Absetzen oder fördern lassen?
Für energetische Sanierung am selbst bewohnten Haus gibt es zwei Wege: 20 % der Kosten über drei Jahre von der Steuer absetzen — oder einen Zuschuss, der sofort ausgezahlt wird. Für dieselbe Maßnahme geht nur eines.
- Höhe
- Zuschuss15 % Gebäudehülle, bis 70 % Heizung
- Steuerbonus20 % der Kosten, maximal 40.000 € je Objekt
- Wann das Geld kommt
- Zuschussnach Abschluss der Maßnahme, als Auszahlung
- Steuerbonusverteilt über drei Jahre: 7 % / 7 % / 6 %
- Voraussetzung
- ZuschussAntrag VOR Beauftragung, technischer Nachweis nötig
- SteuerbonusObjekt älter als zehn Jahre, selbst bewohnt, Fachunternehmererklärung
- Wenn Sie wenig Steuern zahlen
- Zuschussspielt keine Rolle — der Zuschuss kommt trotzdem
- Steuerbonusläuft ins Leere: ohne Steuerlast keine Ermäßigung
- Aufwand für Sie
- ZuschussAntrag mit Nachweis, den wir erstellen
- SteuerbonusAnlage zur Steuererklärung, Bescheinigung vom Handwerksbetrieb
Wir sind keine Steuerberater. Was in Ihrem Fall günstiger ist, hängt an Ihrer persönlichen Steuersituation — dazu dürfen und können wir nicht verbindlich beraten. Sprechen Sie das bitte mit Ihrem Steuerberater ab. Wir begleiten Sie beim Zuschussweg, und wir sagen Ihnen ehrlich, wenn der andere Weg für Sie besser aussieht.
Beim Heizungstausch ist die Entscheidung meist eindeutig.
Bis zu 70 % Zuschuss gegen 20 % Steuerermäßigung — wir rechnen Ihnen beide Wege durch, bevor Sie sich festlegen.
Der Zuschuss hat eine Frist, der Steuerbonus nicht
Das ist der Unterschied, der in der Praxis am häufigsten den Ausschlag gibt: Der Förderantrag muss vor der Beauftragung des Handwerksbetriebs gestellt sein. Wer diesen Zeitpunkt verpasst hat, kommt an den Zuschuss nicht mehr heran — beim Steuerbonus dagegen schon.
Wer noch nicht beauftragt hat, sollte deshalb zuerst prüfen, was der Zuschuss hergibt. Diese Reihenfolge lässt sich nicht nachholen, die andere schon. Der ausführliche Vergleich steht im Ratgeber.
Unsicher, wo Sie stehen? 040 2396 900 606 — oder kurz schildern, was Sie vorhaben.
Zu § 35c EStG
Kann ich beides kombinieren?+
Für dieselbe Maßnahme nicht. Sie entscheiden sich pro Maßnahme für einen Weg. Wer mehrere Maßnahmen plant, kann sie theoretisch unterschiedlich behandeln — das sollte aber mit dem Steuerberater abgestimmt werden, nicht mit uns.
Wann ist der Steuerbonus die bessere Wahl?+
Wenn Sie eine hohe, stabile Steuerlast haben, das Objekt selbst bewohnen, keine Eile mit dem Geld haben und den Aufwand eines Förderantrags scheuen. Der Bonus greift auch dann, wenn der Antrag für einen Zuschuss zu spät gestellt worden wäre — das ist sein größter praktischer Vorteil.
Wann der Zuschuss?+
Beim Heizungstausch fast immer: Bis zu 70 % Zuschuss stehen 20 % Steuerermäßigung gegenüber, das ist keine enge Entscheidung. Und bei jedem, dessen Steuerlast die 20 % nicht hergibt.
Ich habe schon beauftragt — geht noch etwas?+
Für den Zuschuss nicht, der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein. Der Steuerbonus dagegen ist auch danach noch möglich. In dieser Situation ist er oft die einzige verbleibende Möglichkeit — fragen Sie dazu Ihren Steuerberater.
Angaben ohne Gewähr und keine steuerliche Beratung. Herausgeberin: mvn.energy GmbH.