Ratgeber

KfW-Heizungsförderung: So funktioniert der Zuschuss für die Wärmepumpe

Wer die alte Heizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, beantragt die Förderung nicht bei der BAFA, sondern bei der KfW – über das Zuschussprogramm mit der Nummer 458, als direkten Zuschuss, der nicht zurückgezahlt wird. Die Höhe setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen und hängt davon ab, wer im Haus wohnt und was er verdient. Dieser Ratgeber erklärt das System vollständig – mit allen Sätzen auf dem Stand der BEG-Reform vom Juli 2026.

bis 70 %

Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus — mehr geht beim Heizungstausch nicht.

KfW 458 · geprüft am 04.08.2026

Herausgegeben von mvn.energy GmbH · Erstellt mit dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten · Zuletzt aktualisiert am 04. August 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW, BAFA und Länderinstituten.

Kapitel 01

Was die KfW beim Heizungstausch fördert

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser) – der häufigste Fall
  • Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz
  • Biomasseheizungen, Solarthermie und Brennstoffzellen unter zusätzlichen Bedingungen
  • Notwendige Umfeldmaßnahmen wie Pufferspeicher, Heizkörpertausch oder die Anpassung der Heizungsverteilung

Wichtig für die Orientierung: Dämmung, Fenster und Anlagentechnik laufen getrennt davon als BEG Einzelmaßnahmen über die BAFA. Wer Heizung und Gebäudehülle gleichzeitig anpackt, stellt zwei Anträge in zwei Programmen – das ist zulässig und oft sinnvoll, weil eine besser gedämmte Hülle eine kleinere, günstigere Wärmepumpe erlaubt.

Kapitel 02

Die Fördersätze im Überblick

Der Zuschuss setzt sich aus der Grundförderung und bis zu zwei Boni zusammen. Die Boni gibt es nur für Eigentümerinnen und Eigentümer, die selbst in der Wohneinheit wohnen – bei vermieteten Objekten bleibt es bei der Grundförderung.

Heizungsförderung (KfW-Zuschuss 458)

Grundförderung
30 % der förderfähigen KostenFür alle Antragsberechtigten, auch bei vermieteten Wohneinheiten.
Klimageschwindigkeits-Bonus
16 % – nur für SelbstnutzendeSetzt den Austausch einer alten Heizung in der selbst genutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz voraus. Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommens-Bonus
40 % / 30 % / 10 % – gestaffelt nach Einkommen40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je minderjährigem, kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt erhöht der Familienzuschlag die Einkommensgrenze um 10.000 €. Nur für Selbstnutzende.
Obergrenze Gesamtfördersatz
70 % – bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 80 %
Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit
28.000 €Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils um 750 €.
Förderfähige Kosten weitere Wohneinheiten
je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WEBei Mehrfamilienhäusern maximal 111.000 € förderfähige Kosten insgesamt.
Entfallen zum 21.07.2026
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag
Nachweis vor der Maßnahme
BzA (Bestätigung zum Antrag)Die 15-stellige BzA-ID wird für die Antragstellung im KfW-Portal benötigt.
Nachweis nach der Maßnahme
BnD (Bestätigung nach Durchführung)

Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · Angaben geprüft am 04. August 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Rechenbeispiel

Kostet die Wärmepumpe im Einfamilienhaus 32.000 €, werden höchstens 28.000 € als förderfähige Kosten angesetzt. Mit Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus (46 %) ergibt das 12.880 € Zuschuss; kommt der volle Einkommens-Bonus hinzu, greift die 80-%-Obergrenze und der Zuschuss steigt auf 22.400 €.

Kapitel 03

Voraussetzungen

  • Bestandsgebäude: Der Bauantrag des Hauses liegt mindestens fünf Jahre zurück.
  • Der Förderantrag ist vor dem Vorhabenbeginn gestellt – die verbindliche Beauftragung des Heizungsbauers zählt bereits als Beginn.
  • Ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung liegt vor; die Bedingung darf nicht nachträglich in einen bestehenden Vertrag aufgenommen werden.
  • Die BzA (Bestätigung zum Antrag) eines Energie-Effizienz-Experten oder des Fachunternehmens liegt vor – ihre 15-stellige ID wird im Antrag abgefragt.
  • Die technischen Mindestanforderungen an die Anlage werden eingehalten, bei Wärmepumpen unter anderem an die Effizienz.
Kapitel 04

So läuft der Antrag

  1. 1Angebot mit Bedingung einholenDer Heizungsbauer erstellt ein Angebot; der Vertrag enthält eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, die ihn erst mit der Förderzusage wirksam werden lässt.
  2. 2BzA erstellen lassenEin gelisteter Energie-Effizienz-Experte prüft das Vorhaben und stellt die Bestätigung zum Antrag aus – mit der BzA-ID für den KfW-Antrag.
  3. 3Antrag im KfW-Portal stellenDer Antrag läuft digital über das Kundenportal „Meine KfW“ – vor dem Beginn der Arbeiten. Nach der Zusage darf beauftragt und eingebaut werden.
  4. 4Nachweis und AuszahlungNach der Installation bestätigt die BnD (Bestätigung nach Durchführung) die fachgerechte Ausführung; mit Rechnungen und Nachweisen wird der Zuschuss ausgezahlt.

Die teuerste Abkürzung: erst beauftragen, dann beantragen

Wer den Heizungsbauer verbindlich beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch vollständig – das lässt sich nicht rückwirkend heilen. Die Reihenfolge Antrag → Zusage → Auftrag ist die wichtigste Regel des gesamten Verfahrens.

Wie viel bekommen Sie?

Der Förderrechner kombiniert Grundförderung, Boni und Obergrenzen für Ihren Fall – in einer Minute, kostenlos und ohne Anmeldung.

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Bekomme ich die Förderung auch als Vermieter?

Ja, die Grundförderung von 30 % gibt es auch für vermietete Wohneinheiten. Die beiden Boni – Klimageschwindigkeit und Einkommen – sind dagegen Selbstnutzenden vorbehalten.

Muss die alte Heizung defekt sein?

Nein. Der Klimageschwindigkeits-Bonus setzt im Gegenteil gerade den Austausch einer noch funktionsfähigen alten Heizung voraus. Bei einem Totalausfall bleibt der Weg über die Grundförderung und gegebenenfalls den Einkommens-Bonus offen.

Kann ich die KfW-Förderung mit anderen Programmen kombinieren?

Mit regionalen Landes- und Kommunalprogrammen häufig ja, solange die Summe der Zuschüsse die programmseitigen Kumulierungsgrenzen nicht überschreitet. Nicht kombinierbar ist der Zuschuss mit dem Steuerbonus nach § 35c EStG für dieselbe Maßnahme – dort gilt ein Entweder-oder.

Wie lange dauert es bis zur Zusage?

Der digitale Antrag ist in der Regel schnell entschieden, oft innerhalb weniger Tage. Entscheidend für die Gesamtdauer ist meist die Vorbereitung – Angebot und BzA –, nicht die KfW selbst.

Was heißt das für Ihr Vorhaben?

Maßnahme wählen, Eckdaten eingeben — Sie bekommen einen Betrag, keine Spanne.

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