Maßnahme

Förderung Fenster

BAFA-Einzelmaßnahme

Der Austausch alter Fenster ist eine der häufigsten Einzelmaßnahmen – und eine der wenigen, die man an kalten Tagen sofort spürt. Gefördert wird sie über die BAFA, wenn die neuen Fenster die technischen Mindestanforderungen erfüllen und der Antrag vor der Beauftragung gestellt wurde.

Vor der Maßnahme

Nachweis für den Förderantrag

Fachbegriff: TPB

Erstellt von einem dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten. Preis auf Anfrage.

Nach der Maßnahme

Nachweis für die Auszahlung

Fachbegriff: TPN

Sichert die Auszahlung des bewilligten Zuschusses. Preis auf Anfrage.

3.000 €

So viel Zuschuss gibt es bei 20.000 € für Fenster — 15 % Grundförderung.

BAFA · geprüft am 23.07.2026

Reihenfolge beachten: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Handwerksbetrieb verbindlich beauftragen. Eine bereits begonnene Maßnahme lässt sich nicht rückwirkend fördern.

Was zur Maßnahme gehört

  • Austausch von Fenstern und Fenstertüren einschließlich Rahmen
  • Erforderliche Anpassungen an Laibung, Rollladenkästen und Anschlüssen
  • Fachgerechte Abdichtung des Bauteilanschlusses
  • Entsorgung der alten Elemente sowie Malerarbeiten im unmittelbaren Anschluss

Worauf es bei der Förderfähigkeit ankommt

  • Entscheidend ist der Wärmedurchgangskoeffizient des gesamten Fensters, nicht allein der Verglasung – Rahmen und Randverbund zählen mit.
  • Der Einbau muss luftdicht und wärmebrückenarm ausgeführt werden; die reine Produktqualität genügt nicht.
  • Nach dem Fenstertausch wird das Gebäude dichter. Ohne angepasstes Lüftungskonzept steigt das Risiko für Feuchte und Schimmel.

Die häufigsten Fehler

  • Fenster bestellt oder Monteur beauftragt, bevor der Antrag gestellt war – die Förderung ist damit verloren.
  • Nur auf den Preis geschaut und ein Produkt gewählt, das die Anforderungen knapp verfehlt.
  • Das Lüftungskonzept nicht mitgedacht, was später zu Bauschäden führt.

Häufige Fragen

Werden auch einzelne Fenster gefördert, nicht das ganze Haus?

Ja. Die Einzelmaßnahmenförderung setzt keine Komplettsanierung voraus. Auch der Austausch einzelner Fenster kann gefördert werden, solange die Anforderungen erfüllt sind und die Kosten die Bagatellgrenze überschreiten.

Zählt die Haustür zur Fensterförderung?

Außentüren werden im selben Zusammenhang gefördert. Da für sie eigene Anforderungen gelten, sollte die Tür von Anfang an mit im Nachweis erfasst werden.