Regionale Förderung

Sanierungsförderung Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen fördert über progres.nrw zusätzlich zum Bund, und mehrere Städte legen eigene Programme auf. Die Lage ist damit unübersichtlicher als anderswo – dafür gibt es oft mehr als eine Fördermöglichkeit.

Gilt bundesweit und auch hier: Der Förderantrag muss gestellt sein, bevor Sie den Handwerksbetrieb verbindlich beauftragen. Rückwirkend ist keine Förderung möglich.

Was in Nordrhein-Westfalen anders läuft

  • Neben der Landesförderung bestehen kommunale Programme, die sich in Laufzeit und Mittelausstattung stark unterscheiden. Manche sind ausgelaufen, andere pausieren zeitweise.
  • Weil kommunale Töpfe schneller leer sind als Bundesmittel, entscheidet hier häufig der Zeitpunkt der Antragstellung über den Erfolg.

Regionale Programme in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-WestfalenAnträge möglich

progres.nrw

Bezirksregierung Arnsberg (Land NRW)

Landesprogramm NRW für erneuerbare Energien und Energieeinsparung – für Gebäude vor allem oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe sowie Wärmeübergabestationen.

  • Gefördert werden u.a. Erdsonden, Kollektoren und Bohrungen für Geothermie mit Wärmepumpe sowie Wärmeübergabestationen.
  • Die Fördersätze sind je Förderbereich unterschiedlich geregelt und werden in den jeweiligen Merkblättern der Bezirksregierung veröffentlicht.
  • Die Mittel sind begrenzt – frühzeitige Antragstellung ist entscheidend.

Programmseite Bezirksregierung Arnsberg (Land NRW) · geprüft am 22. Juli 2026

KölnEingestellt

Gebäudesanierung – Klimafreundliches Wohnen

Stadt Köln

Ehemaliger städtischer Zuschuss von 10 % der anerkannten förderfähigen BEG-Kosten (max. 60.000 € je Vorhaben und Jahr) zusätzlich zur Bundesförderung.

Die Stadt Köln setzt die Förderung der Gebäudesanierung nicht fort; neue Anträge werden nicht mehr angenommen. Bereits eingereichte Anträge werden weiter bearbeitet. Die Stadt verweist auf die Bundesförderung (BEG) und progres.nrw.

Programmseite Stadt Köln · geprüft am 22. Juli 2026

DüsseldorfDerzeit pausiert

Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten

Landeshauptstadt Düsseldorf

Städtisches Programm für Gebäudehülle, Heizung und Lüftung, erneuerbare Energien sowie Effizienz- und Passivhaus-Standards.

Das Programm wird derzeit überarbeitet; neue Förderanträge sind aktuell nicht möglich. Bereits gestellte oder bewilligte Anträge sind davon nicht betroffen. Für Vorhaben in Düsseldorf lohnt es sich, die Neuauflage im Blick zu behalten.

  • Fördersatz bis 50 % der Gesamtkosten, für Wärmepumpen und Wärmenetzanschluss bis 60 %.

Programmseite Landeshauptstadt Düsseldorf · geprüft am 22. Juli 2026

Die Bundesförderung als Grundlage

Unabhängig vom Bundesland bilden BAFA und KfW die Basis: Maßnahmen an der Gebäudehülle laufen über die BAFA, der Heizungstausch über die KfW. Regionale Programme kommen – wo vorhanden – obendrauf oder stehen zur Bundesförderung in Konkurrenz.

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) – Gebäudehülle & Anlagentechnik

Grundförderung
15 % der förderfähigen Kosten
iSFP-Bonus
5 % – nur auf den Anteil über dem GrundbetragDer Bonus wird nicht auf die gesamten Kosten gezahlt, sondern nur auf den Teil, der über dem Grundbetrag ohne iSFP liegt. Bleiben Ihre förderfähigen Kosten darunter, greift er nicht – dann wirkt der Sanierungsfahrplan allein über die höhere Obergrenze.
Obergrenze 1. Wohneinheit
30.000 € – mit iSFP 60.000 €
Obergrenze Wohneinheiten 2 bis 6
je 15.000 € – mit iSFP je 30.000 €
Obergrenze ab der 7. Wohneinheit
je 8.000 € – mit iSFP je 15.000 €Diese dritte Stufe wird durch den iSFP nicht verdoppelt.
WPB-Bonus (Wärmepumpen-Bereitschaft)
5 % auf den DämmungsanteilStartet erst im ersten Quartal 2027 und gilt nicht für reine Fenstermaßnahmen. Für Maßnahmen im Jahr 2026 daher noch nicht verfügbar.
Mindestinvestition
300 € brutto je Einzelmaßnahme
Nachweis vor der Maßnahme
TPB (Technische Projektbeschreibung)
Nachweis nach der Maßnahme
TPN (Technischer Projektnachweis)

Quelle: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude · Angaben geprüft am 23. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Was ist bei Ihrem Vorhaben in Nordrhein-Westfalen drin?

Der Förderrechner rechnet die Bundesförderung für Ihre Maßnahme durch – regionale Programme prüfen wir auf Wunsch anhand Ihrer Postleitzahl mit.

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Häufige Fragen

Gibt es in Nordrhein-Westfalen eine eigene Förderung zusätzlich zum Bund?

Ja. Neben BAFA und KfW bestehen mehrere regionale Programme: progres.nrw (Bezirksregierung Arnsberg (Land NRW)), Gebäudesanierung – Klimafreundliches Wohnen (Stadt Köln), Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten (Landeshauptstadt Düsseldorf). Ob sich die Kombination mit der Bundesförderung lohnt, hängt vom Einzelfall ab – manche Programme schließen sich mit den Bundes-Boni gegenseitig aus.

Kann ich Bundes- und Landesförderung gleichzeitig bekommen?

Manchmal ja, manchmal schließen sie sich aus. Einige regionale Programme sind ausdrücklich nicht kombinierbar, wenn Anspruch auf bestimmte Bundes-Boni besteht. Deshalb sollte man beide Varianten durchrechnen, statt reflexhaft beides zu beantragen – am Ende zählt die höhere Gesamtsumme, nicht die Zahl der Anträge.

Was gilt bei der Reihenfolge der Anträge?

Bei der Bundesförderung gilt immer: Antrag vor Beginn der Maßnahme. Einzelne kommunale Programme verlangen zusätzlich, dass ihr Antrag noch vor dem Bundesantrag gestellt wird. Wer diese Reihenfolge umdreht, verliert den kommunalen Zuschuss – und das lässt sich nicht heilen.

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