BzA · Bestätigung zum Antrag

Ohne BzA keine Heizungsförderung

Die Bestätigung zum Antrag ist die Eintrittskarte in die KfW-Heizungsförderung. Sie muss vor dem verbindlichen Auftrag vorliegen und darf nur von einer in der Expertenliste des Bundes geführten Fachkraft kommen.

Kostenlos und unverbindlich. Wir sagen Ihnen zuerst, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist.

bis 19.600 €

So viel Zuschuss hängt an diesem einen Dokument — 70 % auf 28.000 € förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit. Ohne BzA gibt es davon nichts.

KfW 458 · geprüft am 04.08.2026

Die Reihenfolge

Erst die Bestätigung, dann der Antrag, dann der Auftrag

Diese Reihenfolge ist der häufigste Grund für abgelehnte Anträge. Sie lässt sich nicht nachholen — wer zuerst beauftragt, verliert den Zuschuss endgültig.

BzA anfragen

Sie nennen uns Vorhaben, Gebäude und geplante Anlage. Ein Angebot des Fachbetriebs hilft, ist aber keine Voraussetzung.

Wir stellen sie aus

Ein in der Expertenliste des Bundes geführter Energieberater prüft die technischen Anforderungen und erstellt die Bestätigung mit ihrer Kennung.

Sie beantragen bei der KfW

Mit der BzA stellen Sie den Antrag im KfW-Portal. Erst danach unterschreiben Sie beim Handwerksbetrieb.

Vor der MaßnahmeBzABestätigung zum Antrag. Wird für den Förderantrag bei der KfW benötigt und muss vorliegen, bevor die Maßnahme beginnt.
Nach der MaßnahmeBnDBestätigung nach Durchführung. Bestätigt der KfW die fachgerechte Ausführung und ist Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Förderung.

Beide Bestätigungen aus einer Hand.

Wir stellen die BzA aus und begleiten Sie bis zur BnD — damit am Ende nicht der Nachweis fehlt, der das Geld freigibt.

BzA anfragen
BzA anfragen

Wo stehen Sie gerade?

Schreiben Sie kurz, welche Anlage geplant ist und ob schon ein Angebot vorliegt. Wir sagen Ihnen, ob das Vorhaben förderfähig ist und was die Bestätigung bei Ihnen kostet.

  • Ausgestellt von dena-gelisteten Experten
  • Kostenlos und unverbindlich anfragen
  • Ehrliche Antwort, wenn die Frist schon verpasst ist

Eilt es? 040 2396 900 606, Montag bis Freitag.

BzA anfragen

Wir melden uns zeitnah — kostenlos und unverbindlich.

Mit dem Absenden stimmen Sie der Kontaktaufnahme zu. Ihre Angaben nutzen wir nur, um Ihre Anfrage zu bearbeiten — wir verkaufen sie nicht und geben sie nicht zu Werbezwecken an andere Unternehmen weiter. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. Kostenlos & unverbindlich.

Häufige Fragen

Zur BzA

Was ist eine BzA genau?

Die Bestätigung zum Antrag wird für den Förderantrag bei der KfW benötigt und muss vorliegen, bevor die Maßnahme beginnt. Sie bestätigt, dass Ihr Vorhaben die technischen Anforderungen der Heizungsförderung erfüllt, und benennt die förderfähigen Kosten. Ausstellen darf sie nur eine in der Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes geführte Fachkraft.

Ich habe den Heizungsbauer schon beauftragt — geht noch etwas?

Für die Förderung nicht. Der Antrag muss vor dem verbindlichen Auftrag gestellt sein; ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig, ein unterschriebener Auftrag ohne diese Bedingung nicht. In dieser Lage bleibt oft nur der Steuerbonus nach § 35c — das können wir mit Ihnen durchgehen.

Was ist der Unterschied zur BnD?

Die BzA steht am Anfang und ermöglicht den Antrag. Die Bestätigung nach Durchführung (BnD) kommt nach Abschluss der Arbeiten und bestätigt der KfW die fachgerechte Ausführung — sie ist Voraussetzung dafür, dass der bewilligte Zuschuss tatsächlich ausgezahlt wird. Sie brauchen beide.

Und was ist dann eine TPB?

Dasselbe Prinzip, nur für den anderen Weg: Die Technische Projektbeschreibung gehört zur BAFA-Förderung der Gebäudehülle, die BzA zur KfW-Heizungsförderung. Welches Dokument Sie brauchen, hängt allein daran, welche Maßnahme Sie planen.

Wie lange dauert die Ausstellung?

In der Regel wenige Werktage nach Eingang der vollständigen Angaben. Fehlt etwas, melden wir uns — den Stand sagen wir Ihnen im ersten Gespräch.

Zur Heizungsförderung gehören zwei weitere Nachweise, die oft vergessen werden: die raumweise Heizlastberechnung und der hydraulische Abgleich nach Verfahren B. Ohne sie bleibt der bewilligte Zuschuss liegen.

Sie sanieren die Gebäudehülle statt der Heizung? Dann brauchen Sie nicht die BzA, sondern die Technische Projektbeschreibung für die BAFA.