Ratgeber

Altbau sanieren: Welche staatliche Förderung gibt es 2026?

Wer 2026 einen Altbau saniert, hat vier staatliche Förderwege: den Zuschuss der BAFA für Dämmung, Fenster und Türen, die KfW-Förderung für Privatpersonen beim Heizungstausch, den KfW-Kredit für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus und den Steuerbonus nach § 35c. Der iSFP-Bonus erweitert zusätzlich die BAFA-Förderung. Welcher Weg passt, hängt weniger vom Baujahr ab als davon, wie Sie sanieren – und manche Wege schließen sich gegenseitig aus. Dieser Überblick zeigt alle Sätze nach der BEG-Reform vom Juli 2026.

12.880 €

Zuschuss für den Heizungstausch im selbst bewohnten Einfamilienhaus bei 28.000 € förderfähigen Kosten – 30 % Grundförderung plus 16 % Klimageschwindigkeits-Bonus.

KfW 458 · geprüft am 04.08.2026

Herausgegeben von mvn.energy GmbH · Erstellt mit dena-gelisteten Energie-Effizienz-Experten · Zuletzt aktualisiert am 07. Oktober 2026 · Allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung; maßgeblich sind die jeweils gültigen Programmbedingungen von KfW, BAFA und Länderinstituten.

Vor allem anderen: Antrag vor Auftrag

Alle Zuschüsse und der Effizienzhaus-Kredit setzen voraus, dass der Antrag gestellt ist, bevor Sie den Handwerksbetrieb verbindlich beauftragen. Zulässig ist nur ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung. Wer schon begonnen hat, kann die Förderung für diese Maßnahme nicht nachholen – dann bleibt allenfalls der Steuerbonus.

Kapitel 02

Alle Förderwege für den Altbau auf einen Blick

FörderwegWofürHöhe 2026Zuständig
BEG-EinzelmaßnahmenDämmung, Fenster, Außentüren, Anlagentechnik15 % Zuschuss; mit iSFP +5 % auf den Anteil über dem GrundbetragBAFA
Heizungsförderung (KfW 458)Wärmepumpe und anderer klimafreundlicher Heizungstausch30 % Zuschuss; selbst bewohnt bis 70 %, bei geringem Einkommen bis 80 %KfW
Effizienzhaus (KfW 261)Komplettsanierung zu einer Effizienzhaus-StufeKredit bis 150.000 € je Wohneinheit, Tilgungszuschuss 5–10 %KfW über die Hausbank
Steuerbonus § 35c EStGEnergetische Maßnahmen im selbst bewohnten Haus20 % der Kosten über drei Jahre, höchstens 40.000 € je ObjektFinanzamt
Fachplanung und BaubegleitungEnergie-Effizienz-Experte für Planung und Nachweise50 % der förderfähigen KostenBAFA bzw. KfW

Stand nach der BEG-Reform vom 21.07.2026. Die Einzelwerte mit Quelle und Prüfdatum stehen in den Faktenkästen der folgenden Kapitel.

Kapitel 03

Was zählt bei der Förderung als Altbau?

Den Begriff Altbau kennt keine Förderrichtlinie. Entscheidend ist, ob Ihr Haus als Bestandsgebäude gilt: Für die BAFA-Einzelmaßnahmen und die KfW-Programme muss der Bauantrag oder die Bauanzeige mindestens fünf Jahre zurückliegen. Für den Steuerbonus muss das Gebäude bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre sein.

Ein Baujahr-Bonus für besonders alte Häuser existiert nicht. Was es gibt, ist ein Bonus für die energetisch schlechtesten Gebäude, sogenannte Worst Performing Buildings: bei der Effizienzhaus-Sanierung zusätzliche zehn Prozentpunkte Tilgungszuschuss, bei den BAFA-Einzelmaßnahmen ab dem ersten Quartal 2027 fünf Prozentpunkte auf den Dämmungsanteil.

Kapitel 04

Schritt für Schritt oder komplett? Die Grundsatzentscheidung

Bevor es um Prozentsätze geht, steht eine Entscheidung, die alle weiteren bestimmt: Sanieren Sie Ihren Altbau in Etappen, oder bringen Sie ihn in einem Zug auf ein Effizienzhaus-Niveau? Die beiden Wege laufen in getrennten Richtlinien und lassen sich laut Richtlinie nicht miteinander kombinieren.

  • Schrittweise Sanierung – der häufigste Fall im Altbau: Dämmung, Fenster und Türen über die BEG-Einzelmaßnahmen der BAFA, die neue Heizung über den KfW-Zuschuss 458. Zwei Programme, zwei Anträge, ausdrücklich zulässig.
  • Komplettsanierung zum Effizienzhaus: ein Vorhaben, ein KfW-Kredit, bewertet wird das Gebäude als Ganzes. Lohnt sich vor allem, wenn ohnehin alles auf einmal gemacht und finanziert werden soll.
  • Steuerbonus statt Antrag: für selbst bewohnte Häuser, wenn kein Antrag vorab gestellt werden kann oder soll – etwa weil der Auftrag schon erteilt ist.

Mehrere Etappen geplant? Dann zuerst der Sanierungsfahrplan

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) legt die sinnvolle Reihenfolge fest und verdoppelt bei der BAFA die Kostenobergrenze. Er muss allerdings schon vorliegen, wenn Sie den ersten Förderantrag stellen – nachträglich zählt er nicht.

Kapitel 05

Dämmung, Fenster, Türen: Zuschuss über die BAFA

Für alles an der Gebäudehülle – Fassade, Dach, oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Fenster und Außentüren – sowie für Anlagentechnik wie Lüftungsanlagen ist die BAFA zuständig. Gefördert wird ein Anteil der Kosten bis zu einer Obergrenze, die je Wohneinheit und Kalenderjahr gilt. Vor dem Antrag braucht es eine TPB eines Energie-Effizienz-Experten, nach der Maßnahme eine TPN.

BEG Einzelmaßnahmen (BAFA) – Gebäudehülle & Anlagentechnik

Grundförderung
15 % der förderfähigen Kosten
iSFP-Bonus
5 % – nur auf den Anteil über dem GrundbetragDer Bonus wird nicht auf die gesamten Kosten gezahlt, sondern nur auf den Teil, der über dem Grundbetrag ohne iSFP liegt. Bleiben Ihre förderfähigen Kosten darunter, greift er nicht – dann wirkt der Sanierungsfahrplan allein über die höhere Obergrenze.
Obergrenze 1. Wohneinheit
30.000 € – mit iSFP 60.000 €
Obergrenze Wohneinheiten 2 bis 6
je 15.000 € – mit iSFP je 30.000 €
Obergrenze ab der 7. Wohneinheit
je 8.000 € – mit iSFP je 15.000 €Diese dritte Stufe wird durch den iSFP nicht verdoppelt.
WPB-Bonus (Wärmepumpen-Bereitschaft)
5 % auf den DämmungsanteilStartet erst im ersten Quartal 2027 und gilt nicht für reine Fenstermaßnahmen. Für Maßnahmen im Jahr 2026 daher noch nicht verfügbar.
Mindestinvestition
300 € brutto je Einzelmaßnahme
Nachweis vor der Maßnahme
TPB (Technische Projektbeschreibung)
Nachweis nach der Maßnahme
TPN (Technischer Projektnachweis)

Quelle: BAFA – Bundesförderung für effiziente Gebäude · Angaben geprüft am 23. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Rechenbeispiel Einfamilienhaus

Neue Fenster für 20.000 € bringen 3.000 € Zuschuss (15 %). Wer mit Sanierungsfahrplan Dach, Fassade und Fenster für 60.000 € angeht, erhält 10.500 € statt 4.500 € ohne Fahrplan: 15 % auf die vollen 60.000 € plus 5 % auf die 30.000 € oberhalb des Grundbetrags.

Kapitel 06

Neue Heizung: KfW-Förderung für Privatpersonen (458)

Den Heizungstausch fördert nicht die BAFA, sondern die KfW mit dem Zuschuss 458 – das ist die KfW-Förderung, die Privatpersonen bei der Sanierung am häufigsten nutzen. Die Grundförderung von 30 % bekommen alle Eigentümer, auch Vermieter. Der Klimageschwindigkeits-Bonus und der Einkommens-Bonus gelten dagegen nur für die selbst bewohnte Wohneinheit. Im vermieteten Altbau bleibt es deshalb bei 30 %.

Zwei Punkte werden oft falsch dargestellt: Der iSFP-Bonus gilt beim KfW-Heizungstausch nicht – er wirkt nur bei den BAFA-Maßnahmen an Hülle und Anlagentechnik. Und die Sätze sind nicht auf Dauer fest: Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte, die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit sinken im selben Takt um je 750 €.

Heizungsförderung (KfW-Zuschuss 458)

Grundförderung
30 % der förderfähigen KostenFür alle Antragsberechtigten, auch bei vermieteten Wohneinheiten.
Klimageschwindigkeits-Bonus
16 % – nur für SelbstnutzendeSetzt den Austausch einer alten Heizung in der selbst genutzten Wohneinheit mit Hauptwohnsitz voraus. Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich um 4 Prozentpunkte.
Einkommens-Bonus
40 % / 30 % / 10 % – gestaffelt nach Einkommen40 % bei zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €. Je minderjährigem, kindergeldberechtigtem Kind im Haushalt erhöht der Familienzuschlag die Einkommensgrenze um 10.000 €. Nur für Selbstnutzende.
Obergrenze Gesamtfördersatz
70 % – bei Haushaltseinkommen bis 30.000 €: 80 %
Förderfähige Kosten 1. Wohneinheit
28.000 €Sinkt erstmals zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils um 750 €.
Förderfähige Kosten weitere Wohneinheiten
je 15.000 € (2.–6. WE), je 8.000 € ab der 7. WEBei Mehrfamilienhäusern maximal 111.000 € förderfähige Kosten insgesamt.
Entfallen zum 21.07.2026
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag
Nachweis vor der Maßnahme
BzA (Bestätigung zum Antrag)Die 15-stellige BzA-ID wird für die Antragstellung im KfW-Portal benötigt.
Nachweis nach der Maßnahme
BnD (Bestätigung nach Durchführung)

Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458) · Angaben geprüft am 04. August 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Rechenbeispiel Wärmepumpe

Bei 28.000 € förderfähigen Kosten erhalten selbst nutzende Eigentümer mit Grundförderung und Klimageschwindigkeits-Bonus (46 %) 12.880 € Zuschuss. Im vermieteten Einfamilienhaus sind es mit der Grundförderung von 30 % 8.400 €.

Kapitel 07

Komplettsanierung: Effizienzhaus-Kredit der KfW (261)

Wer den Altbau in einem Zug komplett saniert, kann ihn auf eine Effizienzhaus-Stufe bringen. Die Zahl hinter der Stufe beschreibt den Energiebedarf im Verhältnis zu einem Referenzgebäude – ein Effizienzhaus 55 braucht rund 55 % davon. Für Privatpersonen fördert die KfW das nicht mit einem direkten Zuschuss, sondern mit einem zinsverbilligten Kredit über die Hausbank. Nach dem Nachweis der erreichten Stufe wird ein Teil des Kredits als Tilgungszuschuss erlassen.

Zwei Bedingungen prägen die Entscheidung: Mindestens 65 % der Wärme müssen aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme kommen – eine fossile Heizung passt also nicht ins Konzept. Und einen Tilgungszuschuss gibt es im Regelfall nur noch für Effizienzhaus 55 und 40 sowie das Effizienzhaus Denkmal; bei Effizienzhaus 70 und 85 bleibt ohne Bonus nur die Zinsverbilligung.

Sanierung zum Effizienzhaus (KfW-Kredit 261)

Art der Förderung
Förderkredit mit TilgungszuschussFür Privatpersonen kein direkter Zuschuss: Ein Teil des Kredits wird nach Nachweis der erreichten Effizienzhaus-Stufe erlassen.
Kredit
bis 150.000 € je Wohneinheit
Tilgungszuschuss Effizienzhaus 40 EE
10 %
Tilgungszuschuss Effizienzhaus 55 EE
5 %
Tilgungszuschuss Effizienzhaus Denkmal EE
5 %
Effizienzhaus 70 und 85
kein Tilgungszuschuss im RegelfallHier bleibt die Zinsverbilligung des Kredits.
Boni
+5 Punkte NH-Klasse · +10 Punkte Worst Performing BuildingDer WPB-Bonus gilt bei Sanierung auf Effizienzhaus 40, 55 oder 70 EE. Zusätzlich gibt es einen Bonus für serielle Sanierung.
Voraussetzung Gebäude
Bauantrag bzw. Bauanzeige mindestens fünf Jahre alt
Voraussetzung Wärme
mindestens 65 % erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme
Fachplanung und Baubegleitung
50 % – bis 10.000 € förderfähige Kosten im Ein- und Zweifamilienhaus
Kombination
nicht mit den BEG-Einzelmaßnahmen der BAFA

Quelle: KfW – Wohngebäude – Kredit (261) und Richtlinie BEG WG vom 20.07.2026 · Angaben geprüft am 07. Oktober 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Rechenbeispiel Effizienzhaus

Bei vollem Kredit von 150.000 € für eine Wohneinheit beträgt der Tilgungszuschuss für ein Effizienzhaus 55 EE 7.500 €, für ein Effizienzhaus 40 EE 15.000 €. Prozentual ist das ohne Boni weniger als die 15 % der Einzelmaßnahmen – der Vorteil des Effizienzhaus-Wegs liegt im günstigen Kredit für große Summen und darin, dass das Gebäude als Ganzes bewertet wird.

Kapitel 08

iSFP-Bonus: Wann der Sanierungsfahrplan mehr Förderung bringt

Der individuelle Sanierungsfahrplan wirkt bei der BAFA an zwei Stellen. Er verdoppelt die Kostenobergrenze der ersten Wohneinheit von 30.000 € auf 60.000 €. Und er bringt fünf Prozentpunkte zusätzlich – aber nur auf den Kostenanteil oberhalb von 30.000 €, nicht auf die gesamte Summe. Wer weniger investiert, bekommt mit Fahrplan keinen Euro mehr als ohne.

  • Der Fahrplan muss bei der BAFA gefördert worden sein und bereits bei Antragstellung vorliegen.
  • Die Maßnahme muss im Fahrplan stehen und innerhalb von 15 Jahren nach seiner Erstellung umgesetzt werden.
  • Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen für den Bonus beträgt 30.000 € brutto.
  • Für den Heizungstausch über die KfW gilt der iSFP-Bonus nicht.
Kapitel 09

Steuerbonus nach § 35c: Die Alternative ohne Antrag vorab

Statt eines Zuschusses können selbst nutzende Eigentümer die Kosten energetischer Maßnahmen über die Einkommensteuer geltend machen. Ein Antrag vor Beginn ist nicht nötig, ein Energie-Effizienz-Experte auch nicht – dafür eine Bescheinigung des Fachbetriebs. Der Steuerbonus wirkt nur, soweit tatsächlich Einkommensteuer anfällt, und gilt nicht für vermietete Objekte.

Steuerermäßigung für energetische Sanierung (§ 35c EStG)

Abzug
20 % der Aufwendungen, verteilt über drei Jahre
Aufteilung
7 % / 7 % / 6 % der Kosten
Höchstbetrag
40.000 € Steuerermäßigung je Objekt
Voraussetzung Gebäude
bei Beginn der Maßnahme älter als zehn Jahre
Voraussetzung Nutzung
ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutztFür vermietete Objekte nicht anwendbar.
Kombination
nicht zusätzlich zur BEG-Förderung für dieselbe MaßnahmeEs ist ein Entweder-oder – die Wahl sollte vorab durchgerechnet werden.

Hinweis: Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Ob sich Förderung oder Steuerbonus im Einzelfall mehr lohnt, hängt von der persönlichen Steuerlast ab – bitte steuerlich beraten lassen.

Quelle: § 35c Einkommensteuergesetz · Angaben geprüft am 22. Juli 2026 · ohne Gewähr, Förderbedingungen ändern sich

Keine Steuerberatung

Wir sind keine Steuerberater und dürfen Sie steuerlich nicht beraten. Die Angaben zum Steuerbonus sind allgemeine Informationen; für eine verbindliche Auskunft zu Ihrem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater.

Für dieselbe Maßnahme gilt ein Entweder-oder. Bei mehreren verschiedenen Maßnahmen lassen sich die Wege aber aufteilen: etwa die Wärmepumpe mit KfW-Zuschuss und die Dachdämmung über den Steuerbonus. Das erlaubt die Richtlinie ausdrücklich.

Kapitel 10

Was sich kombinieren lässt – und was nicht

KombinationErlaubt?
KfW-Heizungszuschuss + BAFA-Zuschuss für Dämmung und FensterJa – zwei Anträge, zwei Nachweise
BAFA-Einzelmaßnahmen + Effizienzhaus-KreditNein – die Richtlinien schließen sich gegenseitig aus
Zuschuss + Steuerbonus für dieselbe MaßnahmeNein
Zuschuss für eine Maßnahme + Steuerbonus für eine andereJa
iSFP-Bonus + KfW-HeizungstauschNein – der iSFP-Bonus gilt nur für BAFA-Maßnahmen
Bundesförderung + Programme von Land oder KommuneHäufig ja, aber mit Obergrenze: bei den Einzelmaßnahmen höchstens 60 % der geförderten Kosten aus öffentlichen Mitteln

Grundlage: Nr. 8.6 der Richtlinie BEG Einzelmaßnahmen und Nr. 8.7 der Richtlinie BEG Wohngebäude, jeweils Fassung vom 20.07.2026.

Kapitel 11

In dieser Reihenfolge gehen Sie vor

  1. 1Weg festlegenSchrittweise, komplett oder steuerlich – und bei mehreren Etappen zuerst den Sanierungsfahrplan erstellen lassen.
  2. 2Angebote mit aufschiebender Bedingung einholenDer Vertrag mit dem Handwerksbetrieb darf erst mit der Förderzusage wirksam werden.
  3. 3Fachnachweis erstellen lassenEin dena-gelisteter Energie-Effizienz-Experte stellt die TPB für die BAFA beziehungsweise die BzA für die KfW aus.
  4. 4Antrag stellen, Zusage abwartenBAFA-Antrag online, KfW-Zuschuss im Portal „Meine KfW“, Effizienzhaus-Kredit über die Hausbank – jeweils vor der Beauftragung.
  5. 5Umsetzen, nachweisen, Auszahlung erhaltenNach Abschluss bestätigt der Experte die Ausführung mit TPN beziehungsweise BnD; erst dann wird ausgezahlt oder der Tilgungszuschuss verrechnet.

Wie viel Förderung bekommt Ihr Altbau?

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Welche KfW-Förderung gibt es für Privatpersonen bei der Sanierung?+

Für Privatpersonen im Bestand sind vor allem zwei KfW-Programme relevant: der Zuschuss 458 für den Heizungstausch mit 30 bis 70 % (bei geringem Einkommen bis 80 %) und der Kredit 261 für die Komplettsanierung zum Effizienzhaus mit bis zu 150.000 € je Wohneinheit und Tilgungszuschuss. Dämmung, Fenster und Türen als Einzelmaßnahme fördert dagegen nicht die KfW, sondern die BAFA.

Gibt es für einen Altbau mehr Förderung als für ein jüngeres Haus?+

Nicht wegen des Baujahrs. Voraussetzung ist nur, dass das Haus als Bestandsgebäude gilt – der Bauantrag also mindestens fünf Jahre zurückliegt. Zusätzliche Förderung gibt es für energetisch besonders schlechte Gebäude (Worst Performing Buildings): zehn Prozentpunkte mehr Tilgungszuschuss beim Effizienzhaus und ab dem ersten Quartal 2027 fünf Prozentpunkte mehr auf Dämmung bei den Einzelmaßnahmen.

Bekomme ich als Vermieter Förderung für die Sanierung?+

Ja, aber weniger als Selbstnutzer: An der Gebäudehülle gelten dieselben 15 % (mit iSFP-Bonus), beim Heizungstausch die Grundförderung von 30 %. Klimageschwindigkeits- und Einkommens-Bonus gibt es nur für selbst bewohnte Wohneinheiten, und der Steuerbonus nach § 35c ist für vermietete Objekte ausgeschlossen.

Wird eine neue Gasheizung im Altbau gefördert?+

Nein. Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), in Kraft seit 29.07.2026, ist der Einbau einer Gas- oder Ölheizung unter Auflagen zwar wieder zulässig. Gefördert werden aber weiterhin nur klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpe, Biomasse oder der Anschluss an ein Wärmenetz.

Lohnt es sich, den Heizungstausch nicht aufzuschieben?+

Finanziell meist ja. Der Klimageschwindigkeits-Bonus sinkt ab dem 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte, die förderfähigen Kosten der ersten Wohneinheit im selben Takt um 750 €. Im Modellfall – Einfamilienhaus, selbst bewohnt, 28.000 € förderfähig – schrumpft der Zuschuss bei unveränderter Richtlinie von 12.880 € auf 7.500 € im August 2028.

Ich habe schon mit der Sanierung begonnen – geht noch etwas?+

Für die bereits beauftragte Maßnahme ist der Zuschuss verloren, das lässt sich nicht rückwirkend heilen. Bei selbst bewohntem Eigentum bleibt der Steuerbonus nach § 35c. Für alle weiteren, noch nicht beauftragten Maßnahmen können Sie die Förderung rechtzeitig beantragen.

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