Regionale Förderung

Regionale Förderprogramme zusätzlich nutzen

BAFA und KfW sind nur die Bundesebene. Viele Länder und Städte fördern energetische Sanierungen zusätzlich – teils lassen sich die Töpfe kombinieren, teils schließen sie sich gegenseitig aus. Genau das ist der Punkt, an dem am meisten Geld liegen bleibt.

Programme in unserer Liste

Hamburg

Anträge möglich

Erneuerbare Wärme

IFB Hamburg

Zuschuss der Hamburgischen Investitions- und Förderbank für Wärmepumpen, Wärmespeicher und zugehörige Infrastruktur.

  • 20 % der förderfähigen Investitionsausgaben für Wärmepumpen.
  • Höchstbetrag 9.000 € je Einfamilienhaus bzw. Wohneinheit, 100.000 € je Mehrfamilienhaus.
  • Mindestzuschuss 1.000 €.
  • Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Mietende mit Zustimmung der Eigentümerseite.

Kombination mit der Bundesförderung: Nicht kombinierbar, wenn Anspruch auf den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung besteht. Für vermietete Gebäude ohne diese Boni ist die Kombination mit der KfW-Grundförderung dagegen der übliche Weg - hier lohnt das Nachrechnen beider Varianten.

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München

Anträge möglich

Förderprogramm Klimaneutrale Gebäude (FKG)

Landeshauptstadt München

Städtisches Programm für bauliche und energietechnische Maßnahmen zur Reduzierung von Treibhausgasen – vom Heizungstausch über die Gebäudehülle bis zur Photovoltaik.

  • Gefördert werden u.a. Heizungstausch (Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmenetzanschluss), Fenstertausch und Dämmung der Gebäudehülle sowie Beratungsleistungen.
  • Die Bedingungen sind je Kapitel des Programms unterschiedlich geregelt; Sätze und Höchstbeträge veröffentlicht die Stadt in der jeweils gültigen Richtlinie.
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Berlin

Anträge möglich

Effiziente GebäudePLUS

Investitionsbank Berlin (IBB)

Zuschussprogramm des Landes Berlin für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, aufgeteilt in mehrere Module.

  • Außenwanddämmung: 20 % der förderfähigen Kosten, max. 20.000 € je Wohneinheit.
  • Dachflächen: 30 % der förderfähigen Kosten, max. 25.000 € je Wohneinheit.
  • Heizungstausch: 10–25 % je nach Technologie, max. 15.000 € je Wohneinheit.
  • Digitale Systeme zur Gebäudesteuerung: 40 %, max. 15.000 € je Wohneinheit.
  • Nachhaltigkeitsbonus: +10 Prozentpunkte bei Dämmung mit ökologisch zertifizierten Materialien.
  • Höchstbetrag 500.000 € je Vorhaben und Jahr. Das Investitionsobjekt muss in Berlin liegen.

Kombination mit der Bundesförderung: Antragsberechtigt sind unter anderem selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, WEG, Vermietende und Wohnungsunternehmen. Ob sich die Module im Einzelfall mit der Bundesförderung kombinieren lassen, hängt am jeweiligen Modul – das prüfen wir mit.

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Nordrhein-Westfalen

Anträge möglich

progres.nrw

Bezirksregierung Arnsberg (Land NRW)

Landesprogramm NRW für erneuerbare Energien und Energieeinsparung – für Gebäude vor allem oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe sowie Wärmeübergabestationen.

  • Gefördert werden u.a. Erdsonden, Kollektoren und Bohrungen für Geothermie mit Wärmepumpe sowie Wärmeübergabestationen.
  • Die Fördersätze sind je Förderbereich unterschiedlich geregelt und werden in den jeweiligen Merkblättern der Bezirksregierung veröffentlicht.
  • Die Mittel sind begrenzt – frühzeitige Antragstellung ist entscheidend.
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Köln

Eingestellt

Gebäudesanierung – Klimafreundliches Wohnen

Stadt Köln

Ehemaliger städtischer Zuschuss von 10 % der anerkannten förderfähigen BEG-Kosten (max. 60.000 € je Vorhaben und Jahr) zusätzlich zur Bundesförderung.

Die Stadt Köln setzt die Förderung der Gebäudesanierung nicht fort; neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Die Stadt verweist auf die Bundesförderung (BEG) und progres.nrw.

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    Düsseldorf

    Derzeit pausiert

    Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten

    Landeshauptstadt Düsseldorf

    Städtisches Programm für Gebäudehülle, Heizung und Lüftung, erneuerbare Energien sowie Effizienz- und Passivhaus-Standards.

    Das Programm wird derzeit überarbeitet; neue Förderanträge sind aktuell nicht möglich. Bereits gestellte oder bewilligte Anträge sind davon nicht betroffen. Für Vorhaben in Düsseldorf lohnt es sich, die Neuauflage im Blick zu behalten.

    • Fördersatz bis 50 % der Gesamtkosten, für Wärmepumpen und Wärmenetzanschluss bis 60 %.
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    Stuttgart

    Anträge möglich

    Energiesparprogramm (ESP-Wohnen)

    Landeshauptstadt Stuttgart

    Städtisches Programm für energetische Sanierungen von Wohngebäuden – entweder für kombinierbare Einzelmaßnahmen oder für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Standard.

    Die Mittel waren zuletzt stark nachgefragt und der städtische Fördertopf zeitweise nahezu ausgeschöpft – vor der Planung den aktuellen Stand bei der Stadt erfragen.

    • Gefördert werden u.a. Dach- und Fassadendämmung, neue Fenster sowie Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau.
    • Die Fördersätze veröffentlicht die Stadt in der jeweils gültigen Programmfassung.

    Kombination mit der Bundesförderung: Wichtig: Der Antrag beim städtischen Programm muss vor dem Antrag bei KfW/BAFA gestellt werden. Wer zuerst die Bundesförderung beantragt, verliert den städtischen Zuschuss.

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    Stand der Angaben: zuletzt geprüft am 22.7.2026. Alle Angaben ohne Gewähr – maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien der Programmträger. Kommunale Töpfe sind oft jahresweise gedeckelt und können unterjährig ausgeschöpft sein. Wir sind nicht Antragsteller und übernehmen keine Zusage über die Bewilligung.

    Regionale Förderung mitprüfen lassen

    Wenn wir ohnehin Ihre TPB, TPN, BzA oder BnD erstellen, schauen wir auf Wunsch mit an, welche regionalen Programme sich in Ihrem Fall kombinieren lassen – und welche sich gegenseitig ausschließen.

    Unverbindlich anfragen