Zwei Töpfe, zwei Behörden, zwei Nachweise
Die meisten suchen „BEG-Förderung" und finden eine Zahl. Der eigentliche Unterschied liegt woanders: Ihre Maßnahme entscheidet, welcher Topf gilt — und damit, welche Behörde zuständig ist und welches Dokument Sie vorher brauchen.
Die eine Bedingung, an der die meisten Anträge scheitern — und die für beide Töpfe gilt. Sie lässt sich nicht nachholen.
BAFA und KfW 458 · geprüft am 04.08.2026
Welcher Topf für Sie gilt, sagt Ihnen ein Anruf.
Sagen Sie uns, was Sie vorhaben — wir ordnen es ein, rechnen den Zuschuss und sagen, welcher Nachweis nötig ist.
Was hinter den Kürzeln steckt
Welche Maßnahme in welchen Topf fällt, steht in der Maßnahmenübersicht. Wie die Programme historisch zusammenhängen und was sonst noch dazugehört, im Ratgeber.
Sie müssen die Kürzel nicht kennen
Schreiben Sie einfach, was Sie am Haus vorhaben. Wir sagen Ihnen, welcher Topf gilt, was drin ist und welcher Nachweis vorher gebraucht wird.
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Lieber sprechen? 040 2396 900 606, Montag bis Freitag.
Zur BEG
Was heißt BEG eigentlich?+
Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie fasst mehrere frühere Programme zusammen und ist in Teilbereiche gegliedert. Für Eigentümer eines bestehenden Wohnhauses sind zwei davon relevant: die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle über die BAFA und die Heizungsförderung über die KfW.
Was ist der Unterschied zwischen BEG und BEG EM?+
BEG ist das Dach, BEG EM der Teil für Einzelmaßnahmen — also für alle, die Schritt für Schritt sanieren statt das ganze Haus auf einmal. Wer nur einzelne Bauteile angeht, landet praktisch immer bei BEG EM.
Kann ich beide Töpfe nutzen?+
Ja, für verschiedene Maßnahmen. Wer die Fenster tauscht und die Heizung erneuert, stellt zwei Anträge bei zwei Stellen mit zwei Nachweisen. Die Höchstbeträge gelten je Topf getrennt.
Woran scheitern Anträge am häufigsten?+
An der Reihenfolge. Der Antrag muss vor der verbindlichen Beauftragung gestellt sein — bei beiden Töpfen. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig, ein unterschriebener Auftrag ohne diese Bedingung nicht. Das lässt sich nicht nachholen.
Wer darf die Nachweise ausstellen?+
Nur eine in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes geführte Fachkraft. Ein Nachweis von jemand anderem wird weder von der BAFA noch von der KfW anerkannt.