Verwendungsnachweis
Die Unterlagen, mit denen nach Abschluss belegt wird, dass die Förderung bestimmungsgemäß verwendet wurde.
Nach Abschluss der Maßnahme muss gegenüber der Förderstelle nachgewiesen werden, dass tatsächlich das umgesetzt wurde, wofür die Förderung bewilligt war. Kernstück ist der Fachnachweis des Energie-Effizienz-Experten – TPN bei der BAFA, BnD bei der KfW – ergänzt um Rechnungen und technische Datenblätter.
Für die Einreichung gilt eine Frist aus dem Bescheid. Wird sie versäumt, kann der Zuschuss trotz korrekt ausgeführter Sanierung entfallen.
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