Welche Maßnahme wie gefördert wird
Sechs Maßnahmen, zwei Programme, zwei sehr verschiedene Fördersätze. Hier stehen sie nebeneinander — mit Höchstbetrag, zuständiger Stelle und dem, worauf es bei der Bewilligung wirklich ankommt.
Alle Angaben ohne Sanierungsfahrplan. Mit ihm verdoppelt sich die Obergrenze an der Gebäudehülle von 30.000 auf 60.000 €. Was der iSFP wirklich bringt →
Alle Höchstbeträge gelten je erster Wohneinheit. Jede weitere bringt eigene förderfähige Kosten mit. Die Staffel im Mehrfamilienhaus →
So viel Zuschuss ist beim Heizungstausch maximal drin — 70 % auf 28.000 € förderfähige Kosten der ersten Wohneinheit.
KfW 458 · geprüft am 04.08.2026
Welche Maßnahme sich bei Ihnen zuerst lohnt, hängt am Haus.
Baujahr, Zustand der Hülle, vorhandene Heizung — sagen Sie uns Ihr Vorhaben, wir rechnen die Reihenfolge durch.
BAFA oder KfW — warum das den Satz bestimmt
Beide Wege verlangen denselben ersten Schritt: einen technischen Nachweis von einer in der Expertenliste des Bundes geführten Fachkraft. Über die BAFA ist das die Technische Projektbeschreibung, über die KfW die Bestätigung zum Antrag— das sind bei uns fünf. Und beide verlangen, dass der Antrag vor der Beauftragung gestellt wird.
Zur Auswahl der Maßnahme
Kann ich mehrere Maßnahmen gleichzeitig fördern lassen?+
Ja. Für jede Maßnahme entsteht ein eigener Nachweis, und die Höchstbeträge gelten je Wohneinheit und Kalenderjahr. Wichtig ist nur, dass jeder Antrag vor der jeweiligen Beauftragung gestellt wird.
Warum ist die Heizung höher gefördert als die Gebäudehülle?+
Weil es zwei verschiedene Programme sind. Der Heizungstausch läuft über die KfW mit Grundförderung plus Boni, die Gebäudehülle über die BAFA mit 15 % Grundförderung. Das eine ist kein Aufschlag auf das andere.
Lohnt sich die Reihenfolge?+
Meistens ja. Wer zuerst die Hülle dämmt, braucht anschließend eine kleinere Heizung – das senkt sowohl die Investition als auch den Verbrauch. Der individuelle Sanierungsfahrplan bringt diese Reihenfolge in eine belegbare Form und erhöht zugleich die Obergrenze der förderfähigen Kosten.