BEG Einzelmaßnahmen: Förderung für Dämmung, Fenster und Anlagentechnik
Wer nicht das ganze Haus auf einmal saniert, sondern Schritt für Schritt vorgeht, nutzt die Bundesförderung für effiziente Gebäude in der Variante Einzelmaßnahmen. Zuständig ist die BAFA. Gefördert wird ein Anteil der Kosten – begrenzt durch eine Obergrenze, die sich nach der Zahl der Wohneinheiten staffelt.
Herausgegeben von mvn.energy GmbH · Erstellt mit dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten · Zuletzt aktualisiert am 22. Juli 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW, BAFA und Länderinstituten.
Was gefördert wird
- Dämmung von Fassade, Dach, oberster Geschossdecke und Kellerdecke
- Austausch von Fenstern und Außentüren
- Sommerlicher Wärmeschutz, etwa außenliegende Verschattung
- Anlagentechnik, insbesondere Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Heizungsoptimierung, unter anderem der hydraulische Abgleich
Der Heizungstausch selbst gehört nicht hierher – er läuft über die KfW. Wer beides plant, stellt zwei getrennte Anträge in zwei Programmen, was ausdrücklich zulässig ist.
Fördersätze und Kostenobergrenzen
Für die Höhe der Förderung sind zwei Größen entscheidend: der Fördersatz und die Obergrenze der förderfähigen Kosten. Auch bei einer teureren Maßnahme wird nur bis zu dieser Grenze gerechnet – deshalb ist sie in der Praxis oft der wichtigere Wert.
BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) – Gebäudehülle & Anlagentechnik
- Grundförderung
- 15 % der förderfähigen Kosten
- iSFP-Bonus
- 5 % – nur auf den Anteil über dem GrundbetragDer Bonus wird nicht auf die gesamten Kosten gezahlt, sondern nur auf den Teil, der über dem Grundbetrag ohne iSFP liegt. Bleiben Ihre förderfähigen Kosten darunter, greift er nicht – dann wirkt der Sanierungsfahrplan allein über die höhere Obergrenze.
- Obergrenze 1. Wohneinheit
- 30.000 € – mit iSFP 60.000 €
- Obergrenze Wohneinheiten 2 bis 6
- je 15.000 € – mit iSFP je 30.000 €
- Obergrenze ab der 7. Wohneinheit
- je 8.000 € – mit iSFP je 15.000 €Diese dritte Stufe wird durch den iSFP nicht verdoppelt.
- WPB-Bonus (Wärmepumpen-Bereitschaft)
- 5 % auf den DämmungsanteilStartet erst im ersten Quartal 2027 und gilt nicht für reine Fenstermaßnahmen. Für Maßnahmen im Jahr 2026 daher noch nicht verfügbar.
- Mindestinvestition
- 300 € brutto je Einzelmaßnahme
- Nachweis vor der Maßnahme
- TPB (Technische Projektbeschreibung)
- Nachweis nach der Maßnahme
- TPN (Technischer Projektnachweis)
Quelle: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude · Angaben geprüft am 23. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich
Die Baubegleitung nicht vergessen
Neben der Maßnahme selbst wird die fachliche Begleitung gefördert. Diese Position wird häufig übersehen, obwohl sie einen erheblichen Teil der Expertenkosten zurückholt.
Fachplanung & Baubegleitung
- Fördersatz
- 50 % der förderfähigen Kosten
- Höchstbetrag Ein- und Zweifamilienhaus
- 5.000 €
- Höchstbetrag Mehrfamilienhaus
- 2.000 € je Wohneinheit, maximal 20.000 €
Quelle: BAFA – Fachplanung und Baubegleitung · Angaben geprüft am 22. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich
Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen
- Der Antrag ist gestellt, bevor die Maßnahme beginnt.
- Ein dena-gelisteter Energie-Effizienz-Experte ist eingebunden und stellt die Fachnachweise aus.
- Die technischen Mindestanforderungen des Programms werden eingehalten – etwa die geforderten Wärmedurchgangskoeffizienten der Bauteile.
- Das Gebäude erfüllt die programmseitigen Anforderungen an Alter und Nutzung.
Förderfähigkeit prüfen lassen
Die TPB klärt verbindlich, ob Ihre geplante Maßnahme die Anforderungen erfüllt – bevor Kosten für die Sanierung entstehen.
TPB beauftragenKann ich mehrere Einzelmaßnahmen gleichzeitig fördern lassen?+
Ja. Mehrere Maßnahmen sind möglich, jede muss die Anforderungen erfüllen. Die Kostenobergrenze gilt dabei je Wohneinheit und Kalenderjahr – bei größeren Vorhaben lohnt es sich, die zeitliche Verteilung mit dem Experten zu planen.
Gilt die Obergrenze je Maßnahme oder insgesamt?+
Sie bezieht sich auf die förderfähigen Kosten je Wohneinheit, nicht je einzelnem Gewerk. Mehrere Maßnahmen teilen sich also denselben Rahmen – genau deshalb lohnt sich ein Sanierungsfahrplan bei mehreren Vorhaben, weil er diesen Rahmen verdoppelt.
Wird auch die Handwerkerrechnung vollständig anerkannt?+
Anerkannt werden die förderfähigen Kosten der Maßnahme einschließlich notwendiger Nebenarbeiten. Nicht alles, was auf der Rechnung steht, ist zwingend förderfähig – die Abgrenzung nimmt der Energie-Effizienz-Experte vor.
Was heißt das für Ihr Vorhaben?
Maßnahme wählen, Eckdaten eingeben — Sie bekommen einen Betrag, keine Spanne.
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