Einkommensbonus
Einkommensabhängiger Aufschlag auf die Heizungsförderung für Selbstnutzende – gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen.
Der Einkommensbonus macht die Heizungsförderung sozial gestaffelt: Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen erhalten einen zusätzlichen Aufschlag auf die Grundförderung – je niedriger das Einkommen, desto höher der Bonus. Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen laut Einkommensteuerbescheid, das nach Abzügen oft deutlich niedriger liegt.
Für Familien gilt eine wichtige Erleichterung: Der Familienzuschlag erhöht die Einkommensgrenze für jedes minderjährige, kindergeldberechtigte Kind im Haushalt. Damit erreichen auch Haushalte eine Bonusstufe, die auf den ersten Blick über den Grenzen liegen. Die konkreten Stufen und Grenzwerte führt der Ratgeber zur KfW-Heizungsförderung; nachgewiesen wird das Einkommen im Antragsverfahren über die Steuerbescheide.
Mehr dazu im Ratgeber
Förderung für Ihr Vorhaben prüfen
Zum Förderrechner