Ratgeber

70 % Förderung für die Wärmepumpe: Wer den Höchstsatz wirklich bekommt

„Bis zu 70 % Förderung“ steht in jeder Anzeige – doch zwischen „bis zu“ und dem eigenen Bewilligungsbescheid liegt die Boni-Logik der KfW. Der Höchstsatz ist kein Sonderprogramm, sondern die Summe aus Grundförderung und zwei Boni, die jeweils eigene Bedingungen haben. Hier steht, wer das Maximum erreicht, wer knapp darunter landet – und warum auch 46 % ein sehr gutes Ergebnis sind.

70 %

Der Höchstsatz, den Selbstnutzende mit allen Boni erreichen können. Bei Haushaltseinkommen bis 30.000 € sind es 80 %.

KfW 458 · geprüft am 04.08.2026

Herausgegeben von mvn.energy GmbH · Erstellt mit dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten · Zuletzt aktualisiert am 04. August 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW, BAFA und Länderinstituten.

Kapitel 01

Die Logik: drei Bausteine, zwei Deckel

Die Rechnung beginnt immer mit der Grundförderung von 30 %, die jede antragsberechtigte Person erhält. Darauf können zwei Boni aufsetzen – beide sind an die Selbstnutzung der Wohneinheit gebunden. Gedeckelt wird zweifach: beim Fördersatz (höchstens 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %) und bei den förderfähigen Kosten, von denen der Satz überhaupt berechnet wird.

Heizungsförderung (KfW-Zuschuss 458)

Grundförderung
30 % der förderfähigen KostenFür alle Antragsberechtigten, auch bei vermieteten Wohneinheiten.
Klimageschwindigkeits-Bonus
16 % – nur für SelbstnutzendeSetzt den Austausch einer alten Heizung in der selbst genutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz voraus. Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommens-Bonus
40 % / 30 % / 10 % – gestaffelt nach Einkommen40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je minderjährigem, kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt erhöht der Familienzuschlag die Einkommensgrenze um 10.000 €. Nur für Selbstnutzende.
Obergrenze Gesamtfördersatz
70 % – bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 80 %
Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit
28.000 €Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils um 750 €.
Förderfähige Kosten weitere Wohneinheiten
je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WEBei Mehrfamilienhäusern maximal 111.000 € förderfähige Kosten insgesamt.
Entfallen zum 21.07.2026
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag
Nachweis vor der Maßnahme
BzA (Bestätigung zum Antrag)Die 15-stellige BzA-ID wird für die Antragstellung im KfW-Portal benötigt.
Nachweis nach der Maßnahme
BnD (Bestätigung nach Durchführung)

Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · Angaben geprüft am 04. August 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Kapitel 02

Wer landet wo? Vier typische Fälle

FallBausteineFördersatz
Vermietete Wohnungnur Grundförderung30 %
Selbstnutzer, Austausch der alten Heizung, Einkommen über 50.000 €Grund + Klimageschwindigkeit46 %
Selbstnutzer, Austausch, Einkommen bis 40.000 €Grund + Klima + Einkommens-Bonus 30 %70 % (gedeckelt)
Selbstnutzer, Austausch, Einkommen bis 30.000 €Grund + Klima + Einkommens-Bonus 40 %80 % (gedeckelt)

Rechnerisch ergäben die Bausteine in den letzten beiden Fällen 76 % bzw. 86 % – die Obergrenzen kappen auf 70 % bzw. 80 %. Der Familienzuschlag verschiebt die Einkommensgrenzen um 10.000 € je minderjährigem Kind.

Das Einkommen ist der Hebel Nummer eins

Maßgeblich ist das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen – nicht das Bruttogehalt. Nach Abzügen liegt es oft deutlich niedriger, als viele vermuten; mit dem Familienzuschlag von 10.000 € je Kind rutschen auch mittlere Einkommen in eine Bonusstufe. Ein Blick in den Steuerbescheid lohnt vor jeder Selbstauskunft.

Kapitel 03

In Euro gedacht: Was der Höchstsatz wert ist

Bei förderfähigen Kosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit bedeutet der Sprung von 30 % auf 70 % einen Unterschied von 11.200 € – aus 8.400 € Zuschuss werden 19.600 €, beim 80-%-Deckel 22.400 €. Kostet die Anlage mehr als 28.000 €, ändert sich am Zuschuss nichts mehr: Der Deckel der förderfähigen Kosten ist in der Praxis genauso entscheidend wie der Prozentsatz.

Der Höchstsatz hat ein Verfallsdatum

Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, der Kostendeckel parallel um je 750 €. Der heutige Maximalzuschuss ist damit der höchste, der planmäßig noch erreichbar ist – Details im Artikel zur anstehenden Änderung der Heizungsförderung.

Ihr persönlicher Satz statt „bis zu“

Der Förderrechner prüft Boni, Deckel und Einkommensgrenzen für Ihren Fall – und zeigt das Ergebnis in Euro, nicht in Werbeprozenten.

Meinen Fördersatz berechnen
Zählt das Einkommen beider Partner?

Ja. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen der Eigentümerinnen und Eigentümer, die die Wohneinheit selbst nutzen – in der Regel als Durchschnitt der Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor Antragstellung.

Bekomme ich 70 %, wenn meine Heizung schon kaputt ist?

Der Klimageschwindigkeits-Bonus setzt den Austausch einer funktionstüchtigen alten Heizung voraus. Bei einem Totalausfall bleiben Grundförderung und – je nach Einkommen – der Einkommens-Bonus; damit sind bis zu 70 % weiterhin möglich, nur der Weg über den Klimabonus entfällt.

Gilt der Höchstsatz auch für das Mehrfamilienhaus?

Die Boni gelten nur für die selbst genutzte Wohneinheit und werden dort über einen Zusatzantrag berücksichtigt; für weitere Einheiten bleibt es bei der Grundförderung. Zudem staffeln sich die förderfähigen Kosten je Wohneinheit, insgesamt bis maximal 111.000 €.

Sind 46 % ohne Einkommens-Bonus ein schlechtes Ergebnis?

Nein – 46 % von bis zu 28.000 € sind bis zu 12.880 € geschenkter Zuschuss und mehr, als die meisten anderen Förderwege für eine Einzelmaßnahme hergeben. Der Vergleich mit dem Steuerbonus nach § 35c lohnt trotzdem, gerade bei hoher Steuerlast.

Was heißt das für Ihr Vorhaben?

Maßnahme wählen, Eckdaten eingeben — Sie bekommen einen Betrag, keine Spanne.

Förderung berechnen

Passend dazu

Fragen zu Ihrem Vorhaben? Wir beraten kostenlos unter 040 2396900606