Pflicht für die Förderung — und selbst gefördert
Ohne hydraulischen Abgleich nach Verfahren B zahlt die KfW den Zuschuss für die neue Heizung nicht aus. Zugleich ist der Abgleich eine eigene förderfähige Maßnahme. Beides zusammen geht nicht — welcher Weg mehr bringt, hängt an Ihrem Vorhaben.
Kostenlos und unverbindlich. Wir sagen Ihnen zuerst, welcher der beiden Förderwege bei Ihnen günstiger ist.
Nur dieses Verfahren wird für die Heizungsförderung anerkannt. Es setzt eine raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 voraus — die Schätzung nach Verfahren A reicht nicht.
KfW 458 · BEG EM · geprüft am 09.08.2026
Eigene Maßnahme oder Teil des Heizungstauschs
Der Abgleich kann auf zwei Wegen gefördert werden, aber nur auf einem gleichzeitig. Die Entscheidung fällt vor dem Antrag, nicht danach.
Nur einer von beiden Wegen. Wurde der Abgleich bereits im Zuge eines geförderten Heizungstauschs bezahlt, lässt er sich nicht zusätzlich als Heizungsoptimierung beantragen — für dieselben Ausgaben ist nur ein Antrag zulässig. Welcher Weg bei Ihnen offensteht, klären wir vorher.
Daten aufnehmen
Grundrisse mit Raummaßen sind die Grundlage — ohne sie geht es nicht. Dazu Heizflächen, Rohrnetz und Angaben zur vorhandenen Anlage.
Wir rechnen und legen aus
Raumweise Heizlast, daraus die Volumenströme je Heizkörper, Ventileinstellungen und Pumpenkennlinie — nach Verfahren B, wie die Förderung es verlangt.
Sie bekommen den Nachweis
Die Auslegung, nach der der Fachbetrieb einstellt. Die Durchführung bestätigt er anschließend auf dem VdZ-Formular — das ist der Nachweis, den die Förderstelle sehen will.
Verfahren B setzt die raumweise Heizlast voraus — beides wird deshalb fast immer zusammen beauftragt. Zur Heizlastberechnung →
Heizlast und Auslegung aus einer Hand.
Wir rechnen die Heizlast raumweise und leiten daraus die Einstellwerte ab. Ihr Fachbetrieb stellt danach ein und bestätigt es auf dem VdZ-Formular — dem Nachweis für die Förderstelle.
Wo steht Ihre Heizung gerade?
Neue Wärmepumpe geplant, gerade eingebaut oder Bestandsanlage, die zu viel verbraucht — schreiben Sie kurz, worum es geht.
- ✓ Auslegung nach Verfahren B, wie die Förderung es verlangt
- ✓ Raumweise Heizlast nach DIN EN 12831
- ✓ Wir sagen vorab, welche Unterlagen wir brauchen
Eilt es? 040 2396 900 606, Montag bis Freitag.
Wärmepumpe geplant?
Heizlast & Abgleich nach DIN EN 12831.
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Zum hydraulischen Abgleich
Ist der hydraulische Abgleich für die Förderung Pflicht?+
Ja. Für die KfW-Heizungsförderung muss die Anlage nach Abschluss hydraulisch abgeglichen sein, und zwar nach Verfahren B — dem genaueren der beiden Verfahren, das eine raumweise Heizlastberechnung voraussetzt. Verfahren A reicht dafür nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Verfahren A und B?+
Verfahren A schätzt die Heizlast über Faustwerte je Quadratmeter. Verfahren B rechnet sie raumweise nach DIN EN 12831 aus dem tatsächlichen Gebäude. Für die Förderung ist Verfahren B vorgeschrieben, und es ist auch das einzige, mit dem sich eine Wärmepumpe sinnvoll auslegen lässt.
Wird der Abgleich selbst gefördert?+
Auf zwei Wegen, aber nur auf einem gleichzeitig. Als eigene Maßnahme zur Heizungsoptimierung mit 15 % — das setzt eine bestehende Anlage und ein Gebäude mit höchstens fünf Wohneinheiten voraus. Oder im Zuge eines Heizungstauschs als Umfeldmaßnahme im Fördersatz der neuen Heizung, in der Spitze also deutlich höher. Für dieselben Ausgaben darf nur ein Antrag gestellt werden.
Bringt der Abgleich außer der Förderung etwas?+
Er ist der Grund, warum manche Räume kalt bleiben, während andere überheizen. Nach dem Abgleich kommt in jedem Heizkörper die Wassermenge an, die der Raum braucht — die Vorlauftemperatur lässt sich senken, und genau davon lebt der Wirkungsgrad einer Wärmepumpe. Die Einsparung hängt am Gebäude; seriöse Zahlen nennen wir erst, wenn wir es gerechnet haben.
Wir haben schon eine Wärmepumpe, ohne Abgleich. Und jetzt?+
Technisch lohnt er sich fast immer: Ohne Abgleich läuft eine Wärmepumpe mit unnötig hoher Vorlauftemperatur und damit dauerhaft teurer. Bei der Förderung kommt es darauf an, wie die Anlage bezahlt wurde. War der Einbau gefördert, gehörte der Abgleich zu den Bedingungen und ist mit abgegolten — ein zweiter Antrag für dieselbe Leistung ist ausgeschlossen. War er es nicht, ist der Weg über die Heizungsoptimierung offen. Das klären wir im ersten Gespräch, bevor Sie etwas beauftragen.
Welches Dokument die KfW für den Heizungstausch selbst verlangt, steht unter BzA; was beim Wechsel auf eine Wärmepumpe insgesamt drin ist, unter Wärmepumpen-Förderung.