Ratgeber

KfW-Heizungsförderung (458): Zuschuss und Antrag Schritt für Schritt

Wer die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, beantragt die Förderung nicht bei der BAFA, sondern bei der KfW – über das Zuschussprogramm mit der Nummer 458, als direkten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird. Die Höhe setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen und hängt davon ab, wer im Haus wohnt und was er verdient. Dieser Ratgeber erklärt alle Sätze auf dem Stand der BEG-Reform vom Juli 2026 und den Antrag Schritt für Schritt – in der Reihenfolge, an der die meisten Anträge scheitern.

bis 70 %

Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus — mehr geht beim Heizungstausch nicht.

KfW 458 · geprüft am 04.08.2026

Herausgegeben von mvn.energy GmbH · Erstellt mit dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten · Zuletzt aktualisiert am 12. Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW, BAFA und Länderinstituten.

Kapitel 01

Was die KfW beim Heizungstausch fördert

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) – der häufigste Fall
  • Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
  • Biomasseheizungen, Solarthermie und Brennstoffzellen unter zusätzlichen Bedingungen
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen wie Pufferspeicher, Heizkörpertausch oder die Anpassung der Heizungsverteilung

Wichtig für die Orientierung: Dämmung, Fenster und Anlagentechnik laufen getrennt davon als BEG Einzelmaßnahmen über die BAFA. Wer Heizung und Gebäudehülle gleichzeitig anpackt, stellt zwei Anträge in zwei Programmen – das ist zulässig und oft sinnvoll, weil eine besser gedämmte Hülle eine kleinere, günstigere Wärmepumpe erlaubt.

Kapitel 02

Die Fördersätze im Überblick

Der Zuschuss setzt sich aus der Grundförderung und bis zu zwei Boni zusammen. Die Boni gibt es nur für Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst in der Wohneinheit wohnen – bei vermieteten Objekten bleibt es bei der Grundförderung.

Heizungsförderung (KfW-Zuschuss 458)

Grundförderung
30 % der förderfähigen KostenFür alle Antragsberechtigten, auch bei vermieteten Wohneinheiten.
Klimageschwindigkeits-Bonus
16 % – nur für SelbstnutzendeSetzt den Austausch einer alten Heizung in der selbst genutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz voraus. Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommens-Bonus
40 % / 30 % / 10 % – gestaffelt nach Einkommen40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je minderjährigem, kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt erhöht der Familienzuschlag die Einkommensgrenze um 10.000 €. Nur für Selbstnutzende.
Obergrenze Gesamtfördersatz
70 % – bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 80 %
Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit
28.000 €Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils um 750 €.
Förderfähige Kosten weitere Wohneinheiten
je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WEBei Mehrfamilienhäusern maximal 111.000 € förderfähige Kosten insgesamt.
Entfallen zum 21.07.2026
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag
Nachweis vor der Maßnahme
BzA (Bestätigung zum Antrag)Die 15-stellige BzA-ID wird für die Antragstellung im KfW-Portal benötigt.
Nachweis nach der Maßnahme
BnD (Bestätigung nach Durchführung)

Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · Angaben geprüft am 04. August 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Rechenbeispiel

Kostet die Wärmepumpe im Einfamilienhaus 32.000 €, werden höchstens 28.000 € als förderfähige Kosten angesetzt. Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus (46 %) ergibt das 12.880 € Zuschuss; kommt der volle Einkommens-Bonus hinzu, greift die 80-%-Obergrenze und der Zuschuss steigt auf 22.400 €.

Kapitel 03

Voraussetzungen

  • Bestandsgebäude: Der Bauantrag des Hauses liegt mindestens fünf Jahre zurück.
  • Der Förderantrag ist vor dem Vorhabenbeginn gestellt – die verbindliche Beauftragung des Heizungsbauers zählt bereits als Beginn.
  • Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung liegt vor; die Bedingung darf nicht nachträglich in einen bestehenden Vertrag aufgenommen werden.
  • Die BzA (Bestätigung zum Antrag) eines Energie-Effizienz-Experten oder des Fachunternehmens liegt vor – ihre 15-stellige ID wird im Antrag abgefragt.
  • Die technischen Mindestanforderungen an die Anlage werden eingehalten, bei Wärmepumpen unter anderem an die Effizienz.
Kapitel 04

KfW 458 beantragen: der Ablauf Schritt für Schritt

Den Antrag für die neue Heizung stellen Sie selbst, digital bei der KfW. Die Reihenfolge ist dabei fest vorgegeben, und an ihr scheitern die meisten Anträge: erst die Bestätigung zum Antrag (BzA), dann ein Vertrag mit Bedingung, dann der Antrag, und erst nach der Zusage beginnen die Arbeiten.

  1. 1BzA erstellen lassenEin Experte für Energieeffizienz aus der dena-Expertenliste (Kategorie „BEG – Wohngebäude“) oder das Fachunternehmen erstellt die Bestätigung zum Antrag. Sie enthält die geplante Heizung mit den förderfähigen Gesamtkosten und bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Für den Antrag brauchen Sie ihre 15-stellige BzA-ID.
  2. 2Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung schließenOhne diesen Vertrag ist kein Antrag möglich. Darin vereinbaren Sie mit dem Heizungsbauer, dass der Vertrag erst mit der Förderzusage der KfW wirksam wird. Aus dem Vertrag muss sich außerdem das voraussichtliche Datum der Umsetzung ergeben, und das muss im Bewilligungszeitraum liegen. Die KfW stellt dafür Musterformulierungen bereit, die auf Ihr Vorhaben angepasst werden müssen.
  3. 3Bei „Meine KfW“ registrieren und Antrag stellenDer Antrag läuft über das Kundenportal „Meine KfW“, und zwar bevor Sie mit dem Vorhaben beginnen. Ein Konto aus dem früheren KfW-Zuschussportal gilt dort nicht, Sie registrieren sich neu. Beim Einfamilienhaus stellt die Eigentümerin oder der Eigentümer den Antrag selbst; eine Vollmacht für Dritte ist nicht zulässig.
  4. 4Nach der Zusage umsetzenSobald die Zusage da ist, darf es losgehen. Abgeschlossen sein muss das Vorhaben innerhalb von 36 Monaten ab Zusage. Die Frist für die Nachweise steht in Ihrer Zusage unter „Nachweise einreichen“, die sollten Sie sich gleich notieren.
  5. 5BnD, Nachweise und AuszahlungNach dem Einbau stellt der Experte oder das Fachunternehmen die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus. Sie identifizieren sich im Kundenportal (zum Beispiel per eID oder Video), geben Ihre Steuer-Identifikationsnummer an und laden die Rechnungen hoch. Nach der Prüfung zahlt die KfW den Zuschuss in der Regel zur Mitte oder zum Ende des Monats aus.

Die teuerste Abkürzung: Vertrag ohne Bedingung

Wer den Heizungsbauer ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung verbindlich beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, hat das Vorhaben bereits begonnen und verliert den Zuschuss. Das lässt sich nicht rückwirkend heilen, auch nicht durch nachträgliches Einfügen der Bedingung in den bestehenden Vertrag. Die Reihenfolge heißt deshalb: BzA, Vertrag mit Bedingung, Antrag, Zusage, Einbau.

Kapitel 05

Mehrfamilienhaus und Eigentümergemeinschaft: wer den Antrag stellt

  • Mehrfamilienhaus: Den Antrag stellt eine Eigentümerin oder ein Eigentümer selbst. Gibt es mehrere Eigentümer und nur einer beantragt, setzt die KfW die Zustimmung der anderen voraus.
  • Eigentümergemeinschaft (WEG), Heizung im Gemeinschaftseigentum: Eine bevollmächtigte Person, meist die Verwaltung, stellt den Basisantrag mit der Grundförderung von 30 %.
  • Boni im Mehrfamilienhaus und in der WEG: Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus beantragt die Eigentümerin oder der Eigentümer der selbstgenutzten Wohnung über einen eigenen Zusatzantrag, spätestens sechs Monate nach der Zusage des Basisantrags und vor dessen Nachweiseinreichung. Beide Boni gibt es je Wohneinheit nur einmal; wer mehrere Wohnungen selbst nutzt, bekommt sie nur für eine davon.
  • Eigentumswohnung mit Heizung im Sondereigentum (zum Beispiel eine Etagenheizung): Die Eigentümerin oder der Eigentümer beantragt selbst.
Kapitel 06

Typische Fehler beim KfW-Antrag für die Heizung

  • Vertrag ohne Bedingung vor dem Antrag unterschrieben: Das zählt als Vorhabenbeginn, der Zuschuss ist verloren.
  • Bedingung nachträglich in einen bestehenden Vertrag aufgenommen: Das erkennt die KfW ausdrücklich nicht an.
  • Kein voraussichtliches Umsetzungsdatum im Vertrag oder ein Datum außerhalb des Bewilligungszeitraums.
  • Antrag über eine Vollmacht gestellt, wo der Eigentümer selbst beantragen muss (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung mit Sondereigentum).
  • Zusatzantrag für die Boni im Mehrfamilienhaus zu spät gestellt, also später als sechs Monate nach Zusage des Basisantrags.
  • Nachweisfrist aus der Zusage verpasst: Ausgezahlt wird nur, wenn das Vorhaben bis dahin abgeschlossen und die Auszahlung beantragt ist.

Einkommens-Bonus: Nachweise erst ab 2027

Wer den Einkommens-Bonus zu den seit dem 21.07.2026 geltenden Konditionen beantragt hat, kann die Nachweise dafür laut KfW voraussichtlich erst ab Januar 2027 einreichen.

Wie viel bekommen Sie?

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Bekomme ich die Förderung auch als Vermieter?+

Ja, die Grundförderung von 30 % gibt es auch für vermietete Wohneinheiten. Die beiden Boni – Klimageschwindigkeit und Einkommen – sind dagegen Selbstnutzenden vorbehalten.

Muss die alte Heizung defekt sein?+

Nein. Der Klimageschwindigkeits-Bonus setzt im Gegenteil gerade den Austausch einer noch funktionsfähigen alten Heizung voraus. Bei einem Totalausfall bleibt der Weg über die Grundförderung und gegebenenfalls den Einkommens-Bonus offen.

Kann ich die KfW-Förderung mit anderen Programmen kombinieren?+

Mit regionalen Landes- und Kommunalprogrammen häufig ja, solange die Summe der Zuschüsse die programmseitigen Kumulierungsgrenzen nicht überschreitet. Nicht kombinierbar ist der Zuschuss mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme – dort gilt ein Entweder-oder.

Darf ich den Vertrag mit dem Heizungsbauer schon vor dem Antrag unterschreiben?+

Ja, das ist sogar Voraussetzung – aber nur mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, nach der der Vertrag erst mit der Förderzusage der KfW wirksam wird, und mit dem voraussichtlichen Umsetzungsdatum. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt als Vorhabenbeginn, und die Bedingung lässt sich nicht nachträglich einfügen.

Wann darf der Heizungsbauer mit dem Einbau anfangen?+

Nach der Zusage der KfW. Ab dann haben Sie 36 Monate Zeit, das Vorhaben vollständig abzuschließen; die Frist für die Nachweise steht in der Zusage.

Wer stellt die BzA aus?+

Ein Experte für Energieeffizienz aus der dena-Expertenliste in der Kategorie „BEG – Wohngebäude“ oder das Fachunternehmen, das die Heizung einbaut. Die 15-stellige BzA-ID geben Sie im Antrag an.

Wie lange dauert es bis zur Zusage?+

Der digitale Antrag ist in der Regel schnell entschieden, oft innerhalb weniger Tage. Entscheidend für die Gesamtdauer ist meist die Vorbereitung – Angebot und BzA –, nicht die KfW selbst.

Was heißt das für Ihr Vorhaben?

Maßnahme wählen, Eckdaten eingeben — Sie bekommen einen Betrag, keine Spanne.

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