Maßnahme

Förderung für neue Fenster 2026

BAFA-Einzelmaßnahme

Wer 2026 alte Fenster gegen neue tauscht, bekommt über die BAFA 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten – vorausgesetzt, die neuen Fenster erfüllen die Technischen Mindestanforderungen und der Antrag ist gestellt, bevor der Fensterbauer beauftragt wird. Rollläden und außenliegender Sonnenschutz lassen sich mitfördern, ebenso die neue Haustür.

Vor der Maßnahme

Nachweis für den Förderantrag

Fachbegriff: TPB

Erstellt von einem dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten. Preis auf Anfrage.

Nach der Maßnahme

Nachweis für die Auszahlung

Fachbegriff: TPN

Sichert die Auszahlung des bewilligten Zuschusses. Preis auf Anfrage.

3.000 €

So viel Zuschuss gibt es bei 20.000 € für Fenster — 15 % Grundförderung.

BAFA · geprüft am 23.07.2026

Reihenfolge beachten: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Handwerksbetrieb verbindlich beauftragen. Eine bereits begonnene Maßnahme lässt sich nicht rückwirkend fördern.

Was zur Maßnahme gehört

  • Austausch von Fenstern, Balkon- und Terrassentüren einschließlich Rahmen, auch Dachflächenfenster
  • Einbau neuer sowie Dämmung und Ertüchtigung vorhandener Rollladenkästen
  • Erstmaliger Einbau oder Erneuerung von Rollläden und anderem außenliegenden Sonnenschutz
  • Neue Fensterbänke, Dämmung der Einbaufuge und fachgerechte Abdichtung des Anschlusses
  • Notwendige Putz- und Malerarbeiten im Fensterbereich

Worauf es bei der Förderfähigkeit ankommt

  • Entscheidend ist der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters (Uw), nicht allein der Verglasung – Rahmen und Randverbund zählen mit. Für Fenster, Balkon- und Terrassentüren in Wohngebäuden verlangen die Technischen Mindestanforderungen zur Richtlinie (Fassung vom 21.07.2026) höchstens 0,95 W/(m²K).
  • Für Dachflächenfenster, für einbruchhemmende oder barrierearme Fenster, für die Ertüchtigung bestehender Fenster und für Baudenkmale gelten eigene, weniger strenge Werte. Welcher Wert für Ihr Fenster gilt, legt der Energie-Effizienz-Experte im Nachweis fest.
  • Der Einbau muss luftdicht und wärmebrückenarm ausgeführt werden; die reine Produktqualität genügt nicht. Bestätigt wird das nach dem Einbau im Nachweis.
  • Nach dem Fenstertausch wird das Gebäude dichter. Die Richtlinie verlangt dann ein Lüftungskonzept, das klärt, ob lüftungstechnische Maßnahmen nötig sind.

Rollläden und Sonnenschutz: Förderung für sommerlichen Wärmeschutz

Rollläden, Raffstores und außenliegende Jalousien werden auf zwei Wegen gefördert. Werden die Fenster ohnehin erneuert, gehören neue Rollläden, Rollladenkästen und anderer außenliegender Sonnenschutz zu den förderfähigen Kosten des Fenstertauschs. Ein Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz ist dafür nicht nötig.

Auch ohne neue Fenster ist außenliegender Sonnenschutz förderfähig – als eigene Einzelmaßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz“. Dafür reicht ein gewöhnlicher Rollladentausch allerdings nicht: Gefördert wird der Ersatz oder erstmalige Einbau außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Für diese Maßnahme gilt:

  • Förderfähig sind Fensterläden und Rollläden, Jalousien und Raffstores sowie Markisen, die parallel zu den Fenstern in der thermischen Gebäudehülle verlaufen. Ob der Antrieb von Hand oder elektrisch erfolgt, spielt keine Rolle.
  • Die Tageslichtversorgung muss optimiert sein, zum Beispiel über ein Lichtlenksystem oder eine strahlungsabhängige Steuerung. Belegt wird das durch einen Herstellernachweis.
  • Die Vorgaben der DIN 4108-2 zum sommerlichen Mindestwärmeschutz müssen eingehalten und nachgewiesen werden; dazu kommt die Bestätigung eines Energie-Effizienz-Experten.
  • Nicht gefördert werden innenliegende Rollos, Jalousien und Plissees, Vordächer, Pergolen, freistehende Lamellendächer und Markisen, die nicht parallel zum Fenster verlaufen.
  • Der Fördersatz beträgt wie bei den Fenstern 15 %, die Mindestinvestition 300 € brutto. Auch hier gilt: erst der Antrag, dann der Auftrag.

Quelle: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 21.07.2026, Nr. 5.1 c und Anlage Nr. 1.2; BAFA-Infoblatt „Förderfähige Maßnahmen und Leistungen – Sanieren“, Version 11.0 (09/2026), Nr. 2.4, 2.5 und 9.1

Die häufigsten Fehler

  • ✕Fenster bestellt oder Monteur beauftragt, bevor der Antrag gestellt war – die Förderung ist damit verloren.
  • ✕Nur auf den Preis geschaut und ein Produkt gewählt, das die Anforderungen knapp verfehlt.
  • ✕Das Lüftungskonzept nicht mitgedacht, was später zu Bauschäden führt.
  • ✕Innenliegenden Sonnenschutz, ein Vordach oder eine Pergola eingeplant – all das ist von der Förderung ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für neue Fenster 2026?+

Die BAFA zahlt 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss. Förderfähig sind bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit gefördertem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bis zu 60.000 €. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte des iSFP-Bonus gibt es nur auf den Teil der Kosten oberhalb von 30.000 €. Der Bonus für Worst Performing Buildings gilt nicht für Fenster, er ist der Dämmung vorbehalten.

Werden auch einzelne Fenster gefördert, nicht das ganze Haus?+

Ja. Die Einzelmaßnahmenförderung setzt keine Komplettsanierung voraus. Auch der Austausch einzelner Fenster kann gefördert werden, solange die Anforderungen erfüllt sind und die förderfähigen Kosten mindestens 300 € brutto betragen.

Gibt es für Rollläden eine Förderung der KfW?+

Den Zuschuss für Rollläden, Sonnenschutz und Fenster zahlt nicht die KfW, sondern das BAFA. Die KfW ist bei den Einzelmaßnahmen für den Zuschuss zum Heizungstausch zuständig. Für Maßnahmen an der Gebäudehülle kommt von ihr nur ein zinsgünstiger Ergänzungskredit infrage, der die Finanzierung der förderfähigen Kosten erleichtert.

Wird ein neuer Rollladen auch ohne Fenstertausch gefördert?+

Ja, als Einzelmaßnahme „Sommerlicher Wärmeschutz“ – aber nur, wenn der Sonnenschutz außen liegt, parallel zum Fenster verläuft und die Tageslichtversorgung optimiert, etwa über eine strahlungsabhängige Steuerung. Außerdem muss der sommerliche Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2 nachgewiesen werden. Ein einfacher Ersatz ohne diese Funktion fällt nicht darunter.

Werden Haustüren auch gefördert?+

Ja. Haus- und andere Außentüren beheizter Räume sind Teil derselben Einzelmaßnahme wie die Fenster, haben aber einen eigenen Anforderungswert. Plant man beides, gehört die Tür von Anfang an mit in den Nachweis. Die Einzelheiten stehen auf der Seite zur Türenförderung.

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