Wärmepumpen-Förderung: bis zu 70 % Zuschuss
Die Förderung für den Heizungstausch läuft nicht über die BAFA, sondern über die KfW – und setzt eine Bestätigung zum Antrag (BzA) voraus, die Sie nur von einem gelisteten Energie-Effizienz-Experten bekommen. Genau die stellen wir für Sie aus.
Woraus sich Ihre Förderung zusammensetzt
30 % der förderfähigen Kosten – Grundförderung
Für alle Antragsberechtigten, auch bei vermieteten Wohneinheiten.
16 % – nur für Selbstnutzende – Klimageschwindigkeits-Bonus
Setzt den Austausch einer alten Heizung in der selbst genutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz voraus. Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
40 % / 30 % / 10 % – gestaffelt nach Einkommen – Einkommens-Bonus
40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je minderjährigem, kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt erhöht der Familienzuschlag die Einkommensgrenze um 10.000 €. Nur für Selbstnutzende.
Obergrenze: 70 % – bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 80 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit (je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WE). Zum 21.07.2026 entfallen: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag.
Wie viel in Ihrem Fall herauskommt, rechnet Ihnen unser Förderrechner in einer Minute aus. Zusätzlich gibt es je nach Wohnort regionale Förderprogramme, die die Bundesförderung ergänzen können.
BzA und BnD – wann Sie was brauchen
BzA – Bestätigung zum Antrag
Muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen: Sie brauchen sie, um den Förderantrag bei der KfW überhaupt stellen zu können. Sie bestätigt, dass Ihr Vorhaben die technischen Anforderungen erfüllt, und benennt die förderfähigen Kosten.
BzA anfragenBnD – Bestätigung nach Durchführung
Nach Abschluss der Arbeiten: Sie bestätigt der KfW die fachgerechte Ausführung und ist Voraussetzung dafür, dass der bewilligte Zuschuss tatsächlich ausgezahlt wird.
BnD anfragenHäufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe 2026?+
Die KfW zahlt 30 % Grundförderung; Selbstnutzende können mit Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus auf bis zu 70 % kommen, bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € auf 80 %. Berechnet wird der Satz auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit.
Wie lange gibt es die Wärmepumpen-Förderung noch?+
Das Programm läuft, aber es wird planmäßig kleiner: Der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Kostendeckel sinken ab Februar 2027 halbjährlich, zusätzlich hat die Bundesregierung eine Anpassung der Förderbedingungen angekündigt. Bereits zugesagte Anträge genießen Bestandsschutz.
Brauche ich für den Antrag einen Energieberater?+
Für den Antrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) mit 15-stelliger ID Pflicht – ausgestellt von einem gelisteten Energie-Effizienz-Experten oder dem Fachunternehmen. Den KfW-Antrag selbst können Sie danach eigenständig im Portal „Meine KfW“ stellen.
Was passiert, wenn ich den Heizungsbauer schon beauftragt habe?+
Ein verbindlicher Auftrag vor der Antragstellung gilt als Vorhabenbeginn – die Förderung ist dann ausgeschlossen und nicht heilbar. Zulässig ist nur ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung, der erst mit der Förderzusage wirksam wird.
Vertiefen im Ratgeber
Ohne diese zwei Nachweise fließt kein Geld
Neben der Bestätigung zum Antrag verlangt die KfW den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Der setzt eine raumweise Heizlastberechnung voraus — und die entscheidet zugleich, wie groß Ihre Wärmepumpe wird. Zu groß ausgelegt taktet sie und zieht dauerhaft mehr Strom.
Unsicher, was für Sie gilt?
Die BEG-Reform vom 21.07. macht die Förderlandschaft komplizierter denn je. Wir kennen die neuen Regeln genau – schildern Sie uns kurz Ihr Vorhaben, wir melden uns kostenlos und unverbindlich.
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