Ratgeber

Wärmepumpen-Förderung 2027: Wie lange gibt es sie noch?

„Wie lange gibt es die Förderung für die Wärmepumpe noch?“ ist die meistgestellte Frage rund um den Heizungstausch – und sie ist berechtigt: Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht, und unabhängig davon sinken zwei zentrale Werte ab dem 01.02.2027 nach festem Fahrplan. Dieser Artikel trennt, was beschlossen ist, was angekündigt ist und was Spekulation wäre – und wird bei jeder Änderung aktualisiert.

5.380 €

weniger Zuschuss für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus, wenn der Antrag erst nach dem 01.08.2028 gestellt wird statt heute.

Modellrechnung, siehe Tabelle

Herausgegeben von mvn.energy GmbH · Erstellt mit dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten · Zuletzt aktualisiert am 17. August 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW, BAFA und Länderinstituten.

Kapitel 01

Was bereits passiert ist: die Reform vom 21.07.2026

Mit der BEG-Reform vom Juli 2026 sind zwei Förderbausteine ersatzlos entfallen: der Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen. Anträge, die bis zum 20.07.2026 gestellt wurden, laufen zu den bis dahin gültigen Bedingungen weiter. Die heutigen Sätze – Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus und gestaffelter Einkommens-Bonus – gelten seither in der Form, die unser Ratgeber zur KfW-Heizungsförderung im Detail erklärt.

Kapitel 02

Was angekündigt ist: die nächste Anpassung

Die Bundesregierung hat Eckpunkte zur weiteren Anpassung der Bundesförderung für effiziente Gebäude veröffentlicht; die KfW bereitet die Umsetzung in Abstimmung mit dem zuständigen Bundesministerium vor. Konkrete neue Sätze oder ein Stichtag sind noch nicht verbindlich veröffentlicht – alles, was dazu kursiert, ist Stand heute Spekulation. Verlässlich ist die Zusicherung der KfW: Bereits zugesagte Anträge sind von der anstehenden Änderung nicht betroffen.

Bestandsschutz heißt: Die Zusage zählt, nicht der Einbau

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung beziehungsweise Zusage – nicht, wann die Wärmepumpe tatsächlich eingebaut wird. Wer heute eine Zusage erhält, saniert auch dann zu den heutigen Konditionen, wenn die Installation erst Monate später erfolgt.

Kapitel 03

Was ohnehin feststeht: die eingebaute Degression

Unabhängig von jeder künftigen Reform enthält das Programm bereits heute einen festen Absenkungsfahrplan – zwei Werte schrumpfen planmäßig:

  • Der Klimageschwindigkeits-Bonus von derzeit 16 % sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um jeweils 4 Prozentpunkte.
  • Der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit (derzeit 28.000 €) sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um jeweils 750 €.

Für ein Einfamilienhaus mit Anspruch auf den Klimageschwindigkeits-Bonus bedeutet allein die erste Absenkungsstufe rund 1.400 € weniger Zuschuss – ohne dass sich am Vorhaben irgendetwas ändert. Warten hat in diesem Programm einen bezifferbaren Preis.

Kapitel 04

Der Absenkungsfahrplan mit allen Stichtagen

Beide Absenkungen greifen am selben Tag und wirken zusammen: Der Fördersatz sinkt, und gleichzeitig sinkt der Betrag, auf den er angewendet wird. Die Tabelle zeigt, was das für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus bedeutet, das den Höchstbetrag ausschöpft.

Antrag gestellt abKlimageschwindigkeits-BonusHöchstbetrag 1. WohneinheitFördersatz gesamtZuschuss
heute (bis 31.01.2027)16 %28.000 €46 %12.880 €
01.02.202712 %27.250 €42 %11.445 €
01.08.20278 %26.500 €38 %10.070 €
01.02.20284 %25.750 €34 %8.755 €
01.08.20280 %25.000 €30 %7.500 €

Modellfall: selbstgenutztes Einfamilienhaus, Heizungstausch, förderfähige Kosten mindestens in Höhe des Höchstbetrags, Grundförderung 30 % plus Klimageschwindigkeits-Bonus, ohne Einkommens-Bonus. Der Klimageschwindigkeits-Bonus setzt Selbstnutzung voraus; im vermieteten Objekt bleibt es bei der Grundförderung von 30 %. Der Höchstbetrag sinkt auch nach dem 01.08.2028 weiter halbjährlich um 750 €, bis er 22.000 € erreicht.

Jeder Stichtag kostet rund 1.300 €

Zwischen heute und dem 01.08.2028 liegen vier Absenkungsstufen. Wer erst nach der letzten Stufe beantragt, erhält 5.380 € weniger – bei identischem Vorhaben, identischer Wärmepumpe und identischen Kosten. Das ist keine Prognose, sondern der im Programm bereits festgeschriebene Fahrplan.

Heizungsförderung (KfW-Zuschuss 458)

Grundförderung
30 % der förderfähigen KostenFür alle Antragsberechtigten, auch bei vermieteten Wohneinheiten.
Klimageschwindigkeits-Bonus
16 % – nur für SelbstnutzendeSetzt den Austausch einer alten Heizung in der selbst genutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz voraus. Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommens-Bonus
40 % / 30 % / 10 % – gestaffelt nach Einkommen40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je minderjährigem, kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt erhöht der Familienzuschlag die Einkommensgrenze um 10.000 €. Nur für Selbstnutzende.
Obergrenze Gesamtfördersatz
70 % – bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 80 %
Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit
28.000 €Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils um 750 €.
Förderfähige Kosten weitere Wohneinheiten
je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WEBei Mehrfamilienhäusern maximal 111.000 € förderfähige Kosten insgesamt.
Entfallen zum 21.07.2026
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag
Nachweis vor der Maßnahme
BzA (Bestätigung zum Antrag)Die 15-stellige BzA-ID wird für die Antragstellung im KfW-Portal benötigt.
Nachweis nach der Maßnahme
BnD (Bestätigung nach Durchführung)

Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · Angaben geprüft am 04. August 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Kapitel 05

Was daraus folgt

  1. 1Jetzt rechnenMit dem Förderrechner den heutigen Anspruch ermitteln – er bildet die aktuellen Sätze und Obergrenzen ab.
  2. 2Zusage sichern, bevor Änderungen greifenAngebot mit aufschiebender Bedingung, BzA, Antrag: Wer die Zusage in der Hand hat, hat Bestandsschutz – sowohl gegenüber der angekündigten Anpassung als auch gegenüber dem Absenkungsfahrplan.
  3. 3Nicht auf Gerüchte bauenEntscheidungsgrundlage sind ausschließlich die veröffentlichten Programmregeln. Sobald die angekündigte Anpassung konkret wird, aktualisieren wir diesen Artikel und den Rechner.

Heutigen Anspruch festhalten

Berechnen Sie Ihren Zuschuss zu den aktuell geltenden Sätzen – bevor Degression oder Reform sie verändern.

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Gibt es 2027 noch Förderung für Wärmepumpen?+

Ja. Die Förderung läuft 2027 weiter, fällt aber geringer aus als heute. Zum 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeits-Bonus von 16 % auf 12 %, und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit sinkt von 28.000 € auf 27.250 €. Für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus bedeutet das rund 1.400 € weniger Zuschuss als bei einem Antrag im Jahr 2026. Ein Enddatum für das Programm ist nicht veröffentlicht.

Wie lange werden Wärmepumpen noch gefördert?+

Ein Enddatum gibt es nicht, wohl aber einen Absenkungsfahrplan: Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und erreicht am 01.08.2028 null Prozent. Danach bleibt die Grundförderung von 30 % bestehen, der Höchstbetrag sinkt weiter halbjährlich um 750 € bis auf 22.000 €. Die Förderung endet also nicht, sie wird schrittweise kleiner.

Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2027?+

Für einen Antrag ab dem 01.02.2027 gilt im selbstgenutzten Einfamilienhaus: 30 % Grundförderung plus 12 % Klimageschwindigkeits-Bonus, angewendet auf höchstens 27.250 € förderfähige Kosten – macht bis zu 11.445 € Zuschuss. Ab dem 01.08.2027 sind es 38 % auf 26.500 €, also bis zu 10.070 €. Hinzu kommen kann der Einkommens-Bonus von 40 %, 30 % oder 10 %, gestaffelt nach dem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen. Der Gesamtfördersatz ist auf 70 % gedeckelt – bei einem Haushaltseinkommen bis 30.000 € auf 80 %.

Wird die Heizungsförderung komplett gestrichen?+

Dafür gibt es keinen Beleg. Angekündigt ist eine Anpassung der Förderbedingungen, nicht das Ende des Programms. Fest steht allerdings der Absenkungsfahrplan für Bonus und Höchstbetrag ab Februar 2027 – die Förderung wird also planmäßig schrittweise kleiner.

Ich habe meinen Antrag vor dem 21.07.2026 gestellt – was gilt für mich?+

Anträge bis zum 20.07.2026 laufen zu den damals gültigen Bedingungen weiter, einschließlich der seither entfallenen Bausteine wie dem Effizienzbonus. Für die Auszahlung zählen die Nachweise nach Durchführung, nicht das Datum des Einbaus.

Wie lange gibt es die Wärmepumpen-Förderung noch?+

Ein Enddatum für das Programm ist nicht veröffentlicht – wohl aber ein Absenkungsfahrplan: Ab dem 01.02.2027 sinken der Klimageschwindigkeits-Bonus (halbjährlich um 4 Prozentpunkte) und der Höchstbetrag der förderfähigen Kosten (halbjährlich um 750 €). Zusätzlich hat die Bundesregierung eine Anpassung der Förderbedingungen angekündigt, deren Details noch offen sind. Wer heute eine Zusage erhält, behält seine Konditionen.

Lohnt es sich, auf bessere Konditionen zu warten?+

Die im Programm angelegte Entwicklung zeigt in die andere Richtung: Bonus und Höchstbetrag sinken ab 2027 halbjährlich. Eine künftige Reform könnte theoretisch alles ändern – kalkulierbar ist aber nur der heutige Anspruch, und der ist der höchste, der derzeit absehbar ist.

Was heißt das für Ihr Vorhaben?

Maßnahme wählen, Eckdaten eingeben — Sie bekommen einen Betrag, keine Spanne.

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