Sanierungsförderung Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg gilt eine landesrechtliche Besonderheit, die es so kaum anderswo gibt: Beim Heizungstausch greift zusätzlich das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes. Wer das übersieht, plant an einer Pflicht vorbei.
Was in Baden-Württemberg anders läuft
- Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes verlangt beim Austausch einer Heizung in Bestandsgebäuden einen Mindestanteil erneuerbarer Energien – zusätzlich zu den Anforderungen des Bundes.
- Stuttgart fördert über ein eigenes Energiesparprogramm. Dort ist die Reihenfolge entscheidend: Der städtische Antrag muss vor dem Antrag bei KfW oder BAFA gestellt werden, sonst entfällt der städtische Zuschuss.
Regionale Programme in Baden-Württemberg
Energiesparprogramm (ESP-Wohnen)
Landeshauptstadt Stuttgart
Städtisches Programm für energetische Sanierungen von Wohngebäuden – entweder für kombinierbare Einzelmaßnahmen oder für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Standard.
Die Mittel waren zuletzt stark nachgefragt und der städtische Fördertopf zeitweise nahezu ausgeschöpft – vor der Planung den aktuellen Stand bei der Stadt erfragen.
- Gefördert werden u.a. Dach- und Fassadendämmung, neue Fenster sowie Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-Niveau.
- Die Fördersätze veröffentlicht die Stadt in der jeweils gültigen Programmfassung.
Kombination mit der Bundesförderung: Wichtig: Der Antrag beim städtischen Programm muss vor dem Antrag bei KfW/BAFA gestellt werden. Wer zuerst die Bundesförderung beantragt, verliert den städtischen Zuschuss.
Programmseite Landeshauptstadt Stuttgart · geprüft am 22. Juli 2026
Die Bundesförderung als Grundlage
Unabhängig vom Bundesland bilden BAFA und KfW die Basis: Maßnahmen an der Gebäudehülle laufen über die BAFA, der Heizungstausch über die KfW. Regionale Programme kommen – wo vorhanden – obendrauf oder stehen zur Bundesförderung in Konkurrenz.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) – Gebäudehülle & Anlagentechnik
- Grundförderung
- 15 % der förderfähigen Kosten
- iSFP-Bonus
- 5 % – nur auf den Anteil über dem GrundbetragDer Bonus wird nicht auf die gesamten Kosten gezahlt, sondern nur auf den Teil, der über dem Grundbetrag ohne iSFP liegt. Bleiben Ihre förderfähigen Kosten darunter, greift er nicht – dann wirkt der Sanierungsfahrplan allein über die höhere Obergrenze.
- Obergrenze 1. Wohneinheit
- 30.000 € – mit iSFP 60.000 €
- Obergrenze Wohneinheiten 2 bis 6
- je 15.000 € – mit iSFP je 30.000 €
- Obergrenze ab der 7. Wohneinheit
- je 8.000 € – mit iSFP je 15.000 €Diese dritte Stufe wird durch den iSFP nicht verdoppelt.
- WPB-Bonus (Wärmepumpen-Bereitschaft)
- 5 % auf den DämmungsanteilStartet erst im ersten Quartal 2027 und gilt nicht für reine Fenstermaßnahmen. Für Maßnahmen im Jahr 2026 daher noch nicht verfügbar.
- Mindestinvestition
- 300 € brutto je Einzelmaßnahme
- Nachweis vor der Maßnahme
- TPB (Technische Projektbeschreibung)
- Nachweis nach der Maßnahme
- TPN (Technischer Projektnachweis)
Quelle: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude · Angaben geprüft am 23. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich
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Der Förderrechner rechnet die Bundesförderung für Ihre Maßnahme durch – regionale Programme prüfen wir auf Wunsch anhand Ihrer Postleitzahl mit.
Förderung berechnenHäufige Fragen
Gibt es in Baden-Württemberg eine eigene Förderung zusätzlich zum Bund?+
Ja. Neben BAFA und KfW besteht ein regionales Programm: Energiesparprogramm (ESP-Wohnen) (Landeshauptstadt Stuttgart). Ob sich die Kombination mit der Bundesförderung lohnt, hängt vom Einzelfall ab – manche Programme schließen sich mit den Bundes-Boni gegenseitig aus.
Kann ich Bundes- und Landesförderung gleichzeitig bekommen?+
Manchmal ja, manchmal schließen sie sich aus. Einige regionale Programme sind ausdrücklich nicht kombinierbar, wenn Anspruch auf bestimmte Bundes-Boni besteht. Deshalb sollte man beide Varianten durchrechnen, statt reflexhaft beides zu beantragen – am Ende zählt die höhere Gesamtsumme, nicht die Zahl der Anträge.
Was gilt bei der Reihenfolge der Anträge?+
Bei der Bundesförderung gilt immer: Antrag vor Beginn der Maßnahme. Einzelne kommunale Programme verlangen zusätzlich, dass ihr Antrag noch vor dem Bundesantrag gestellt wird. Wer diese Reihenfolge umdreht, verliert den kommunalen Zuschuss – und das lässt sich nicht heilen.
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