Förderung für Haustüren und Außentüren
BAFA-Einzelmaßnahme
Werden Haustüren gefördert? Ja: Eine neue Haustür verbessert nicht nur Optik und Sicherheit, sondern schließt eine der auffälligsten Schwachstellen der Gebäudehülle. Der Austausch von Außentüren ist als Einzelmaßnahme über die BAFA mit 15 % förderfähig – im selben Programm wie neue Fenster.
Vor der Maßnahme
Nachweis für den Förderantrag
Fachbegriff: TPB
Erstellt von einem dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten. Preis auf Anfrage.
Nach der Maßnahme
Nachweis für die Auszahlung
Fachbegriff: TPN
Sichert die Auszahlung des bewilligten Zuschusses. Preis auf Anfrage.
So viel Zuschuss gibt es bei 20.000 € für Türen — 15 % Grundförderung.
BAFA · geprüft am 23.07.2026
Was zur Maßnahme gehört
- Austausch von Haus- und sonstigen Außentüren einschließlich Zarge
- Im Mehrfamilienhaus auch Wohnungseingangstüren zum unbeheizten Treppenhaus sowie Türen zum unbeheizten Keller oder Dachboden
- Anpassung des Anschlusses an das angrenzende Mauerwerk
- Fachgerechte Abdichtung und Schwellenausbildung
Worauf es bei der Förderfähigkeit ankommt
- Maßgeblich ist der Wärmedurchgangskoeffizient der gesamten Tür (UD) einschließlich Rahmen und Füllung. Für Haus- und Außentüren beheizter Räume verlangen die Technischen Mindestanforderungen zur Richtlinie (Fassung vom 21.07.2026) höchstens 1,3 W/(m²K).
- Die Schwelle ist die klassische Wärmebrücke – ihre Ausbildung entscheidet mit über das Ergebnis.
- Türen mit großen Glasanteilen erreichen die Anforderungen nur mit entsprechend hochwertiger Verglasung.
Die häufigsten Fehler
- ✕Tür beim Händler bestellt, bevor der Förderantrag gestellt war.
- ✕Nur das Türblatt betrachtet und die Zarge außer Acht gelassen.
Häufige Fragen
Wird auch eine Garagen- oder Kellertür gefördert?+
Gefördert werden Türen, die die beheizte Gebäudehülle nach außen abschließen. Eine Tür zu einem unbeheizten Garagenraum kann dazugehören, wenn sie die Grenze zwischen beheizt und unbeheizt bildet – das prüft der Energie-Effizienz-Experte im Einzelfall.
Wird eine einbruchhemmende Haustür gefördert?+
Ja, wenn sie die energetischen Anforderungen erfüllt. Einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren der Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627 oder besser zählen ausdrücklich zu den förderfähigen Maßnahmen.
Kann ich Haustür und Fenster zusammen fördern lassen?+
Ja, beides gehört zur selben Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle. Werden Tür und Fenster gemeinsam geplant, erfasst der Nachweis beide Bauteile – jedes mit seinem eigenen Anforderungswert.