Pelletheizung Förderung 2026: bis zu 70 % Zuschuss
Die Förderung einer Pelletheizung läuft – wie bei jedem Heizungstausch – über die KfW (Zuschuss 458), nicht über die BAFA. Biomasse bekommt derzeit dieselben Sätze wie die Wärmepumpe, muss aber eigene technische Bedingungen erfüllen: Pufferspeicher, Staub-Grenzwert, Listung beim BAFA. Voraussetzung für den Antrag ist eine Bestätigung zum Antrag (BzA) – die stellen wir für Sie aus.
Woraus sich die Förderung der Pelletheizung zusammensetzt
30 % der förderfähigen Kosten – Grundförderung
Für alle Antragsberechtigten, auch bei vermieteten Wohneinheiten.
16 % – nur für Selbstnutzende – Klimageschwindigkeits-Bonus
Setzt den Austausch einer alten Heizung in der selbst genutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz voraus. Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Bei Biomasse zusätzlich: nur mit Solarthermie, PV mit elektrischer Warmwasserbereitung oder Wärmepumpe. Die ergänzende Anlage muss mindestens den Warmwasserbedarf außerhalb der Heizperiode (Mai bis September) decken; bestehende Anlagen dürfen angerechnet werden. Quelle: technische FAQ der KfW, Nr. 8.11.
40 % / 30 % / 10 % – gestaffelt nach Einkommen – Einkommens-Bonus
40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je minderjährigem, kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt erhöht der Familienzuschlag die Einkommensgrenze um 10.000 €. Nur für Selbstnutzende.
Obergrenze: 70 % – bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 80 %. Förderfähig sind 28.000 € für die erste Wohneinheit (je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WE). Zum 21.07.2026 entfallen: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag – den früheren Zuschlag für Biomasseheizungen gibt es also nicht mehr.
Wie viel in Ihrem Fall herauskommt, rechnet unser Förderrechner in einer Minute aus. Je nach Wohnort kommen regionale Förderprogramme hinzu.
Rechenbeispiel der KfW: Holzpelletanlage für 35.000 €, davon 28.000 € förderfähig, Haushaltseinkommen 47.000 € – 30 % Grundförderung plus 10 % Einkommens-Bonus.
KfW 458 · geprüft am 7.10.2026
Welche Pellet- und Biomasseheizung gefördert wird
Gefördert wird nur, was in der Wärmeerzeugerliste „Biomasseanlagen“ des BAFA steht und die technischen Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllt. Die verbindliche Prüfung übernimmt der Energieeffizienz-Experte mit der BzA – die Übersicht zeigt, worauf es ankommt.
- Förderfähige Anlagen
- Pellet- und Hackgutkessel, Pelletöfen mit Wassertasche, emissionsarme Scheitholzvergaserkessel, KombikesselAb 5 kW Nennwärmeleistung, automatische Beschickung bzw. Leistungs- und Feuerungsregelung, gelistet in der Wärmeerzeugerliste „Biomasseanlagen“ des BAFA.
- Nicht förderfähig
- luftgeführte Pelletöfen, handbeschickte Einzelöfen, Anlagen mit Naturzug
- Pufferspeicher
- mind. 30 Liter je kW – bei Scheitholz- und Kombikesseln mind. 55 Liter je kW30 Liter je kW Nennwärmeleistung gelten für Pellet-/Hackgutkessel und Pelletöfen mit Wassertasche.
- Staub-Grenzwert
- ≤ 10 mg/m³ (Pellet-/Hackgutkessel), ≤ 15 mg/m³ (Pelletöfen, Scheitholz)Ab 1. Oktober 2027 gilt für alle Biomasseanlagen ≤ 2,5 mg/m³. Bezogen auf 13 % Sauerstoff im Abgas.
- Jahresnutzungsgrad
- mind. 81 % (ηs nach Ökodesign-Richtlinie)
- Erneuerbarer Anteil
- versorgte Wohneinheiten danach zu mind. 65 % erneuerbar beheizt
- Messung
- Wärmemengenzähler – eine Effizienzanzeige ist bei Biomasse nicht vorgeschrieben
Quelle: Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17.08.2026 (BAnz AT 27.08.2026 B1), Anlage TMA Nr. 3.3 · geprüft am 07. Oktober 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich
Zwei Nachweise kommen beim Heizungstausch dazu
Auch für die Pelletheizung verlangt die Richtlinie den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und eine raumweise Heizlastberechnung. Sie entscheidet zugleich, wie groß Kessel und Pufferspeicher werden – denn das Speichervolumen richtet sich nach der Nennwärmeleistung.
So läuft die Förderung ab
- 1
Bestätigung zum Antrag (BzA)
Ein Energieeffizienz-Experte oder das Fachunternehmen prüft die geplante Anlage gegen die technischen Mindestanforderungen und benennt die förderfähigen Kosten.
- 2
Vertrag mit Bedingung
Sie schließen den Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung der KfW-Zusage und einem voraussichtlichen Umsetzungsdatum.
- 3
Antrag bei der KfW
Im Kundenportal „Meine KfW“ stellen Sie den Antrag für das Produkt 458 und laden BzA und Vertrag hoch.
- 4
Einbau
Nach der Zusage wird die Pelletheizung eingebaut – mit hydraulischem Abgleich nach Verfahren B und angepasster Heizkurve.
- 5
Bestätigung nach Durchführung (BnD)
Nach Abschluss bestätigt der Experte oder das Fachunternehmen die programmgemäße Umsetzung und die tatsächlichen Kosten.
- 6
Auszahlung
Mit BnD und Rechnungen beantragen Sie in „Meine KfW“ die Auszahlung des Zuschusses.
Vorhandene Holzheizung: Staubabscheider und Stichtage 2027
Staubabscheider nachrüsten
50 % Zuschuss über die BAFA
Für Feuerungen ab 4 kW, die älter als zwei Jahre sind (keine Einzelraumfeuerungen); die Staubemissionen müssen um mindestens 80 % sinken. Das ist keine Heizungstausch-Förderung der KfW, sondern eine Heizungsoptimierung über die BAFA.
Ab dem 1. Quartal 2027
kein Zuschuss mehr, wenn schon eine ab 01.01.2008 in Betrieb genommene förderfähige Heizung (etwa Biomasse oder Wärmepumpe) vorhanden ist
Wird eine solche Anlage ersetzt, die vor 2008 in Betrieb ging, gelten pauschal 25 % der Gesamtkosten als förderfähig. Der Ersatz von Gas-, Öl- oder Kohlekesseln in bivalenten Systemen bleibt förderfähig.
Außerdem sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich der Klimageschwindigkeits-Bonus (um 4 Prozentpunkte) und die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit (um 750 €), und ab dem 01.10.2027 gilt der strengere Staub-Grenzwert von 2,5 mg/m³. Für Bonus und Höchstbetrag zählt der Tag der Antragstellung.
Pelletheizung geplant? Erst die BzA, dann der Vertrag.
Wir prüfen Ihre Anlage gegen die Förderbedingungen und stellen die Bestätigung zum Antrag aus – bevor Sie unterschreiben.
Häufige Fragen zur Pelletheizung-Förderung
Wie hoch ist die Förderung für eine Pelletheizung 2026?+
Die KfW zahlt 30 % Grundförderung auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit. Selbstnutzende können den Klimageschwindigkeits-Bonus (16 %) und den Einkommens-Bonus (bis 40 %) dazubekommen; zusammen sind höchstens 70 % möglich, bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 € bis 80 %.
Gibt es den Biomasse-Zuschlag von früher noch?+
Nein. Der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen ist mit der BEG-Reform zum 21.07.2026 entfallen. Gefördert wird seither mit denselben Sätzen wie bei jeder anderen förderfähigen Heizung.
Brauche ich zur Pelletheizung zusätzlich Solarthermie?+
Für die Grundförderung nicht. Wer den Klimageschwindigkeits-Bonus will, muss die Biomasseheizung nach den technischen FAQ der KfW mit Solarthermie, einer Photovoltaikanlage mit elektrischer Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe kombinieren, die den Warmwasserbedarf im Sommer deckt. Bereits vorhandene Anlagen zählen mit.
Wird ein Kaminofen oder ein normaler Pelletofen gefördert?+
Nein. Luftgeführte Pelletöfen und handbeschickte Einzelöfen wie Kamin- oder Kachelöfen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gefördert werden Pelletöfen nur mit Wassertasche und eingebundenem Pufferspeicher.
Was passiert, wenn ich den Heizungsbauer schon beauftragt habe?+
Ein Vertrag ohne aufschiebende oder auflösende Bedingung der KfW-Zusage gilt als Vorhabenbeginn – die Förderung ist dann ausgeschlossen und lässt sich nicht nachholen. Planungs- und Beratungsleistungen vor dem Antrag sind dagegen unschädlich.