Gefördert wird je Wohneinheit, nicht je Haus
Die Höchstbeträge, die überall genannt werden, gelten für die erste Wohneinheit. Jede weitere bringt eigene förderfähige Kosten mit. Bei acht Parteien sind an der Gebäudehülle 121.000 € anzusetzen — nicht 30.000 €.
Kostenlos und unverbindlich. Nennen Sie uns die Zahl der Wohneinheiten, wir rechnen die Staffel für Ihr Gebäude durch.
So viel ist bei acht Wohneinheiten an der Gebäudehülle förderfähig: 30.000 € für die erste, je 15.000 € für die zweite bis sechste, je 8.000 € für die siebte und achte.
BEG EM Nr. 8.3.1 · geprüft am 09.08.2026
Was jede weitere Wohneinheit dazubringt
Förderfähige Kosten je Wohneinheit. Maßgebend ist nur die Zahl der Einheiten, die von der Maßnahme betroffen sind — nicht die Größe des Gebäudes.
- 1. Einheit
- Gebäudehülle30.000 €
- mit Fahrplan60.000 €
- Heizung28.000 €
- 2. bis 6.
- Gebäudehülle15.000 €
- mit Fahrplan30.000 €
- Heizung15.000 €
- ab der 7.
- Gebäudehülle8.000 €
- mit Fahrplan15.000 €
- Heizung8.000 €
Gebäudehülle 15 % Fördersatz über die BAFA, Heizung 30 % Grundförderung über die KfW. Der Höchstbetrag für die Heizung sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 € für die erste Wohneinheit. Quelle: BEG EM Nr. 8.3.1 und 8.4.1, geprüft am 09.08.2026.
Der Fahrplan hebt die Obergrenze auf 240.000 € — hier bindend sind aber die tatsächlichen Kosten. Die zusätzlichen 5 Prozentpunkte gelten nur für den Anteil oberhalb der 121.000 €, nicht für die ganze Summe. Wie der iSFP-Bonus rechnet →
Wo im vermieteten Haus weniger drin ist
Sagen Sie uns die Zahl der Wohneinheiten.
Wir rechnen die Staffel für Ihr Gebäude durch, sagen Ihnen, welche Boni bei Ihrer Nutzung überhaupt greifen, und was am Ende als Zuschuss übrig bleibt.
Wie viele Einheiten, welche Maßnahme?
Zahl der Wohneinheiten, geplante Maßnahme, selbst genutzt oder vermietet — mehr brauchen wir für die erste Rechnung nicht.
- ✓ Staffel für Ihr Gebäude durchgerechnet
- ✓ Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften
- ✓ Nachweise für alle Einheiten aus einer Hand
Eilt es? 040 2396 900 606, Montag bis Freitag.
Zum Mehrfamilienhaus
Gelten die Höchstbeträge je Wohneinheit oder je Gebäude?+
Je Wohneinheit, aber gestaffelt. An der Gebäudehülle sind es 30.000 € für die erste Wohneinheit, je 15.000 € für die zweite bis sechste und je 8.000 € ab der siebten. Maßgebend ist dabei nur die Zahl der Wohneinheiten, die von der Maßnahme tatsächlich betroffen sind — wer nur einen Gebäudeteil dämmt, rechnet auch nur mit dessen Einheiten.
Bekomme ich im vermieteten Haus auch bis zu 70 % für die Heizung?+
Nein, und das ist der wichtigste Unterschied. Der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus werden nur selbstnutzenden Eigentümern und nur für die selbstgenutzte Wohneinheit gewährt; in Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten wird der Klimageschwindigkeits-Bonus zudem nur anteilig nach dem Anteil selbstgenutzter Einheiten angesetzt. Im vollständig vermieteten Haus bleibt es beim Heizungstausch bei der Grundförderung von 30 %. Die höheren Sätze, die Sie überall lesen, sind Sätze für selbstnutzende Eigentümer.
Lohnt sich der Sanierungsfahrplan im Mehrfamilienhaus?+
Meist deutlich mehr als im Einfamilienhaus, weil sich die gesamte Staffel verdoppelt — bei acht Wohneinheiten von 121.000 auf 240.000 € förderfähige Kosten. Wichtig ist die Bedingung: Der Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für den Kostenanteil oberhalb der Höchstgrenze, die ohne Fahrplan gälte. Bleiben Ihre Kosten darunter, wirkt der Fahrplan nicht über den Bonus, sondern gar nicht.
Was ist mit Fachplanung und Baubegleitung?+
Die ist bei Einzelmaßnahmen verpflichtend und selbst förderfähig — mit 50 % der Ausgaben. Bei Mehrfamilienhäusern ab drei Wohneinheiten sind dafür 2.000 € je Wohneinheit ansetzbar, höchstens 20.000 € insgesamt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern sind es pauschal 5.000 €.
Wir sind eine Eigentümergemeinschaft — wer stellt den Antrag?+
Für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den Antrag, vertreten durch die Verwaltung; für Maßnahmen am Sondereigentum die einzelnen Eigentümer. Wir klären das vor der Antragstellung mit Ihnen, weil davon abhängt, wie viele Anträge es werden und wessen Angaben in die Nachweise gehören.
Welche Maßnahme in welches Programm fällt, steht in der Maßnahmenübersicht; welches Dokument vor der Beauftragung vorliegen muss, unter TPB und BzA.