BzA für die KfW: Bestätigung zum Antrag beim Heizungstausch
Die Bestätigung zum Antrag – kurz BzA – ist der Fachnachweis, ohne den kein KfW-Antrag für den Heizungstausch abgeschickt werden kann: Ihre 15-stellige BzA-ID ist Pflichtfeld im Antragsformular. Im KfW-Verfahren ist sie das Gegenstück zur TPB auf der BAFA-Seite, wird vor allem beim Einbau einer Wärmepumpe gebraucht und muss vor Beginn der Maßnahme vorliegen.
Herausgegeben von mvn.energy GmbH · Erstellt mit dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten · Zuletzt aktualisiert am 06. August 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW, BAFA und Länderinstituten.
Wofür Sie die BzA brauchen
Die KfW fördert den Heizungstausch nicht auf Zuruf, sondern verlangt den fachlichen Nachweis, dass die geplante Anlage die technischen Förderbedingungen erfüllt. Genau diesen Nachweis liefert die BzA. Sie wird von einem gelisteten Energie-Effizienz-Experten erstellt und im Antragsverfahren der KfW verwendet.
Heizungsförderung (KfW-Zuschuss 458)
- Grundförderung
- 30 % der förderfähigen KostenFür alle Antragsberechtigten, auch bei vermieteten Wohneinheiten.
- Klimageschwindigkeits-Bonus
- 16 % – nur für SelbstnutzendeSetzt den Austausch einer alten Heizung in der selbst genutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz voraus. Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
- Einkommens-Bonus
- 40 % / 30 % / 10 % – gestaffelt nach Einkommen40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je minderjährigem, kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt erhöht der Familienzuschlag die Einkommensgrenze um 10.000 €. Nur für Selbstnutzende.
- Obergrenze Gesamtfördersatz
- 70 % – bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 80 %
- Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit
- 28.000 €Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils um 750 €.
- Förderfähige Kosten weitere Wohneinheiten
- je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WEBei Mehrfamilienhäusern maximal 111.000 € förderfähige Kosten insgesamt.
- Entfallen zum 21.07.2026
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag
- Nachweis vor der Maßnahme
- BzA (Bestätigung zum Antrag)Die 15-stellige BzA-ID wird für die Antragstellung im KfW-Portal benötigt.
- Nachweis nach der Maßnahme
- BnD (Bestätigung nach Durchführung)
Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · Angaben geprüft am 04. August 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich
Selbstnutzung entscheidet über die Boni
Grundförderung erhalten auch vermietende Eigentümerinnen und Eigentümer. Der Klimageschwindigkeits- und der Einkommensbonus stehen dagegen ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern offen. Diese Unterscheidung sollte vor der Kalkulation geklärt sein, damit die Erwartung an den Zuschuss realistisch ist.
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BzA jetzt beauftragenWorin unterscheiden sich BzA und TPB?+
Beide sind Fachnachweise vor Beginn der Maßnahme, gehören aber zu unterschiedlichen Förderwegen: Die BzA wird für die KfW-Heizungsförderung verwendet, die TPB für BAFA-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle.
Kann ich Heizung und Dämmung zusammen fördern lassen?+
Ja, das sind getrennte Anträge in unterschiedlichen Programmen, die sich nicht ausschließen. Sinnvoll ist, beides von Anfang an gemeinsam zu planen, damit die Anlage zur künftigen Gebäudehülle passt.
Was ist die BzA-ID und wo finde ich sie?+
Die BzA-ID ist eine 15-stellige Nummer auf der Bestätigung zum Antrag. Sie wird im KfW-Kundenportal „Meine KfW“ als Pflichtfeld abgefragt – ohne sie lässt sich der Förderantrag nicht absenden. Sie erhalten die ID zusammen mit dem Dokument von Ihrer Expertin oder Ihrem Experten für Energieeffizienz beziehungsweise vom Fachunternehmen.
Wer darf eine BzA ausstellen?+
Ausstellen dürfen sie in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführte Energie-Effizienz-Experten sowie – im Rahmen der Heizungsförderung – Fachunternehmen des Handwerks. Eine Bestätigung von einer nicht gelisteten Fachkraft wird im Verfahren nicht anerkannt.
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