Sanierungsförderung: Welche Förderung Sie für welche Maßnahme bekommen
Für die energetische Sanierung eines Wohngebäudes gibt es nicht ein Förderprogramm, sondern mehrere – je nachdem, was Sie vorhaben. Dieser Überblick ordnet die Programme danach, welche Maßnahme Sie planen, und nennt bei jedem die Bedingung, an der Förderungen in der Praxis am häufigsten scheitern.
Herausgegeben von mvn.energy GmbH · Erstellt mit dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten · Zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW, BAFA und Länderinstituten.
Die wichtigste Regel zuerst
Alle hier beschriebenen Zuschüsse setzen voraus, dass der Antrag gestellt ist, bevor die Maßnahme beginnt. Wer bereits saniert oder den Handwerksbetrieb verbindlich beauftragt hat, kann die Förderung für diese Maßnahme nicht mehr nachholen.
Welches Programm gilt für welche Maßnahme?
Die Trennlinie verläuft zwischen Gebäudehülle und Heizung. Dämmung, Fenster, Türen und Anlagentechnik laufen als Einzelmaßnahme über die BAFA. Der Heizungstausch – insbesondere die Wärmepumpe – läuft über die KfW. Beide Wege funktionieren nach demselben Muster: ein Nachweis eines Energie-Effizienz-Experten vor der Maßnahme für den Antrag, ein zweiter nach Abschluss für die Auszahlung.
| Vorhaben | Zuständig | Vor der Maßnahme | Nach der Maßnahme |
|---|---|---|---|
| Dämmung von Dach, Fassade, Keller | BAFA | TPB | TPN |
| Fenster und Außentüren | BAFA | TPB | TPN |
| Anlagentechnik, Lüftung | BAFA | TPB | TPN |
| Wärmepumpe, Heizungstausch | KfW | BzA | BnD |
| Sanierungsfahrplan (iSFP) | BAFA | Energieberatung | – |
TPB/TPN und BzA/BnD sind die Fachnachweise, die nur ein gelisteter Energie-Effizienz-Experte ausstellen darf – sie sind keine Formalie, sondern Voraussetzung für Bewilligung und Auszahlung.
Gebäudehülle: BEG-Einzelmaßnahmen über die BAFA
Gefördert wird ein prozentualer Anteil Ihrer förderfähigen Kosten. Entscheidend ist dabei nicht nur der Fördersatz, sondern die Kostenobergrenze: Auch bei einer sehr teuren Maßnahme wird nur bis zu dieser Grenze gerechnet. Ein individueller Sanierungsfahrplan erhöht beides – den Satz und die Obergrenze.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) – Gebäudehülle & Anlagentechnik
- Grundförderung
- 15 % der förderfähigen Kosten
- iSFP-Bonus
- 5 % – nur auf den Anteil über dem GrundbetragDer Bonus wird nicht auf die gesamten Kosten gezahlt, sondern nur auf den Teil, der über dem Grundbetrag ohne iSFP liegt. Bleiben Ihre förderfähigen Kosten darunter, greift er nicht – dann wirkt der Sanierungsfahrplan allein über die höhere Obergrenze.
- Obergrenze 1. Wohneinheit
- 30.000 € – mit iSFP 60.000 €
- Obergrenze Wohneinheiten 2 bis 6
- je 15.000 € – mit iSFP je 30.000 €
- Obergrenze ab der 7. Wohneinheit
- je 8.000 € – mit iSFP je 15.000 €Diese dritte Stufe wird durch den iSFP nicht verdoppelt.
- WPB-Bonus (Wärmepumpen-Bereitschaft)
- 5 % auf den DämmungsanteilStartet erst im ersten Quartal 2027 und gilt nicht für reine Fenstermaßnahmen. Für Maßnahmen im Jahr 2026 daher noch nicht verfügbar.
- Mindestinvestition
- 300 € brutto je Einzelmaßnahme
- Nachweis vor der Maßnahme
- TPB (Technische Projektbeschreibung)
- Nachweis nach der Maßnahme
- TPN (Technischer Projektnachweis)
Quelle: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude · Angaben geprüft am 23. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich
Zusätzlich zur Maßnahme selbst wird die fachliche Begleitung gefördert. Das ist der Punkt, den viele übersehen: Ein erheblicher Teil der Expertenkosten kommt über diese Position zurück.
Fachplanung & Baubegleitung
- Fördersatz
- 50 % der förderfähigen Kosten
- Höchstbetrag Ein- und Zweifamilienhaus
- 5.000 €
- Höchstbetrag Mehrfamilienhaus
- 2.000 € je Wohneinheit, maximal 20.000 €
Quelle: BAFA – Fachplanung und Baubegleitung · Angaben geprüft am 22. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich
Heizung: Förderung über die KfW
Der Heizungstausch folgt eigenen Regeln. Neben der Grundförderung gibt es Boni, die ausschließlich selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern offenstehen – wer vermietet, erhält die Grundförderung, aber weder den Klimageschwindigkeits- noch den Einkommensbonus. Diese Unterscheidung führt in der Beratung regelmäßig zu Enttäuschungen und sollte vorab geklärt sein.
Heizungsförderung (KfW-Zuschuss 458)
- Grundförderung
- 30 % der förderfähigen KostenFür alle Antragsberechtigten, auch bei vermieteten Wohneinheiten.
- Klimageschwindigkeits-Bonus
- 16 % – nur für SelbstnutzendeSetzt den Austausch einer alten Heizung in der selbst genutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz voraus. Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Einkommens-Bonus
- 40 % / 30 % / 10 % – gestaffelt nach Einkommen40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je minderjährigem, kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt erhöht der Familienzuschlag die Einkommensgrenze um 10.000 €. Nur für Selbstnutzende.
- Obergrenze Gesamtfördersatz
- 70 % – bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 80 %
- Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit
- 28.000 €Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils um 750 €.
- Förderfähige Kosten weitere Wohneinheiten
- je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WEBei Mehrfamilienhäusern maximal 111.000 € förderfähige Kosten insgesamt.
- Entfallen zum 21.07.2026
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag
- Nachweis vor der Maßnahme
- BzA (Bestätigung zum Antrag)Die 15-stellige BzA-ID wird für die Antragstellung im KfW-Portal benötigt.
- Nachweis nach der Maßnahme
- BnD (Bestätigung nach Durchführung)
Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · Angaben geprüft am 04. August 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich
Was lässt sich kombinieren?
- Gebäudehülle und Heizung sind getrennte Anträge und können beide gefördert werden.
- Der iSFP-Bonus gilt für Maßnahmen an der Gebäudehülle und wirkt zusätzlich auf die Kostenobergrenze.
- Regionale Programme von Land oder Kommune kommen teilweise oben drauf – teilweise schließen sie sich mit den KfW-Boni aber gegenseitig aus.
- Der Steuerbonus nach § 35c EStG ist eine Alternative, keine Ergänzung: für dieselbe Maßnahme entweder Zuschuss oder Steuerermäßigung.
Regionale Programme lohnen die Prüfung
Länder, Städte und teils Stadtwerke fördern zusätzlich. Die Beträge sind oft niedriger als beim Bund, die Bewilligung dafür schneller. Weil sich manche Programme mit Bundes-Boni ausschließen, lohnt es sich, beide Varianten durchzurechnen, statt einfach beides zu beantragen.
Wie viel Förderung ist bei Ihrem Vorhaben realistisch?
Der Förderrechner zeigt Ihnen in wenigen Minuten eine Orientierung – kostenlos und ohne Anmeldung.
Förderung berechnenWie der Ablauf aussieht
- 1Maßnahme festlegenKlären, was genau gemacht wird und ob es unter Gebäudehülle oder Heizung fällt – davon hängt ab, welches Programm greift.
- 2Fachnachweis erstellen lassenEin gelisteter Energie-Effizienz-Experte prüft die geplante Maßnahme auf Förderfähigkeit und stellt TPB beziehungsweise BzA aus.
- 3Antrag stellen – vor der BeauftragungMit dem Nachweis wird der Antrag bei BAFA oder KfW eingereicht. Erst danach darf der Handwerksbetrieb verbindlich beauftragt werden.
- 4Maßnahme durchführenDie Ausführung muss den technischen Mindestanforderungen entsprechen – hier entscheidet sich, ob der Nachweis am Ende erteilt werden kann.
- 5Nachweis einreichen, Auszahlung erhaltenNach Abschluss bestätigt der Experte die fachgerechte Ausführung mit TPN beziehungsweise BnD. Erst damit wird ausgezahlt.
Kann ich die Förderung nachträglich beantragen, wenn ich schon saniert habe?+
Nein. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, spätestens vor der verbindlichen Beauftragung des Handwerksbetriebs. Eine abgeschlossene Sanierung lässt sich nicht rückwirkend fördern. Für weitere geplante Maßnahmen können Sie sich die Förderung aber rechtzeitig sichern.
Brauche ich zwingend einen Energie-Effizienz-Experten?+
Ja. Sowohl der Antragsnachweis vor der Maßnahme als auch der Verwendungsnachweis danach dürfen ausschließlich von einer bei der Deutschen Energie-Agentur gelisteten Person ausgestellt werden. Die Kosten dafür werden anteilig mitgefördert.
Lohnt sich die Förderung auch bei kleineren Maßnahmen?+
Das hängt vom Verhältnis aus Zuschuss und Aufwand ab. Da neben der Maßnahme auch die fachliche Begleitung gefördert wird, rechnet sich der Weg häufig auch unterhalb großer Sanierungssummen. Der Förderrechner gibt dazu eine erste Orientierung.
Was passiert, wenn mein Vorhaben nicht förderfähig ist?+
Das stellt sich bei der fachlichen Prüfung heraus, bevor Kosten für die Sanierung entstehen. Stellt sich die Maßnahme als nicht förderfähig heraus, erhalten Sie den Betrag für die Nachweiserstellung bei uns vollständig zurück.
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