Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der mvn.energy GmbH

Stand: 04.03.2025

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der mvn.energy GmbH, Sternstraße 121, 20357 Hamburg, Deutschland (im Folgenden „Unternehmen“) und ihren Auftraggebern (im Folgenden „Auftraggeber“) über die auf der Website angebotenen Leistungen.

1.2 Diese AGB finden Anwendung auf sämtliche Leistungen des Unternehmens, insbesondere auf:

  • Online-Energieausweis
  • Energieausweis Vor Ort
  • Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)
  • Förderservice und baubegleitende Leistungen

1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Unternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.4 Alle Dienstleistungen und Produkte werden ausschließlich für Gebäude erbracht, die sich im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befinden.

1.5 Vertragsschluss und Anerkennung der AGB: Mit der Bestellung eines Produkts, dem Klick auf den jeweils entsprechenden Bestell-Button, der Unterzeichnung des Vertrages oder der Beauftragung eines Angebots kommt ein Vertrag gemäß diesen AGB zustande. Durch das Auslösen des jeweiligen Bestellvorgangs bestätigen Sie, dass Sie die Vertragsbedingungen gelesen haben und mit ihnen einverstanden sind.

1.6 Ausschließliche Geltung der AGB: Für alle mit dem Unternehmen abzuschließenden/ abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen dieser AGB.

2. Registrierung und Kundenkonto

2.1 Für die Inanspruchnahme bestimmter Dienstleistungen von mvn.energy kann eine Registrierung erforderlich sein. Diese ist kostenfrei und dient der sicheren Verwaltung von Kundenkonten sowie der reibungslosen Abwicklung von Aufträgen.

2.2.1 Antragstellung: Kunden können sich über das bereitgestellte Anmeldeformular registrieren. Hierbei sind alle erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

2.2.2 Nachweis der Unternehmereigenschaft (bei Geschäftskunden): mvn.energy behält sich vor, von Geschäftskunden einen Nachweis über ihre Unternehmereigenschaft anzufordern.

2.2.3 Zugangsdaten & Sicherheit: Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. mvn.energy übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Missbrauch der Zugangsdaten entstehen.

2.2.4 Pflichten der Kunden: Der Kunde ist verantwortlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Nutzung seiner Zugangsdaten erfolgen.

2.2.5 Ablehnung oder Sperrung von Konten: mvn.energy behält sich das Recht vor, eine Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder ein bestehendes Kundenkonto zu sperren, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit der angegebenen Daten bestehen oder ein Missbrauch der Dienstleistungen festgestellt wird.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

3.1 Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der vom Auftraggeber bestellten Leistungen gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibungen und Preislisten.

3.2.1 Das Unternehmen erbringt seine Leistungen nach den anerkannten fachlichen Standards und unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie – sofern einschlägig – der Förderprogrammanforderungen.

3.2.2 Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von dem Unternehmen empfohlenen oder abgestimmten Maßnahmen. Das Unternehmen kann nicht garantieren, dass der Kunde Ansprüche auf Förderungen gegenüber Förderträgern (bspw. BAFA, KfW) erlangt.

3.2.3 Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert, es sei denn dies wurde schriftlich vereinbart.

3.2.4 Alle Dokumente werden ausschließlich dem Kunden auf elektronischem Wege (bspw. E-Mail) zugesendet.

3.3.1 Online-Energieausweis

Gegenstand des Auftrags: Die Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude auf Grundlage des Gebäudeenergiegesetzes. Der Auftraggeber erfasst eigenverantwortlich sämtliche für den Energieausweis erforderlichen Gebäudedaten und übermittelt diese digital an das Unternehmen. Liegen alle erforderlichen Daten vor, wird der Energieausweis erstellt und übermittelt. Ist der ausgestellte Energieausweis fehlerhaft, wird das Unternehmen eine Berichtigung vornehmen.

3.3.2 Energieausweis Vor Ort

Ein vom Unternehmen entsandter Experte (kein zertifizierter Energieberater) führt einen Vor-Ort-Termin zur Datenerfassung durch. Die Erstellung des Energieausweises erfolgt auf Grundlage der während des Termins erhobenen Informationen.

3.3.3 Individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP)

Der energetische Zustand des Gebäudes wird detailliert erfasst und ein maßgeschneiderter Sanierungsfahrplan erstellt. Der Auftraggeber erklärt, dass er die Voraussetzungen für die Förderung gemäß den geltenden BAFA-Richtlinien erfüllt. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, u.a. wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, das Objekt denkmalgeschützt oder ein Gewerbeobjekt ist, der Auftraggeber nicht Eigentümer ist, bereits ein iSFP vorliegt, in den letzten vier Jahren bereits eine entsprechende Förderung in Anspruch genommen wurde, der Auftraggeber selbst zertifizierter Energieberater ist, die BAFA-Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kein Zutritt gewährt wird, oder bei Unternehmen als Auftraggeber die KMU- bzw. De-minimis-Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In diesen Fällen entfällt die Leistungspflicht; der Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen bleibt unberührt, und der Auftraggeber trägt das Risiko für Verzögerungen oder den Wegfall von Fördermöglichkeiten infolge unterlassener Mitwirkung.

3.3.4 Förderservice und baubegleitende Leistungen

Das Unternehmen berät den Auftraggeber hinsichtlich Fördermöglichkeiten, unterstützt bei der Beantragung von Fördermitteln und begleitet die Durchführung energetischer Maßnahmen. Hierzu zählt insbesondere die Erstellung einer Technischen Projektbeschreibung (TPB) vor Beauftragung sowie eines Technischen Projektnachweises (TPN) nach Abschluss der Maßnahme im Rahmen der BEG-Förderung. Die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Merkblätter der BEG sind Vertragsbestandteil. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle zur Förderung notwendigen Unterlagen (Pläne, Handwerkerangebote, Rechnungen etc.) vollständig und fristgerecht bereitzustellen sowie Förderzusagen unverzüglich weiterzuleiten, und erklärt, dass er die BAFA-Fördervoraussetzungen erfüllt.

Das Unternehmen behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt, das Objekt denkmalgeschützt oder ein Gewerbeobjekt ist, der Auftraggeber nicht Eigentümer ist, kein Anspruch auf Förderung durch die BAFA besteht, der Auftraggeber selbst zertifizierter Energieberater ist, die BAFA-Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kein Zutritt gewährt wird, oder bei Unternehmen als Auftraggeber die KMU- bzw. De-minimis-Voraussetzungen nicht erfüllt sind. In diesen Fällen entfällt die Leistungspflicht des Unternehmens; der Anspruch auf Vergütung bereits erbrachter Leistungen bleibt unberührt, und der Auftraggeber trägt das Risiko für Verzögerungen oder den Wegfall von Fördermöglichkeiten infolge unterlassener oder verspäteter Mitwirkung.

4. Vertragsschluss

4.1 Der Vertrag kommt durch Absenden des Bestellformulars auf der Website oder durch eine anderweitige verbindliche Auftragserteilung des Auftraggebers zustande.

4.2 Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch das Unternehmen.

4.3 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

5. Pflichten des Auftraggebers

5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Daten zum Gebäude wahrheitsgemäß anzugeben und alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Angaben, Unterlagen und Informationen vollständig, richtig und aktuell zur Verfügung zu stellen. Das Unternehmen legt die vom Kunden mitgeteilten Informationen als vollständig und richtig zugrunde und ist zur Überprüfung nicht verpflichtet.

5.2 Bei Vor-Ort-Leistungen gewährt der Auftraggeber dem entsandten Experten innerhalb von 60 Tagen nach Vertragsschluss Zugang zum Objekt und räumt dem Unternehmen das Recht ein, Fotos des Gebäudes zu machen. Bei Leistungen im Rahmen des Förderservices ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen vorzulegen und Förderzusagen unverzüglich weiterzuleiten. Online-Beratungstermine finden über Microsoft-Teams statt.

5.3 Änderungen oder Ergänzungen der übermittelten Daten sind dem Unternehmen unverzüglich mitzuteilen.

5.4 mvn.energy Datei-Upload: Die Funktion des Datei-Uploads dient dazu, Bildmaterial und Dokumente (z.B. Handwerkerangebote, Rechnungen) bereitzustellen. Mit dem Upload bestätigt der Nutzer, dass er über alle erforderlichen Rechte verfügt und räumt mvn.energy ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein. Das Material darf keine Rechte Dritter verletzen und keine rechtswidrigen oder anderweitig ethisch-moralisch bedenklichen Inhalte enthalten. Die Dateigröße darf 10 MByte nicht überschreiten; zulässige Formate sind JPG, GIF, PNG und PDF. mvn.energy behält sich das Recht vor, hochgeladenes Material ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu entfernen.

6. Leistungsdurchführung und Änderungsleistungen

6.1 Das Unternehmen erbringt die vereinbarten Leistungen nach den anerkannten fachlichen Standards. Unterlagen werden bei allen Produkten nur digital (z.B. PDF) übermittelt, auf postalischen Versand wird verzichtet.

6.2 Änderungen oder Zusatzleistungen, die über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, bedürfen der gesonderten, schriftlichen Vereinbarung.

7. Einsatz von Drittanbietern und Datenweitergabe

7.1 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen externe Dienstleister einzusetzen.

7.2 Im Rahmen dieser Zusammenarbeit kann es erforderlich sein, vom Auftraggeber übermittelte Gebäudedaten und -unterlagen an diese Dienstleister weiterzugeben.

7.3 Das Unternehmen verpflichtet sich, die Drittanbieter vertraglich zur Geheimhaltung aller übermittelten Unterlagen und Daten zu verpflichten.

8. Preise, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

8.1 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten des Unternehmens. Sollte aufgrund von Sonderwünschen des Auftraggebers ein zusätzlicher Aufwand entstehen, ist das Unternehmen berechtigt, diesen auf Stundenbasis (80 € netto/Stunde) abzurechnen.

8.2 Neben dem vereinbarten Honorar können dem Auftraggeber zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere Fahrtkosten und aufwandsbezogene Kosten, die nachweislich anfallen.

8.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen unmittelbar nach Erbringung der Leistung ohne Abzug fällig. Das Unternehmen ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und Leistungen in Teilen abzurechnen. Bei längerfristigen Projekten können monatliche oder quartalsweise Abschlagszahlungen vereinbart werden.

9. Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)

Eine kostenfreie Stornierung ist innerhalb von 2 Stunden ab Absendung der Beauftragung möglich. Erfolgt eine Stornierung nach Ablauf dieser Frist, aber bevor die wesentliche Leistung bereits erbracht wurde, fällt eine Verwaltungspauschale in Höhe von 50 % des ursprünglichen Buchungspreises an. Ist die wesentliche Leistungserbringung erfolgt, ist der vereinbarte Preis voll zu zahlen.

Als Verbraucher haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Details, das Muster-Widerrufsformular und die Widerrufsfolgen finden Sie in unserer Widerrufsbelehrung.

Das Widerrufsrecht ist gem. § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB ausgeschlossen bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Insoweit kann der Vertrag nicht mehr widerrufen werden, nachdem das Unternehmen mit der Erstellung eines personalisierten Produktes (z.B. iSFP, Energieausweis, TPB, TPN) begonnen hat.

10. Gewährleistung, Haftung und Haftungsausschlüsse

10.1 Das Unternehmen gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen den anerkannten fachlichen Standards entsprechen. Offensichtliche Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

10.2 Das Unternehmen übernimmt ausdrücklich keine Garantie für die Ausschüttung öffentlicher Fördergelder.

10.3 Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm übermittelten Daten. Das Unternehmen haftet ausschließlich für Fehler in der eigenen Leistungserbringung, soweit diese auf einem Verarbeitungsfehler beruhen.

10.4 Für Schäden, die auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Unternehmens beruhen, haftet dieses unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche, insbesondere für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

10.5 Das Unternehmen haftet nicht für entgangene Fördermittel, die auf Verzögerungen in der Antragstellung, in der Durchführung der Leistungen oder auf Änderungen der Förderrichtlinien zurückzuführen sind. Verletzt der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten, trägt er sämtliche daraus entstehenden Mehrkosten und Folgeschäden. Haftungsbegründende Umstände sind vom Kunden innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung schriftlich zu rügen.

11. Datenschutz

Das Unternehmen verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung. Die im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erforderlich ist (siehe § 7).

12. Urheberrecht und Vertraulichkeit

12.1 An allen vom Unternehmen erstellten Unterlagen und Arbeitsergebnissen verbleiben sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

12.2 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten und nicht unbefugt Dritten zugänglich zu machen.

13. Schlichtungsvereinbarung

13.1 Sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, vereinbaren die Parteien, dass bei Streitigkeiten über vertragliche Inhalte vor dem Rechtsweg zunächst das Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle des GIH e.V. angerufen wird.

13.2 Diese Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, dass die Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Unternehmens der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens zustimmt.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

14.3 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Unternehmens.

14.5 Sämtliche mündlichen Aussagen, auch solche von Mitarbeitern des Unternehmens, werden nicht Vertragsbestandteil. Es gilt ausschließlich die schriftliche Fassung dieses Vertrages.

14.6 Das Unternehmen bemüht sich um einen unterbrechungsfreien Betrieb der Online-Plattform. Für etwaige Störungen, die durch technische Probleme, höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, übernimmt das Unternehmen keine Haftung.

14.7 Mit Bestätigung der AGB willigt der Kunde ein, weitere Informationen zum Unternehmen „mvn.energy GmbH“ sowie deren Produkte via E-Mail, telefonisch oder in Form von Newslettern zu erhalten. Die Einwilligung kann jederzeit mit einer E-Mail an energieberatung@mvn.energy mit dem Betreff „E-Mail und Kontaktaufnahme abbestellen“ widerrufen werden.