§ 35c EStG

Absetzen oder fördern lassen?

Für energetische Sanierung am selbst bewohnten Haus gibt es zwei Wege: 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen — oder einen Zuschuss, der sofort ausgezahlt wird. Für dieselbe Maßnahme geht nur eines.

Zuschuss15–70 %Sofort ausgezahlt, unabhängig von Ihrer Steuerlast. Setzt voraus, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird — dafür brauchen Sie einen technischen Nachweis.
Steuerbonus § 35c20 %Verteilt über drei Jahre (7 / 7 / 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt. Wirkt nur, soweit Sie entsprechend Steuern zahlen.
Zuschuss
Steuerbonus
Höhe
Zuschuss15 % Gebäudehülle, bis 70 % Heizung
Steuerbonus20 % der Kosten, maximal 40.000 € je Objekt
Wann das Geld kommt
Zuschussnach Abschluss der Maßnahme, als Auszahlung
Steuerbonusverteilt über drei Jahre: 7 % / 7 % / 6 %
Voraussetzung
ZuschussAntrag VOR Beauftragung, technischer Nachweis nötig
SteuerbonusObjekt älter als zehn Jahre, selbst bewohnt, Fachunternehmererklärung
Wenn Sie wenig Steuern zahlen
Zuschussspielt keine Rolle — der Zuschuss kommt trotzdem
Steuerbonusläuft ins Leere: ohne Steuerlast keine Ermäßigung
Aufwand für Sie
ZuschussAntrag mit Nachweis, den wir erstellen
SteuerbonusAnlage zur Steuererklärung, Bescheinigung vom Handwerksbetrieb

Wir sind keine Steuerberater. Was in Ihrem Fall günstiger ist, hängt an Ihrer persönlichen Steuersituation — dazu dürfen und können wir nicht verbindlich beraten. Sprechen Sie das bitte mit Ihrem Steuerberater ab. Wir begleiten Sie beim Zuschussweg, und wir sagen Ihnen ehrlich, wenn der andere Weg für Sie besser aussieht.

Beim Heizungstausch ist die Entscheidung meist eindeutig.

Bis zu 70 % Zuschuss gegen 20 % Steuerermäßigung — wir rechnen Ihnen beide Wege durch, bevor Sie sich festlegen.

Förderung anfragen
Die Reihenfolge entscheidet

Der Zuschuss hat eine Frist, der Steuerbonus nicht

Das ist der Unterschied, der in der Praxis am häufigsten den Ausschlag gibt: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs gestellt sein. Wer diesen Zeitpunkt verpasst hat, kommt an den Zuschuss nicht mehr heran — beim Steuerbonus dagegen schon.

Wer noch nicht beauftragt hat, sollte deshalb zuerst prüfen, was der Zuschuss hergibt. Diese Reihenfolge lässt sich nicht nachholen, die andere schon. Der ausführliche Vergleich steht im Ratgeber.

Unsicher, wo Sie stehen? 040 2396 900 606 — oder kurz schildern, was Sie vorhaben.

Häufige Fragen

Zu § 35c EStG

Kann ich beides kombinieren?

Für dieselbe Maßnahme nicht. Sie entscheiden sich pro Maßnahme für einen Weg. Wer mehrere Maßnahmen plant, kann sie theoretisch unterschiedlich behandeln — das sollte aber mit dem Steuerberater abgestimmt werden, nicht mit uns.

Wann ist der Steuerbonus die bessere Wahl?

Wenn Sie eine hohe, stabile Steuerlast haben, das Objekt selbst bewohnen, keine Eile mit dem Geld haben und den Aufwand eines Förderantrags scheuen. Der Bonus greift auch dann, wenn der Antrag für einen Zuschuss zu spät gestellt worden wäre — das ist sein größter praktischer Vorteil.

Wann der Zuschuss?

Beim Heizungstausch fast immer: Bis zu 70 % Zuschuss stehen 20 % Steuerermäßigung gegenüber, das ist keine enge Entscheidung. Und bei jedem, dessen Steuerlast die 20 % nicht hergibt.

Ich habe schon beauftragt — geht noch etwas?

Für den Zuschuss nicht, der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Der Steuerbonus dagegen ist auch danach noch möglich. In dieser Situation ist er oft die einzige verbleibende Möglichkeit — fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.

Angaben ohne Gewähr und keine steuerliche Beratung. Herausgeberin: mvn.energy GmbH.