Bewilligungszeitraum
Zeitraum ab dem Zuwendungsbescheid, in dem die geförderte Maßnahme umgesetzt und abgerechnet sein muss – 36 Monate.
Der Bewilligungszeitraum beginnt mit dem Zuwendungsbescheid und läuft 36 Monate. Innerhalb dieser Frist muss die Maßnahme umgesetzt und der Verwendungsnachweis eingereicht sein. Er ist damit die eigentliche Umsetzungsfrist der Förderung.
Häufige Verwechslung: Die Gültigkeit der TPB-ID vor dem Antrag beträgt nur zwei Monate – die 36 Monate gelten erst danach und nur für die Umsetzung. Wer beide Fristen vermischt, verpasst entweder den Antrag oder plant die Bauphase zu knapp.
Zieht sich ein Vorhaben länger als geplant, ist eine Verlängerung beim Fördergeber zu beantragen, bevor die Frist abläuft. Ohne Verlängerung droht der Widerruf des Bescheids und damit der Verlust des Zuschusses.
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