Sanierungsförderung Berlin
Berlin ergänzt die Bundesförderung über die Investitionsbank Berlin. Wer hier saniert, sollte die Landesförderung von Anfang an mitdenken – gerade weil die Reihenfolge der Anträge über den Anspruch entscheiden kann.
Was in Berlin anders läuft
- Der Berliner Altbaubestand ist überdurchschnittlich häufig von Milieuschutz- und Erhaltungssatzungen betroffen. Was baulich zulässig ist, klärt sich vor der Förderplanung, nicht danach.
- Bei Eigentümergemeinschaften ist der Beschluss der Gemeinschaft der eigentliche Engpass, nicht die Förderung – der Zeitbedarf dafür gehört in jede realistische Planung.
Regionale Programme in Berlin
Effiziente GebäudePLUS
Investitionsbank Berlin (IBB)
Zuschussprogramm des Landes Berlin für die energetische Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, aufgeteilt in mehrere Module.
- Außenwanddämmung: 20 % der förderfähigen Kosten, max. 20.000 € je Wohneinheit.
- Dachflächen: 30 % der förderfähigen Kosten, max. 25.000 € je Wohneinheit.
- Heizungstausch: 10–25 % je nach Technologie, max. 15.000 € je Wohneinheit.
- Digitale Systeme zur Gebäudesteuerung: 40 %, max. 15.000 € je Wohneinheit.
- Nachhaltigkeitsbonus: +10 Prozentpunkte bei Dämmung mit ökologisch zertifizierten Materialien.
- Höchstbetrag 500.000 € je Vorhaben und Jahr. Das Investitionsobjekt muss in Berlin liegen.
Kombination mit der Bundesförderung: Antragsberechtigt sind unter anderem selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, WEG, Vermietende und Wohnungsunternehmen. Ob sich die Module im Einzelfall mit der Bundesförderung kombinieren lassen, hängt am jeweiligen Modul – das prüfen wir mit.
Programmseite Investitionsbank Berlin (IBB) · geprüft am 22. Juli 2026
Die Bundesförderung als Grundlage
Unabhängig vom Bundesland bilden BAFA und KfW die Basis: Maßnahmen an der Gebäudehülle laufen über die BAFA, der Heizungstausch über die KfW. Regionale Programme kommen – wo vorhanden – obendrauf oder stehen zur Bundesförderung in Konkurrenz.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) – Gebäudehülle & Anlagentechnik
- Grundförderung
- 15 % der förderfähigen Kosten
- iSFP-Bonus
- 5 % – nur auf den Anteil über dem GrundbetragDer Bonus wird nicht auf die gesamten Kosten gezahlt, sondern nur auf den Teil, der über dem Grundbetrag ohne iSFP liegt. Bleiben Ihre förderfähigen Kosten darunter, greift er nicht – dann wirkt der Sanierungsfahrplan allein über die höhere Obergrenze.
- Obergrenze 1. Wohneinheit
- 30.000 € – mit iSFP 60.000 €
- Obergrenze Wohneinheiten 2 bis 6
- je 15.000 € – mit iSFP je 30.000 €
- Obergrenze ab der 7. Wohneinheit
- je 8.000 € – mit iSFP je 15.000 €Diese dritte Stufe wird durch den iSFP nicht verdoppelt.
- WPB-Bonus (Wärmepumpen-Bereitschaft)
- 5 % auf den DämmungsanteilStartet erst im ersten Quartal 2027 und gilt nicht für reine Fenstermaßnahmen. Für Maßnahmen im Jahr 2026 daher noch nicht verfügbar.
- Mindestinvestition
- 300 € brutto je Einzelmaßnahme
- Nachweis vor der Maßnahme
- TPB (Technische Projektbeschreibung)
- Nachweis nach der Maßnahme
- TPN (Technischer Projektnachweis)
Quelle: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude · Angaben geprüft am 23. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich
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Der Förderrechner rechnet die Bundesförderung für Ihre Maßnahme durch – regionale Programme prüfen wir auf Wunsch anhand Ihrer Postleitzahl mit.
Förderung berechnenHäufige Fragen
Gibt es in Berlin eine eigene Förderung zusätzlich zum Bund?+
Ja. Neben BAFA und KfW besteht ein regionales Programm: Effiziente GebäudePLUS (Investitionsbank Berlin (IBB)). Ob sich die Kombination mit der Bundesförderung lohnt, hängt vom Einzelfall ab – manche Programme schließen sich mit den Bundes-Boni gegenseitig aus.
Kann ich Bundes- und Landesförderung gleichzeitig bekommen?+
Manchmal ja, manchmal schließen sie sich aus. Einige regionale Programme sind ausdrücklich nicht kombinierbar, wenn Anspruch auf bestimmte Bundes-Boni besteht. Deshalb sollte man beide Varianten durchrechnen, statt reflexhaft beides zu beantragen – am Ende zählt die höhere Gesamtsumme, nicht die Zahl der Anträge.
Was gilt bei der Reihenfolge der Anträge?+
Bei der Bundesförderung gilt immer: Antrag vor Beginn der Maßnahme. Einzelne kommunale Programme verlangen zusätzlich, dass ihr Antrag noch vor dem Bundesantrag gestellt wird. Wer diese Reihenfolge umdreht, verliert den kommunalen Zuschuss – und das lässt sich nicht heilen.
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