Förderung für die Dachsanierung 2026
BAFA-Einzelmaßnahme
Wer 2026 das Dach saniert und dabei dämmt, bekommt über die BAFA 15 % Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Mit einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) verdoppelt sich die Obergrenze für die erste Wohneinheit, und auf den Teil über der einfachen Grenze gibt es 5 Prozentpunkte mehr. Gefördert wird die Dämmung, nicht die neue Eindeckung allein – und nur, wenn der Antrag steht, bevor der Dachdecker loslegt. Über ein ungedämmtes Dach geht ein erheblicher Teil der Heizwärme verloren; die Dämmung von Dachflächen und oberster Geschossdecke gehört deshalb zu den wirtschaftlich stärksten Einzelmaßnahmen.
Vor der Maßnahme
Nachweis für den Förderantrag
Fachbegriff: TPB
Erstellt von einem dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten. Preis auf Anfrage.
Nach der Maßnahme
Nachweis für die Auszahlung
Fachbegriff: TPN
Sichert die Auszahlung des bewilligten Zuschusses. Preis auf Anfrage.
So viel Zuschuss gibt es bei 20.000 € für Dach — 15 % Grundförderung.
BAFA · geprüft am 23.07.2026
Was zur Maßnahme gehört
- Dämmung der Dachschrägen von innen oder als Aufsparrendämmung
- Dämmung der obersten Geschossdecke bei unbeheiztem Dachraum
- Erneuerung von Dampfbremse und Luftdichtheitsebene
- Erforderliche Anpassungen an Dachfenstern und Anschlüssen
Worauf es bei der Förderfähigkeit ankommt
- Die Luftdichtheitsebene muss durchgängig sein – Durchdringungen und Anschlüsse sind die kritischen Stellen.
- Der Bauteilaufbau muss feuchtetechnisch funktionieren, sonst droht Tauwasser in der Konstruktion.
- Ist der Dachraum unbeheizt, ist die Dämmung der obersten Geschossdecke meist die deutlich günstigere Variante mit ähnlichem Effekt.
Dachsanierung Förderung 2026: die Zahlen
Die Dachdämmung ist eine Einzelmaßnahme an der Gebäudehülle. Die BAFA zahlt 15 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird. Förderfähig sind im Jahr bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit; liegt ein geförderter iSFP vor, bis zu 60.000 €. Der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für den Teil der Kosten, der über der Grenze ohne iSFP liegt.
Ein Beispiel für ein Einfamilienhaus mit 40.000 € förderfähigen Kosten für die Dachdämmung: Ohne iSFP werden 30.000 € angesetzt, der Zuschuss beträgt 4.500 €. Mit iSFP zählen alle 40.000 €: 15 % darauf ergeben 6.000 €, dazu 5 % auf die 10.000 € oberhalb der Grenze, zusammen 6.500 €.
- Grundförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
- iSFP-Bonus: 5 % – nur auf den Anteil über der Grenze ohne iSFP
- Förderfähige Kosten erste Wohneinheit: 30.000 €, mit iSFP 60.000 € (weitere Wohneinheiten gestaffelt)
- Mindestinvestition: 300 € brutto
- Nachweise: Technische Projektbeschreibung (TPB) vor, Technischer Projektnachweis (TPN) nach der Maßnahme
Quelle: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen (Fassung ab 21.07.2026), Nr. 8.3.1 a und 8.4.2
Gibt es von der KfW einen Zuschuss fürs Dach?
Nein. Den Zuschuss für die Dachdämmung als Einzelmaßnahme zahlt die BAFA. Die KfW ist bei den Einzelmaßnahmen nur für den Zuschuss zum Heizungstausch zuständig. Für das Dach kommt von ihr ein zinsgünstiger Ergänzungskredit infrage, der die Finanzierung der förderfähigen Kosten erleichtert – zusätzlich zum BAFA-Zuschuss, nicht statt seiner.
Wer das ganze Haus auf einen Effizienzhaus-Standard bringt, kann stattdessen den KfW-Kredit für Effizienzhäuser nutzen. Der lässt sich aber nicht mit den BAFA-Einzelmaßnahmen kombinieren: Entweder Dach als Einzelmaßnahme oder das Dach als Teil einer Komplettsanierung.
Steuerbonus als Alternative
Für selbstgenutztes Wohneigentum gibt es einen zweiten Weg: die Steuerermäßigung nach § 35c Einkommensteuergesetz. Sie beträgt 20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre (7 %, 7 % und 6 %), höchstens 40.000 € je Objekt. Das Gebäude muss bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein und ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
Beides zusammen geht für dieselbe Maßnahme nicht: Zuschuss oder Steuerbonus. Anders als der Zuschuss setzt der Steuerbonus keinen Antrag vor Beginn voraus. Welcher Weg sich für Sie mehr lohnt, hängt von Kosten, Steuerlast und iSFP ab; den Vergleich zeigt der Ratgeber „Steuerbonus oder Förderung“.
Quelle: § 35c EStG
Keine Steuerberatung
Wir sind keine Steuerberater und dürfen Sie steuerlich nicht beraten. Die Angaben zum Steuerbonus sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Prüfung Ihres Einzelfalls. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.
Ablauf: in dieser Reihenfolge
An der Reihenfolge scheitern die meisten Anträge, gerade beim Dach, wenn ohnehin eine Neueindeckung ansteht und der Dachdecker schnell anfangen will.
- Ein Energie-Effizienz-Experte prüft das Vorhaben und erstellt die Technische Projektbeschreibung (TPB). Die TPB-ID ist zwei Monate gültig; in dieser Zeit muss der Antrag gestellt werden.
- Mit dem Dachdecker schließen Sie einen Vertrag, der erst mit der Förderzusage wirksam wird (aufschiebende oder auflösende Bedingung) und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennt. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Beginn des Vorhabens.
- Antrag beim BAFA stellen – vor dem Beginn der Arbeiten.
- Nach dem Zuwendungsbescheid wird gedämmt. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate ab Bescheid.
- Nach Abschluss bestätigt der Experte die Ausführung im Technischen Projektnachweis (TPN); mit den Rechnungen wird der Zuschuss ausgezahlt.
Quelle: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen (Fassung ab 21.07.2026), Nr. 9.2.1 und 9.4.1
Die häufigsten Fehler
- ✕Mit dem Dachdecker begonnen, bevor der Antrag gestellt war – besonders häufig, wenn ohnehin eine Neueindeckung ansteht.
- ✕Dämmstärke am vorhandenen Sparrenquerschnitt ausgerichtet, statt an der geforderten Dämmwirkung.
- ✕Anschlüsse an Giebel, Traufe und Dachfenster nicht sauber ausgeführt.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für die Dachsanierung 2026?+
Die BAFA zahlt 15 % der förderfähigen Kosten für die Dachdämmung. Förderfähig sind bis zu 30.000 € für die erste Wohneinheit, mit gefördertem iSFP bis zu 60.000 €. Auf den Teil oberhalb von 30.000 € gibt es mit iSFP 5 Prozentpunkte mehr, also 20 %.
Gibt es von der KfW einen Zuschuss fürs Dach?+
Nein, der Zuschuss für die Dachdämmung kommt von der BAFA. Die KfW bietet für Maßnahmen an der Gebäudehülle einen zinsgünstigen Ergänzungskredit zur Finanzierung an. Einen KfW-Zuschuss gibt es bei den Einzelmaßnahmen nur für den Heizungstausch.
Wird eine neue Dacheindeckung ohne Dämmung gefördert?+
Nein. Gefördert wird die energetische Verbesserung, also die Dämmung. Eine reine Neueindeckung bleibt außen vor; Arbeiten, die für die Dämmung nötig sind, können dagegen dazugehören.
Kann ich Dachsanierung und Dämmung zusammen fördern lassen?+
Die Dämmung ist die geförderte Maßnahme. Arbeiten, die dafür notwendig sind – etwa das Abnehmen und Wiedereindecken – gehören in der Regel zu den förderfähigen Nebenarbeiten. Eine reine Neueindeckung ohne energetische Verbesserung ist dagegen nicht förderfähig.
Lohnt sich die oberste Geschossdecke gegenüber dem Dach?+
Wenn der Dachraum nicht beheizt wird und auch künftig nicht ausgebaut werden soll, ist die Geschossdecke fast immer die wirtschaftlichere Lösung: geringerer Aufwand bei vergleichbarer Wirkung auf den Heizwärmebedarf.
Passt dazu
Steuerbonus oder Förderung? →
Zuschuss oder § 35c: was sich für selbstgenutztes Wohneigentum mehr lohnt.
Förderung neue Fenster →
Dachflächenfenster gehören zur Fenstermaßnahme – mit eigenem Anforderungswert.
Förderung Fassade →
Dach und Fassade zusammen dämmen: Anschlüsse an der Traufe gleich mitplanen.