Regionale Förderung

Sanierungsförderung Hamburg

Hamburg fördert energetische Sanierungen über die Hamburgische Investitions- und Förderbank zusätzlich zur Bundesförderung. Für Eigentümerinnen und Eigentümer in der Hansestadt lohnt deshalb der Blick auf beide Ebenen – wobei sich nicht jede Kombination rechnet.

Gilt bundesweit und auch hier: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Handwerksbetrieb verbindlich beauftragen. Rückwirkend ist keine Förderung möglich.

Was in Hamburg anders läuft

  • Die IFB-Förderung für Wärmepumpen ist ausgeschlossen, wenn Anspruch auf den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW besteht. Für selbstnutzende Eigentümer ist deshalb meist der Bundesweg der bessere.
  • Für vermietete Gebäude ohne diese Boni ist die Kombination aus KfW-Grundförderung und IFB-Zuschuss dagegen der übliche Weg – hier lohnt das Nachrechnen beider Varianten.
  • Der dichte Altbaubestand bedeutet häufig Denkmalschutz oder Erhaltungssatzungen. Das schließt eine Außendämmung oft aus, macht Innendämmung und Fenstertausch aber nicht unmöglich.

Regionale Programme in Hamburg

HamburgAnträge möglich

Erneuerbare Wärme

IFB Hamburg

Zuschuss der Hamburgischen Investitions- und Förderbank für Wärmepumpen, Wärmespeicher und zugehörige Infrastruktur.

  • 20 % der förderfähigen Investitionsausgaben für Wärmepumpen.
  • Höchstbetrag 9.000 € je Einfamilienhaus bzw. Wohneinheit, 100.000 € je Mehrfamilienhaus.
  • Mindestzuschuss 1.000 €.
  • Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und -eigentümer sowie Mietende mit Zustimmung der Eigentümerseite.

Kombination mit der Bundesförderung: Nicht kombinierbar, wenn Anspruch auf den Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus der KfW-Heizungsförderung besteht. Für vermietete Gebäude ohne diese Boni ist die Kombination mit der KfW-Grundförderung dagegen der übliche Weg - hier lohnt das Nachrechnen beider Varianten.

Programmseite IFB Hamburg · geprüft am 22. Juli 2026

Die Bundesförderung als Grundlage

Unabhängig vom Bundesland bilden BAFA und KfW die Basis: Maßnahmen an der Gebäudehülle laufen über die BAFA, der Heizungstausch über die KfW. Regionale Programme kommen – wo vorhanden – obendrauf oder stehen zur Bundesförderung in Konkurrenz.

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) – Gebäudehülle & Anlagentechnik

Grundförderung
15 % der förderfähigen Kosten
iSFP-Bonus
5 % – nur auf den Anteil über dem GrundbetragDer Bonus wird nicht auf die gesamten Kosten gezahlt, sondern nur auf den Teil, der über dem Grundbetrag ohne iSFP liegt. Bleiben Ihre förderfähigen Kosten darunter, greift er nicht – dann wirkt der Sanierungsfahrplan allein über die höhere Obergrenze.
Obergrenze 1. Wohneinheit
30.000 € – mit iSFP 60.000 €
Obergrenze Wohneinheiten 2 bis 6
je 15.000 € – mit iSFP je 30.000 €
Obergrenze ab der 7. Wohneinheit
je 8.000 € – mit iSFP je 15.000 €Diese dritte Stufe wird durch den iSFP nicht verdoppelt.
WPB-Bonus (Wärmepumpen-Bereitschaft)
5 % auf den DämmungsanteilStartet erst im ersten Quartal 2027 und gilt nicht für reine Fenstermaßnahmen. Für Maßnahmen im Jahr 2026 daher noch nicht verfügbar.
Mindestinvestition
300 € brutto je Einzelmaßnahme
Nachweis vor der Maßnahme
TPB (Technische Projektbeschreibung)
Nachweis nach der Maßnahme
TPN (Technischer Projektnachweis)

Quelle: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude · Angaben geprüft am 23. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Was ist bei Ihrem Vorhaben in Hamburg drin?

Der Förderrechner rechnet die Bundesförderung für Ihre Maßnahme durch – regionale Programme prüfen wir auf Wunsch anhand Ihrer Postleitzahl mit.

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Häufige Fragen

Gibt es in Hamburg eine eigene Förderung zusätzlich zum Bund?

Ja. Neben BAFA und KfW besteht ein regionales Programm: Erneuerbare Wärme (IFB Hamburg). Ob sich die Kombination mit der Bundesförderung lohnt, hängt vom Einzelfall ab – manche Programme schließen sich mit den Bundes-Boni gegenseitig aus.

Kann ich Bundes- und Landesförderung gleichzeitig bekommen?

Manchmal ja, manchmal schließen sie sich aus. Einige regionale Programme sind ausdrücklich nicht kombinierbar, wenn Anspruch auf bestimmte Bundes-Boni besteht. Deshalb sollte man beide Varianten durchrechnen, statt reflexhaft beides zu beantragen – am Ende zählt die höhere Gesamtsumme, nicht die Zahl der Anträge.

Was gilt bei der Reihenfolge der Anträge?

Bei der Bundesförderung gilt immer: Antrag vor Beginn der Maßnahme. Einzelne kommunale Programme verlangen zusätzlich, dass ihr Antrag noch vor dem Bundesantrag gestellt wird. Wer diese Reihenfolge umdreht, verliert den kommunalen Zuschuss – und das lässt sich nicht heilen.

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