Maßnahme

Förderung Türen

BAFA-Einzelmaßnahme

Eine neue Haustür verbessert nicht nur Optik und Sicherheit, sondern schließt eine der auffälligsten Schwachstellen der Gebäudehülle. Der Austausch von Außentüren ist als Einzelmaßnahme über die BAFA förderfähig.

Vor der Maßnahme

Nachweis für den Förderantrag

Fachbegriff: TPB

Erstellt von einem dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten. Preis auf Anfrage.

Nach der Maßnahme

Nachweis für die Auszahlung

Fachbegriff: TPN

Sichert die Auszahlung des bewilligten Zuschusses. Preis auf Anfrage.

3.000 €

So viel Zuschuss gibt es bei 20.000 € für Türen — 15 % Grundförderung.

BAFA · geprüft am 23.07.2026

Reihenfolge beachten: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Handwerksbetrieb verbindlich beauftragen. Eine bereits begonnene Maßnahme lässt sich nicht rückwirkend fördern.

Was zur Maßnahme gehört

  • Austausch von Haus- und sonstigen Außentüren einschließlich Zarge
  • Anpassung des Anschlusses an das angrenzende Mauerwerk
  • Fachgerechte Abdichtung und Schwellenausbildung

Worauf es bei der Förderfähigkeit ankommt

  • Maßgeblich ist der Wärmedurchgangskoeffizient der gesamten Tür einschließlich Rahmen und Füllung.
  • Die Schwelle ist die klassische Wärmebrücke – ihre Ausbildung entscheidet mit über das Ergebnis.
  • Türen mit großen Glasanteilen erreichen die Anforderungen nur mit entsprechend hochwertiger Verglasung.

Die häufigsten Fehler

  • Tür beim Händler bestellt, bevor der Förderantrag gestellt war.
  • Nur das Türblatt betrachtet und die Zarge außer Acht gelassen.

Häufige Fragen

Wird auch eine Garagen- oder Kellertür gefördert?

Gefördert werden Türen, die die beheizte Gebäudehülle nach außen abschließen. Eine Tür zu einem unbeheizten Garagenraum kann dazugehören, wenn sie die Grenze zwischen beheizt und unbeheizt bildet – das prüft der Energie-Effizienz-Experte im Einzelfall.