Wärmepumpen-Förderung: Wie lange gibt es sie noch?
„Wie lange gibt es die Förderung für die Wärmepumpe noch?“ ist die meistgestellte Frage rund um den Heizungstausch – und sie ist berechtigt: Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht, und unabhängig davon sinken zwei zentrale Werte ab 2027 nach festem Fahrplan. Dieser Artikel trennt, was beschlossen ist, was angekündigt ist und was Spekulation wäre – und wird bei jeder Änderung aktualisiert.
Herausgegeben von mvn.energy GmbH · Erstellt mit dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten · Zuletzt aktualisiert am 04. August 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW, BAFA und Länderinstituten.
Was bereits passiert ist: die Reform vom 21.07.2026
Mit der BEG-Reform vom Juli 2026 sind zwei Förderbausteine ersatzlos entfallen: der Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Anträge, die bis zum 20.07.2026 gestellt wurden, laufen zu den bis dahin gültigen Bedingungen weiter. Die heutigen Sätze – Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus und gestaffelter Einkommens-Bonus – gelten seither in der Form, die unser Ratgeber zur KfW-Heizungsförderung im Detail erklärt.
Was angekündigt ist: die nächste Anpassung
Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur weiteren Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht; die KfW bereitet die Umsetzung in Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium vor. Konkrete neue Sätze oder ein Stichtag sind noch nicht verbindlich veröffentlicht – alles, was dazu kursiert, ist Stand heute Spekulation. Verlässlich ist die Zusicherung der KfW: Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.
Bestandsschutz heißt: Die Zusage zählt, nicht der Einbau
Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung beziehungsweise Zusage – nicht, wann die Wärmepumpe tatsächlich eingebaut wird. Wer heute eine Zusage erhält, saniert auch dann zu den heutigen Konditionen, wenn die Installation erst Monate später erfolgt.
Was ohnehin feststeht: die eingebaute Degression
Unabhängig von jeder künftigen Reform enthält das Programm bereits heute einen festen Absenkungsfahrplan – zwei Werte schrumpfen planmäßig:
- Der Klimageschwindigkeits-Bonus von derzeit 16 % sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte.
- Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit (derzeit 28.000 €) sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 €.
Für ein Einfamilienhaus mit Anspruch auf den Klimageschwindigkeits-Bonus bedeutet allein die erste Absenkungsstufe rund 1.400 € weniger Zuschuss – ohne dass sich am Vorhaben irgendetwas ändert. Warten hat in diesem Programm einen bezifferbaren Preis.
Heizungsförderung (KfW-Zuschuss 458)
- Grundförderung
- 30 % der förderfähigen KostenFür alle Antragsberechtigten, auch bei vermieteten Wohneinheiten.
- Klimageschwindigkeits-Bonus
- 16 % – nur für SelbstnutzendeSetzt den Austausch einer alten Heizung in der selbst genutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz voraus. Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Einkommens-Bonus
- 40 % / 30 % / 10 % – gestaffelt nach Einkommen40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je minderjährigem, kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt erhöht der Familienzuschlag die Einkommensgrenze um 10.000 €. Nur für Selbstnutzende.
- Obergrenze Gesamtfördersatz
- 70 % – bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 80 %
- Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit
- 28.000 €Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils um 750 €.
- Förderfähige Kosten weitere Wohneinheiten
- je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WEBei Mehrfamilienhäusern maximal 111.000 € förderfähige Kosten insgesamt.
- Entfallen zum 21.07.2026
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag
- Nachweis vor der Maßnahme
- BzA (Bestätigung zum Antrag)Die 15-stellige BzA-ID wird für die Antragstellung im KfW-Portal benötigt.
- Nachweis nach der Maßnahme
- BnD (Bestätigung nach Durchführung)
Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · Angaben geprüft am 04. August 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich
Was daraus folgt
- 1Jetzt rechnenMit dem Förderrechner den heutigen Anspruch ermitteln – er bildet die aktuellen Sätze und Obergrenzen ab.
- 2Zusage sichern, bevor Änderungen greifenAngebot mit aufschiebender Bedingung, BzA, Antrag: Wer die Zusage in der Hand hat, hat Bestandsschutz – sowohl gegenüber der angekündigten Anpassung als auch gegenüber dem Absenkungsfahrplan.
- 3Nicht auf Gerüchte bauenEntscheidungsgrundlage sind ausschließlich die veröffentlichten Programmregeln. Sobald die angekündigte Anpassung konkret wird, aktualisieren wir diesen Artikel und den Rechner.
Heutigen Anspruch festhalten
Berechnen Sie Ihren Zuschuss zu den aktuell geltenden Sätzen – bevor Degression oder Reform sie verändern.
Jetzt Förderung berechnenWird die Heizungsförderung komplett gestrichen?+
Dafür gibt es keinen Beleg. Angekündigt ist eine Anpassung der Förderbedingungen, nicht das Ende des Programms. Fest steht allerdings der Absenkungsfahrplan für Bonus und Höchstbetrag ab Februar 2027 – die Förderung wird also planmäßig schrittweise kleiner.
Ich habe meinen Antrag vor dem 21.07.2026 gestellt – was gilt für mich?+
Anträge bis zum 20.07.2026 laufen zu den damals gültigen Bedingungen weiter, einschließlich der seither entfallenen Bausteine wie dem Effizienzbonus. Für die Auszahlung zählen die Nachweise nach Durchführung, nicht das Datum des Einbaus.
Wie lange gibt es die Wärmepumpen-Förderung noch?+
Ein Enddatum für das Programm ist nicht veröffentlicht – wohl aber ein Absenkungsfahrplan: Ab dem 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeits-Bonus (halbjährlich um 4 Prozentpunkte) und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten (halbjährlich um 750 €). Zusätzlich hat die Bundesregierung eine Anpassung der Förderbedingungen angekündigt, deren Details noch offen sind. Wer heute eine Zusage erhält, behält seine Konditionen.
Lohnt es sich, auf bessere Konditionen zu warten?+
Die im Programm angelegte Entwicklung zeigt in die andere Richtung: Bonus und Höchstbetrag sinken ab 2027 halbjährlich. Eine künftige Reform könnte theoretisch alles ändern – kalkulierbar ist aber nur der heutige Anspruch, und der ist der höchste, der derzeit absehbar ist.
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