Ratgeber

BEG Einzelmaßnahmen: Förderung für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik

Wer nicht das ganze Haus auf einmal saniert, sondern Schritt für Schritt vorgeht, nutzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude in der Variante Einzelmaßnahmen. Zuständig ist die BAFA. Gefördert wird ein Anteil der Kosten – begrenzt durch eine Obergrenze, die sich nach der Zahl der Wohneinheiten staffelt.

Herausgegeben von mvn.energy GmbH · Erstellt mit dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten · Zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW, BAFA und Länderinstituten.

Kapitel 01

Was gefördert wird

  • Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Sommerlicher Wärmeschutz, etwa außenliegende Verschattung
  • Anlagentechnik, insbesondere Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
  • Heizungsoptimierung, unter anderem der hydraulische Abgleich

Der Heizungstausch selbst gehört nicht hierher – er läuft über die KfW. Wer beides plant, stellt zwei getrennte Anträge in zwei Programmen, was ausdrücklich zulässig ist.

Kapitel 02

Fördersätze und Kostenobergrenzen

Für die Höhe der Förderung sind zwei Größen entscheidend: der Fördersatz und die Obergrenze der förderfähigen Kosten. Auch bei einer teureren Maßnahme wird nur bis zu dieser Grenze gerechnet – deshalb ist sie in der Praxis oft der wichtigere Wert.

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) – Gebäudehülle & Anlagentechnik

Grundförderung
15 % der förderfähigen Kosten
iSFP-Bonus
5 % – nur auf den Anteil über dem GrundbetragDer Bonus wird nicht auf die gesamten Kosten gezahlt, sondern nur auf den Teil, der über dem Grundbetrag ohne iSFP liegt. Bleiben Ihre förderfähigen Kosten darunter, greift er nicht – dann wirkt der Sanierungsfahrplan allein über die höhere Obergrenze.
Obergrenze 1. Wohneinheit
30.000 € – mit iSFP 60.000 €
Obergrenze Wohneinheiten 2 bis 6
je 15.000 € – mit iSFP je 30.000 €
Obergrenze ab der 7. Wohneinheit
je 8.000 € – mit iSFP je 15.000 €Diese dritte Stufe wird durch den iSFP nicht verdoppelt.
WPB-Bonus (Wärmepumpen-Bereitschaft)
5 % auf den DämmungsanteilStartet erst im ersten Quartal 2027 und gilt nicht für reine Fenstermaßnahmen. Für Maßnahmen im Jahr 2026 daher noch nicht verfügbar.
Mindestinvestition
300 € brutto je Einzelmaßnahme
Nachweis vor der Maßnahme
TPB (Technische Projektbeschreibung)
Nachweis nach der Maßnahme
TPN (Technischer Projektnachweis)

Quelle: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude · Angaben geprüft am 23. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Die Baubegleitung nicht vergessen

Neben der Maßnahme selbst wird die fachliche Begleitung gefördert. Diese Position wird häufig übersehen, obwohl sie einen erheblichen Teil der Expertenkosten zurückholt.

Fachplanung & Baubegleitung

Fördersatz
50 % der förderfähigen Kosten
Höchstbetrag Ein- und Zweifamilienhaus
5.000 €
Höchstbetrag Mehrfamilienhaus
2.000 € je Wohneinheit, maximal 20.000 €

Quelle: BAFA – Fachplanung und Baubegleitung · Angaben geprüft am 22. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Kapitel 03

Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen

  • Der Antrag ist gestellt, bevor die Maßnahme beginnt.
  • Ein dena-gelisteter Energie-Effizienz-Experte ist eingebunden und stellt die Fachnachweise aus.
  • Die technischen Mindestanforderungen des Programms werden eingehalten – etwa die geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile.
  • Das Gebäude erfüllt die programmseitigen Anforderungen an Alter und Nutzung.

Förderfähigkeit prüfen lassen

Die TPB klärt verbindlich, ob Ihre geplante Maßnahme die Anforderungen erfüllt – bevor Kosten für die Sanierung entstehen.

TPB beauftragen
Kann ich mehrere Einzelmaßnahmen gleichzeitig fördern lassen?

Ja. Mehrere Maßnahmen sind möglich, jede muss die Anforderungen erfüllen. Die Kostenobergrenze gilt dabei je Wohneinheit und Kalenderjahr – bei größeren Vorhaben lohnt es sich, die zeitliche Verteilung mit dem Experten zu planen.

Gilt die Obergrenze je Maßnahme oder insgesamt?

Sie bezieht sich auf die förderfähigen Kosten je Wohneinheit, nicht je einzelnem Gewerk. Mehrere Maßnahmen teilen sich also denselben Rahmen – genau deshalb lohnt sich ein Sanierungsfahrplan bei mehreren Vorhaben, weil er diesen Rahmen verdoppelt.

Wird auch die Handwerkerrechnung vollständig anerkannt?

Anerkannt werden die förderfähigen Kosten der Maßnahme einschließlich notwendiger Nebenarbeiten. Nicht alles, was auf der Rechnung steht, ist zwingend förderfähig – die Abgrenzung nimmt der Energie-Effizienz-Experte vor.

Was heißt das für Ihr Vorhaben?

Maßnahme wählen, Eckdaten eingeben — Sie bekommen einen Betrag, keine Spanne.

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