Ratgeber

Förderantrag für die Sanierung: Ablauf, Reihenfolge und Fristen

Bei der Sanierungsförderung entscheidet die Reihenfolge über Erfolg oder Misserfolg. Fachlich einwandfreie Vorhaben verlieren die Förderung regelmäßig nur deshalb, weil ein Schritt zu früh oder zu spät kam. Dieser Ablauf zeigt die richtige Abfolge – und die Punkte, an denen es typischerweise schiefgeht.

Herausgegeben von mvn.energy GmbH · Erstellt mit dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten · Zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW, BAFA und Länderinstituten.

Die eine Regel, an der alles hängt

Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Maßnahme beginnt. Als Beginn gilt bereits die verbindliche Beauftragung des Handwerksbetriebs – nicht der erste Tag auf der Baustelle. Zulässig ist ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird.

Kapitel 02

Der Ablauf in sechs Schritten

  1. 1Vorhaben klärenWas genau soll gemacht werden? Davon hängt ab, ob es über die BAFA (Gebäudehülle) oder die KfW (Heizung) läuft – und damit, welcher Fachnachweis nötig ist.
  2. 2Angebot einholen – ohne zu beauftragenAngebote einzuholen ist unschädlich und für die Kostenschätzung sogar nötig. Entscheidend ist, dass daraus noch kein verbindlicher Auftrag wird.
  3. 3Fachnachweis erstellen lassenEin gelisteter Energie-Effizienz-Experte prüft die Förderfähigkeit und stellt TPB beziehungsweise BzA aus. Das ist der Schritt, der Zeit braucht – deshalb früh starten.
  4. 4Antrag einreichenMit dem Fachnachweis stellen Sie den Antrag bei der zuständigen Stelle. Erst wenn die Zusage vorliegt beziehungsweise der Vertrag wirksam werden darf, wird beauftragt.
  5. 5Maßnahme durchführenDie Ausführung muss den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Abweichungen von der Planung sollten Sie sofort fachlich bewerten lassen, nicht erst beim Nachweis.
  6. 6Verwendungsnachweis einreichenNach Abschluss bestätigt der Experte die Ausführung mit TPN beziehungsweise BnD. Damit wird die Förderung ausgezahlt. Die Frist aus dem Bescheid im Blick behalten.
Kapitel 03

Fristen, die Sie kennen sollten

  • Vorhabenbeginn: erst nach Antragstellung – der häufigste und teuerste Fehler.
  • Bewilligungszeitraum: 36 Monate ab Zugang des Zuwendungsbescheids – innerhalb dieser Frist muss die Maßnahme abgeschlossen sein.
  • Verwendungsnachweis: Die im Bescheid genannte Frist für die Einreichung ist verbindlich.
  • Gültigkeit der TPB-ID: zwei Monate. Bis dahin muss der Antrag gestellt sein, sonst wird die Projektbeschreibung neu erstellt.

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Darf ich vor dem Antrag schon Angebote einholen?

Ja. Angebote einzuholen und zu vergleichen gilt nicht als Vorhabenbeginn. Erst die verbindliche Beauftragung ist schädlich – ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist zulässig.

Wie lange dauert es von der Beauftragung des Nachweises bis zum Antrag?

Das hängt davon ab, wie vollständig die Unterlagen vorliegen. Wenn Angebot und Objektdaten bereitstehen, geht es zügig. Deshalb lohnt es sich, den Nachweis frühzeitig anzustoßen, statt auf den Handwerkstermin zu warten.

Was ist, wenn der Handwerksbetrieb sofort anfangen will?

Dann ist der Vertrag mit aufschiebender Bedingung der richtige Weg: Er sichert Ihnen den Termin, wird aber erst mit der Förderzusage wirksam. So bleibt die Förderfähigkeit erhalten.

Was heißt das für Ihr Vorhaben?

Maßnahme wählen, Eckdaten eingeben — Sie bekommen einen Betrag, keine Spanne.

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