Effizienzbonus
Früherer Aufschlag auf die Heizungsförderung für besonders effiziente Wärmepumpen – mit der BEG-Reform vom Juli 2026 ersatzlos entfallen.
Der Effizienzbonus war ein Aufschlag auf die Grundförderung für Wärmepumpen, die ein natürliches Kältemittel nutzten oder Erdreich, Wasser beziehungsweise Abwasser als Wärmequelle erschlossen. Zusammen mit dem Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen ist er mit der BEG-Reform vom Juli 2026 ersatzlos entfallen.
Wer heute auf Zahlenbeispiele mit Effizienzbonus stößt, liest einen veralteten Stand – die meisten Rechenbeispiele im Netz stammen aus der Zeit davor. Maßgeblich sind seither Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus und der gestaffelte Einkommensbonus; welche Sätze konkret gelten, führt der Ratgeber zur KfW-Heizungsförderung.
Eine Ausnahme gibt es: Anträge, die bis zum 20.07.2026 gestellt wurden, laufen zu den damals gültigen Bedingungen weiter – einschließlich des Effizienzbonus. Für die Auszahlung zählen dann die Nachweise nach Durchführung, nicht das Datum des Einbaus.
Mehr dazu im Ratgeber
Förderung für Ihr Vorhaben prüfen
Zum Förderrechner