TPB · Technische Projektbeschreibung

Das Dokument, das vor dem Handwerker kommt

Für Fenster, Türen, Dach und Fassade läuft die Förderung über die BAFA — und die verlangt eine Technische Projektbeschreibung, bevor Sie beauftragen. Ihre TPB-ID ist danach zwei Monate gültig: In dieser Zeit muss der Antrag gestellt sein.

Kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen zuerst, ob Ihre Maßnahme die Anforderungen erfüllt.

2 Monate

So lange ist Ihre TPB-ID gültig. Bis dahin muss der Antrag bei der BAFA gestellt sein, sonst muss die Projektbeschreibung neu erstellt werden. Danach haben Sie 36 Monate Zeit, zu sanieren.

BAFA · BEG EM Nr. 9.4.1 · geprüft am 09.08.2026

Die Reihenfolge

Erst der Nachweis, dann der Antrag, dann der Auftrag

Wer diese Reihenfolge umdreht, verliert den Zuschuss endgültig — sie lässt sich nicht nachholen. Das ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge.

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Sie nennen uns die geplante Maßnahme und das Gebäude. Ein Handwerkerangebot hilft bei den Kosten, ist aber keine Voraussetzung.

Wir stellen sie aus

Ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte prüft die technischen Mindestanforderungen und erstellt das Dokument samt TPB-ID zur Einreichung bei der BAFA.

Sie beantragen bei der BAFA

Mit der TPB stellen Sie den Förderantrag. Erst danach beauftragen Sie den Handwerksbetrieb verbindlich.

Vor der MaßnahmeTPBTechnische Projektbeschreibung. Trägt die TPB-ID, mit der Sie bei der BAFA einreichen — zwei Monate gültig.
Nach der MaßnahmeTPNTechnischer Projektnachweis. Bestätigt die fachgerechte Ausführung und ist Voraussetzung für die Auszahlung der beantragten Förderung.

Beide Nachweise aus einer Hand.

Wir stellen die TPB aus und begleiten Sie bis zum TPN — damit am Ende nicht das Dokument fehlt, das die Auszahlung freigibt.

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Welche Maßnahme planen Sie?

Schreiben Sie kurz, was gemacht werden soll und ob schon ein Angebot vorliegt. Wir sagen Ihnen, ob die Maßnahme die Anforderungen erfüllt und was der Nachweis bei Ihnen kostet.

  • Ausgestellt von dena-gelisteten Experten
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  • Mehrere Maßnahmen in einem Aufwasch

Eilt es? 040 2396 900 606, Montag bis Freitag.

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Wir melden uns zeitnah — kostenlos und unverbindlich.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Kontaktaufnahme zu. Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten — wir verkaufen sie nicht und geben sie nicht zu Werbezwecken an andere Unternehmen weiter. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. Kostenlos & unverbindlich.

Häufige Fragen

Zur TPB

Was ist eine TPB?

Die Technische Projektbeschreibung ist das Fachgutachten über Ihre Planung: Sie beschreibt die geplante Maßnahme, weist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen nach und trägt eine eigene Kennung — die TPB-ID —, mit der Sie bei der BAFA einreichen. Sie muss vorliegen, bevor Sie den Handwerksauftrag vergeben. Ausstellen darf sie nur eine in der Expertenliste des Bundes geführte Fachkraft.

Für welche Maßnahmen brauche ich sie?

Für die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Fenster, Türen, Dach und Fassade. Für den Heizungstausch gilt sie nicht — dort läuft die Förderung über die KfW und Sie brauchen stattdessen eine Bestätigung zum Antrag.

Was ist der Unterschied zum TPN?

Die TPB steht am Anfang und ermöglicht den Antrag. Der Technische Projektnachweis (TPN) bestätigt im laufenden Förderverfahren die fachgerechte Ausführung der abgeschlossenen Sanierung — er ist Voraussetzung dafür, dass die bereits beantragte Förderung ausgezahlt wird. Sie brauchen beide.

Wie lange habe ich nach der TPB Zeit?

Zwei Fristen, die oft verwechselt werden. Die TPB-ID ist zwei Monate gültig — in dieser Zeit muss der Antrag bei der BAFA eingegangen sein, sonst muss die Projektbeschreibung neu erstellt werden. Ist der Zuwendungsbescheid da, haben Sie 36 Monate Zeit, die Maßnahme umzusetzen; der Verwendungsnachweis folgt danach. Zeitdruck besteht also am Anfang, nicht beim Sanieren.

Ich habe schon beauftragt — geht noch etwas?

Für den Zuschuss nicht. Der Antrag muss vor der verbindlichen Beauftragung gestellt sein; ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig. Bleibt nur noch der Steuerbonus nach § 35c, dazu sagen wir Ihnen ehrlich, was möglich ist.

Sie tauschen die Heizung statt der Fenster? Dann brauchen Sie nicht die TPB, sondern die Bestätigung zum Antrag für die KfW. Welche Maßnahme über welchen Weg läuft, steht in der Maßnahmenübersicht.